“In der aktuellen Folge des “FAZ”-“Einspruch”-Podcasts sprechen Corinna Budras und Pia Lorenz mit der Gerichtsreporterin Ulrike Löw sowie dem Pressesprecher des Oberlandesgerichts Nürnberg, Friedrich Weitner, über die juristische Aufarbeitung des Falls des Youtubers Rainer W. (“Drachenlord”). Dieser wird seit Jahren von Hatern verfolgt und wurde im Oktober wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Straftaten zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. “Ein empörendes Urteil, das von Unwissen, Unwillen und Unverständnis des Amtsgerichts und der Staatsanwältin zeugt”, wie es Sacha Lobo vor etwa zwei Monaten in seiner “Spiegel”-Kolumne bezeichnete”, meldet das Bildblog.
Ich habe mir die knapp anderthalb Stunden angehört. Es mag ja sein, dass die Gerichtsentscheidung formaljuristisch korrekt und vielleicht im Rahmen der geltenden Gesetze womöglich auch alternativlos ist. Trotzdem erscheint sie mir zutiefst ungerecht.
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Klaus Graf (25. Dezember 2021). Zur Causa Drachenlord. Archivalia. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cf8t