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Die Kulturtechnik und das “Leistungsschutzrecht”

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34269/1.html

Am 18. Februar schrieb Ulf Poschardt in der Tageszeitung Die Welt einen mittlerweile gelöschten Artikel, in dem er Karl Theodor von und zu Guttenberg damit zu verteidigen versucht, dass er dessen Vorgehen beim Schreiben seiner Doktorarbeit mit dem aus der Musik bekannten Sampling vergleicht, welches eine “Kulturtechnik” sei und etwa im Bastard Pop unbestritten großartige Schöpfungen hervorgebracht habe. Genauso müsse man die “virtuose Quellenrecherche” Guttenbergs als Teil der Qualität einer Arbeit sehen.

Siehe auch
?s=guttenberg (137 Einträge in diesem Blog)


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (28. Februar 2011). Die Kulturtechnik und das “Leistungsschutzrecht” Archivalia. Abgerufen am 14. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/bpa9


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „Die Kulturtechnik und das “Leistungsschutzrecht”“

  1. Neoliberale Subkultur? Der Welt-Artikel ist in der Druckerversion noch am originalen Platz, ein Ersatzartikel(?) am 19.2. unter
    http://www.welt.de/print/die_welt/kultur/article12590781/Die-DJ-Revolution-frisst-ihre-Kinder.html?print=true
    Will U.P. mit neoliberaler Subkultur für einen Heliogabal (Anarch auf dem Kaiserthron) werben? Phantasie an die Macht à la “Gesamtkunstwerk Stalin” (Boris Groys)?
    Ach Kittler, wenn hast du da promoviert! Dass Peter Weibel den Merve-Verlag in den Sumpf führt, war abzusehen.

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