“Der Umgang mit Schutzfristen erfordert von Archivarinnen und Archivaren besondere Kenntnisse. Bei der Festsetzung oder Verkürzung der Schutzfristen ist im jeweiligen Einzelfall eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die archivgesetzlichen als auch die verwaltungsrechtlichen Normen berücksichtigt. Da es nur wenige
Verfahrensmuster und Handreichungen gibt, müssen sich Archivarinnen und Archivare in die Materie einarbeiten.
Diese Problematik greift die Archivschule Marburg mit ihrem Workshop auf. Nach der Verortung der Schutzfristen im Kontext des Archivrechts und einer Betrachtung ihrer historischen Entwicklung werden die beiden zentralen Fragenkomplexe in Impulsreferaten vorgestellt:
Im ersten Beitrag wird das Problem aufgegriffen, dass die Archivgesetze die Festlegung von Schutzfristen zwar eindeutig regeln, die Anwendung der Gesetze auf die jeweils vorliegende Akte aber nicht immer zweifelsfrei ist. Im zweiten Referat werden Inhalt und Form der zur Verkürzung der Schutzfristen erforderlichen rechtlichen Prüfung thematisiert. Im zweiten Teil des Workshops
werden zwei Arbeitsgruppen ausgehend von den beiden Impulsreferaten Vorgaben für die Festlegung von Schutzfristen diskutieren und Begründungen formulieren. Außerdem soll ein Musterverfahren für die Verkürzung von Schutzfristen entwickelt werden. Die Publikation der Ergebnisse als Handreichung für die Praxis ist vorgesehen.
10:00 Begrüßung
Dr. Irmgard Christa Becker, Archivschule
Marburg
10:15 Eröffnung
Die Bedeutung der Schutzfristen im archivrechtlichen
Kontext
Arnd Vollmer, Sächsisches Staatsarchiv, Dresden
Die historische Entwicklung der Schutzfristendiskussion
Prof. Dr. Rainer Polley, Archivschule Marburg
Impulsreferate:
11:30
1. Festsetzung von Schutzfristen
Julia Brüdegam, Staatsarchiv Hamburg
12:00
2. Prüfung der Verkürzung von Schutzfristen
Jenny Kotte, Staatsarchiv Hamburg
12:30 Arbeitsgruppen
1. Arbeitsgruppe
Diskussion von Vorgaben und Begründungen für
die Festsetzung von Schutzfristen
Moderation: Dr. Volker Hirsch, Archivschule
Marburg
2. Arbeitsgruppe
Erarbeitung eines Musterverfahrens für die Verkürzung
von Schutzfristen
Moderation: Dr. Irmgard Christa Becker
13:30 Pause
14:00 Fortsetzung der Arbeit in Gruppen
15:00 Präsentation der Arbeitsgruppenergebnisse
16:00 Zusammenfassung und Ausblick
Dr. Irmgard Christa Becker”
Über eine gesetzliche Verkürzung der allgemeinen SperrSchutzfrist – wie z. B. in Großbritannien – wird wohl nicht diskutiert?
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
wolfthomas (28. Februar 2011). Fortbildungsworkshop “Schutzfristen – Festlegung und Verkürzung”, 3. Mai 2011 , Archivschule Marburg. Archivalia. Abgerufen am 11. November 2024 von https://doi.org/10.58079/bp9t
Falscher Begriff Unter Schutzfristen versteht man üblicherweise die urheberrechtlichen Schutzfristen, während man im archivrechtlichen Bereich, soweit ich sehe, diesen Euphemismus bislang eher vermieden und stattdessen von SPERRFRISTEN gesprochen hat. Die Akten werden vor der Öffentlichkeit WEGGESPERRT, denn der Schutz Dritter spielt nicht generell eine Rolle.
WER BEHÖRDENTRANSPARENZ WILL, BRAUCHT KEINE REGELSPERRFRIST (siehe auch den ProfE)