https://www.hamburg.de/bwfgb/15685040/digitale-stabi/
“Anlass für die Lizenzanpassung ist das klare Bekenntnis des europäischen Gesetzgebers, dass an Digitalisaten gemeinfreier Werke keine neuen Schutzrechte entstehen sollen (Artikel 14 der RICHTLINIE (EU) 2019/790), das die Bundesrepublik Deutschland im Juni 2021 in § 68 UrhG umgesetzt hat.”
Gut so!
Zu Lizenzen von Handschriftendigitalisaten lohnt ein Blick auf die ältere Zusammenstellung von:
https://ruffnotes.org/licensing-status-of-digitized-manuscript-repositories/