Nachdem mich ein Rechtsanwalt auf § 10 TMG und eine von ihm behauptete Persönlichkeitsrechtsverletzung in einem Kommentar zu https://archivalia.hypotheses.org/137637 hingewiesen hat, habe ich mich, um Ärger aus dem Weg zu gehen, den Kommentar entfernt. Dem Mandanten habe ich virtuelles Hausverbot erteilt, da er sich, obwohl er fast täglich mit mir per Mail korrespondiert, nicht zuerst an mich gewandt hat. Es erscheint mir ganz und gar unanständig, anstelle einer zivilisierten Verständigung einen Anwalt zu beauftragen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (27. Dezember 2021). Anwalt zwingt mich zur Entfernung eines Kommentars. Archivalia. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cf9i
Ist das virtuelle Hausverbot inzwischen aufgehoben worden? Wenn ja – warum?
Es liegt eine Entschuldigung vor.
Ja, das finde ich auch unanständig.
Und unpraktisch. Denn so eine persönliche E-Mail oder ein Anruf sind doch viel schneller und günstiger als die Einschaltung eines Rechtsanwalts.
Dass es gerade bei der Diskussion um die Hohenzollern so hoch hergeht, überrascht mich nicht.
Ich habe vor kurzem eine fast schon amüsante Klagedrohung gegen meinen Blog erhalten:
https://andreas-moser.blog/2020/03/20/hotel-pico/#comment-158545
Das ist richtig. Es gibt Personen, die von öffentlichem Interesse sind bzw. Gegenstand einer öffentlichen Diskussion sein sollten. Wenn alles als willkürlicher persönlicher Angriff gewertet wird, schadet das der Diskussionskultur. Man darf jemandem die Meinung sagen und man sollte auch sagen dürfen, wie man diesen einordnet (sofern ein echtes öffentliches Interesse daran besteht). Wenn man überhaupt keinen Hauch mehr von sich geben darf, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, wird jede Demokratie erlahmen (und nicht nur die, sondern jedes Projekt). Interessant ist allemal, wie die Leute reagieren, … Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Gut so Herr Graf!
Wieder eine Lehrstunde für juraunkundige Administratoren. Ich kann allen Betreibern von Blogs, Onlineenzyklopädien etc. immer wieder nur empfehlen, Persönlichkeitsrechte sorgfältig zu respketieren. Sogar wenn sich Diskussionsteilnehmer und User daneben benehmen sollten, massenweise Missbrauch in einem Blog bzw. Onlineprojekt betreiben oder Rechte anderer tatsächlich oder scheinbar übertreten, ändert das nichts daran, dass deren eigene Rechte unberührt bleiben. Fürsprache für Kollegen im Netz (“der hat das und das gesagt”, “hat den und den beleidigt”, “über den und den despektierlich geschrieben”) oder gar Auflistungen von Übertretungen sind das Dümmste, was man als Verantwortlicher machen kann. Das wird dann ganz schnell gerichtsgängig, so dass den Verteidiger der scheinbar guten Sache selbst diese Vorwürfe treffen können. Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge. Eine Beleidigung, eine Verleumdung oder eine üble Nachrede mag von einem Administrator als eine solche wahrgenommen werden, ob sie das auch im juristischen Sinn ist, ist dabei durchaus nicht immer gewiss. Jemandem “Trollereien” zu unterstellen, ihn gar mit dem Klarnamen zu identifizieren oder ihm die Verletzung der Rechte anderer zu attestieren, kann sehr problematisch sein.
Darum ist es stets besser, jemanden vollständig zu sperren als ihn gutmeinend und superklug an den Online-Pranger zu stellen oder den Anwalt für andere zu spielen, etwa für Kommentatoren oder renommierte Persönlichkeiten. Erfahrungsgemäß bringt das meist nur sehr unangenehme Scherereien. Klaus Graf verfährt hier sehr lobenswert.