https://www.hamburg.de/bwfgb/15685040/digitale-stabi/
“Anlass für die Lizenzanpassung ist das klare Bekenntnis des europäischen Gesetzgebers, dass an Digitalisaten gemeinfreier Werke keine neuen Schutzrechte entstehen sollen (Artikel 14 der RICHTLINIE (EU) 2019/790), das die Bundesrepublik Deutschland im Juni 2021 in § 68 UrhG umgesetzt hat.”
Gut so!
Zu Lizenzen von Handschriftendigitalisaten lohnt ein Blick auf die ältere Zusammenstellung von:
https://ruffnotes.org/licensing-status-of-digitized-manuscript-repositories/
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. Dezember 2021). Die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg stellt Digitalisate gemeinfreier Werke unter die Public Domain Mark. Archivalia. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cf4r