Die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg stellt Digitalisate gemeinfreier Werke unter die Public Domain Mark

https://www.hamburg.de/bwfgb/15685040/digitale-stabi/

“Anlass für die Lizenzanpassung ist das klare Bekenntnis des europäischen Gesetzgebers, dass an Digitalisaten gemeinfreier Werke keine neuen Schutzrechte entstehen sollen (Artikel 14 der RICHTLINIE (EU) 2019/790), das die Bundesrepublik Deutschland im Juni 2021 in § 68 UrhG umgesetzt hat.”

Gut so!

Zu Lizenzen von Handschriftendigitalisaten lohnt ein Blick auf die ältere Zusammenstellung von:

https://ruffnotes.org/licensing-status-of-digitized-manuscript-repositories/


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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