https://openjur.de/u/2382819.html
Letztlich ist vom Promovierenden zu fordern, dass er jeden Gedankengang und jede Fußnote, die ihren Ursprung nicht in seiner eigenen gedanklichen Leistung, sondern im Werk eines Anderen hat, sowie alle aus fremden Werken wörtlich übernommenen oder ähnlichen Textpassagen ausnahmslos als solche kenntlich macht.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. Januar 2022). Plagiate in Doktorarbeiten: VG Berlin verlangt Beleg nach jedem übernommenen Satz. Archivalia. Abgerufen am 10. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cfcl