Bislang sind drei der aus der Klause Kamp bei Boppard stammenden Göttinger Handschriften online. Die auf die Beschreibungen von Lukas Wolfinger (Kritik) zurückgehende Bezeichnung Kamps als Augustiner-Eremiten-Nonnenkloster ist unsinnig. Sie ist ein peinlicher Fehler, den Winfried Monschauer zu verantworten hat. Sie erscheint sogar im Titel seiner Dissertation von 1998: Das Augustiner-Eremitenkloster St. Maria zu Kamp bei Boppard.
2013 plante ich eine Publikation zu den Handschriften aus Kamp. Ausformuliert hatte ich damals die klostergeschichtliche Einleitung, in der die falsche Ordenszugehörigkeit widerlegt wird. Sie soll hier, etwas überarbeitet und am Ende ergänzt, folgen.
Dass die Mainzer Dissertation von Monschauer erhebliche Mängel aufweist, ist bereits den Rezensenten aufgefallen1 Obwohl eine Überprüfung der Ergebnisse Monschauers anhand der von ihm erstmals zusammengetragenen archivalischen Quellen – die Überlieferung liegt vor allem im Landeshauptarchiv Koblenz, im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden und im Limburger Diözesanarchiv – nötig wäre, muss ich darauf verzichten.
Die unmittelbar an der Pfarrkirche St. Nikolaus gelegene Klause lag im Mittelrhein-Dorf Kamp (bis 1936: Camp), heute Teil der Gemeinde Kamp-Bornhofen. Die in den Quellen zur Klause (auch in den Besitzvermerken der Handschriften) häufige Lageangabe bei bzw. gegenüber von Boppard bezieht sich auf die Zugehörigkeit Kamps, das auf der rechten Rheinseite liegt, zum “Bopparder Reich”, dem Fiskalbezirk des Fiscus Boppard. Reichsgut in Kamp, darunter auch Weinberge, gelangte wiederholt an auswärtige Klöster. Mit Boppard kam Kamp im frühen 14. Jahrhundert an das Erzstift Trier. Der Ort gehörte später zum Oberamt Boppard des Niedererzstifts und wurde Ende 1802 mit dem rechtsrheinischen Teil des Niedererzstifts von Nassau-Weilburg in Besitz genommen.
Rückblickend wird in einer Urkunde vom 7. Juni 13612 vom Bau eines Hauses der Klausnerinnen an der Pfarrkirche berichtet, der mit Willen und Geheiß des Ritters Werner Schenk von Liebenstein des Alten und des Pfarrers Widekind erfolgt sei. Monschauers Schlussfolgerung, der Ritter Werner und der Kamper Pfarrer Widekind aus der Kölner Familie von Revel (der Pfarrer ist in Kamp belegt 1324-1335) hätten die Klause gemeinsam um 1330 gestiftet, ist durchaus ansprechend3. In seiner Heimatstadt Köln stiftete Widekind einen Beginenkonvent hinter dem Hospital Allerheiligen4. Die nicht nur räumliche enge Verbindung der Kamper Klause mit der Pfarrkirche äußert sich auch in der Urkunde des Trierer Erzbischofs Kuno von Falkenstein vom 1. April 1387, der die Klausnerinnen der Aufsicht des jeweiligen Pfarrers zu Kamp unterstellte. Bis zu 12 Klausnerinnen durften der Gemeinschaft angehören. Die erste Nennung der Augustinusregel erfolgte 1413. Damals sollten maximal 16 Personen nach der Regel und in Klausur leben. 1414 erfährt man, dass die Konventualinnen aus freien Stücken eintreten und als Schleierschwestern einfache graue Kleidung mit schwarzem Schleier tragen sowie die Gebetszeiten beachten sollen. Es darf bis zu 16 Schleierschwestern und sechs Laienschwestern, die ebenfalls Profess ablegen, geben. 1418 ist die Rede davon, mehr als 16 Schwestern innerhalb und 6 außerhalb der Klausur zuzulassen5.
Als am 17. Juli 1806 den Nonnen das Aufhebungsdekret verkündet wurde, lebten noch sechs Chorjungfrauen und vier Laienschwestern im Kloster. Im 15/16. Jahrhundert dürften Schwestern aus dem Niederadel und dem gehobenen Bürgertum im Konvent gelebt haben, doch fehlt es für sichere Aussagen zur sozialen Zusammensetzung an Quellen6.
Der nicht ganz unbeträchtliche Grundbesitz der Klause lag einerseits in der unmittelbaren Umgebung am Rhein als auch auf dem Maifeld bei Münstermaifeld. Am Ende des 16, Jahrhunderts stand bei einer Erhebung der Einkünfte der zehn Frauenklöster des Niedererzstifts die Klause Kamp auf dem fünften Platz7.
Die Schwestern verfügten über keine eigene Kirche, sondern nahmen auf einer Nonnenempore in der Pfarrkirche am Gottesdienst teil. Die bei einem Brand 1954 zur Ruine gewordene Nikolauskirche wurde 1965 unverständlicherweise abgebrochen, auch der schöne frühgotische gewölbte Chor. Erhalten blieb aus der Klosterzeit nur ein Anbau des 15. Jahrhunderts, dessen Obergeschoss dem Konvent wohl als Kapitelsaal diente. Dieser und andere Reste des Klosters, darunter ein Barockportal von 1737 mit Figur des hl. Augustinus, sind in das heutige Hotel Kurfürst8 integriert.
Obwohl im Titel von Monschauers Buch der klösterlichen Gemeinschaft ein Marienpatrozinium beigelegt wird, vermisse ich dazu Belege9 An einer Urkunde von 1459 hängt das Klostersiegel, das eine Kreuzigungsdarstellung zeigt. Leicht abweichend lautet die Umschrift eines im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf erhaltenen Stempels mit dem gleichen Siegelbild: + S + DER + SVSTERN + DER +CLVSEN + ZV + CAMP10.
Von 1413 bis zum Ende des Klosters ist durchgehend vom Orden St. Augustini die Rede. Den Irrtum, dass die Klause den Franziskanerorden angenommen habe, hat schon die Beschreibung Nassaus von Christian Daniel Vogel 184311. 1726 heißt es einmal “Jungfräuliches Gotteshaus zu Camp Augustiner Eremiten Ordens””12, aber das wird man sicher nicht als Beweis nehmen dürfen, dass Camp zum Augustinereremiten-Orden gehört hat. Vermutlich handelt es sich eher um einen Rückbezug auf die ursprünglich “eremitische” Lebensweise der Klausnerinnen. Bis zur Aufhebung hielt sich die Bezeichnung Klause. Es könnte sich ursprünglich um ein Inklusorium13 bei der dörflichen Pfarrkirche gehandelt haben.
Bei den Angaben über die Aufsicht und geistliche Betreuung ist nirgends vom Bettelorden der Augustiner-Eremiten die Rede. Zunächst hatte der Pfarrer von Kamp die Aufsicht14. 1504 sollten der Abt der Benediktinerabtei Schönau und der Prior der Windesheimer Chorherren auf dem Niederwerth bei Koblenz visitieren, 1507 die Äbte der Benediktinerklöster Gronau und Schönau. 1512 setzte der Trierer Erzbischof den Gronauer Abt als Ordinarius des Klosters ein, ein Amt, das Jahre zuvor der Niederwerther Prior ausgeübt habe. 1516 geschieht eine Schenkung mit Zustimmung des Gronauer Abts als “unseres obersten”. Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts lehnte sich das Kloster an die Prämonstratenser an. Der Arnsteiner Abt Heinrich Schupp (1556-1574) schrieb für die Kamper Schwestern ein im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden (Bestand 3004 Nr. C 16) überliefertes lateinisches Rituale für die Einkleidung und die Profess (14 Blätter)15 1576 wurden der Schönauer Abt und der Guardian der (observanten) Koblenzer Franziskaner zu Visitatoren bestellt. 1582 ernannte der Erzbischof den Koblenzer Guardian zum Ordinarius des Klosters. Im 16. und 17. Jahrhundert fungierten die Koblenzer Franziskaner überwiegend als Beichtväter, aber die Reform 1607 wurde dem Abt des Prämonstratenserstifts Rommersdorf übertragen und zwar mit vollkommener Gewalt, als wenn “solch Clostergen” dem Prämonstratenserorden angehören würde16. Allerdings kam es erst 1629 zum Erlass der umfangreichen “Statuta ordinis praemonstratensis den sustern im closter camp bei boppardt”. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts kühlte das Verhältnis zu Rommersdorf ab; 1726 entband der Erzbischof den Rommersdorfer Abt endgültig von seinen Verpflichtungen gegenüber Kamp. Für die frühe Neuzeit kann man also konstatieren, dass überwiegend Prämonstratenser und Franziskaner die nach der Augustinus-Regel lebenden Kamper Schwestern geistlich und weltlich betreuten bzw. beaufsichtigten. Nach 1512 spielten regulierte Chorherren offenkundig keine Rolle mehr.
Wie sollte man nun die Ordenszugehörigkeit der Frauengemeinschaft am besten bezeichnen? Die GND verkennt die Tatsachen mit der Angabe: “Zu Beginn als Beginenklause genutzt, seit 1414 als Augustinerinnenkloster, später als Augustiner-Eremitenkloster genutzt”. Die Klosterdatenbank der Germania Sacra und die dort verlinkten Einträge in den Findmitteldatenbank von Hessen (Arcinsys) und Rheinland-Pfalz sowie Wikidata entschieden sich für Augustinerinnenkloster.
Ich habe mich immer wieder gegen die irreführende Bezeichnung Augustinerinnen ausgesprochen.17 Im kirchenamtlichen Sprachgebrauch sind Augustinerinnen heute der weibliche Zweig des Augustinerordens, also des Mendikantenordens der Augustiner-Eremiten. Seit der frühen Neuzeit gab es eine Vielzahl von katholischen Frauen-Kongregationen, die nach der Augustinus-Regel lebten, beispielsweise die am Ende des 16. Jahrhunderts in Frankreich entstandenen Augustiner-Chorfrauen B.M.V. oder Welschnonnen. Um noch ein regionales Beispiel zu nennen: In der Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die Neusser Augustinerinnen, eigentlich Barmherzige Schwestern nach der Regel des heiligen Augustinus, gegründet.
Für das späte Mittelalter muss man drei Typen von geistlichen Frauengemeinschaften, die sich auf die Augustinus-Regel beriefen und nicht den Bettelorden angehörten, unterscheiden: Damenstifte, insbesondere Nachfolger frühmittelalterlicher Kanonissenstifte, Augustinerchorfrauenstifte und Schwesternhäuser nach der Augustinus-Regel. Der Übergang zwischen den freiweltlichen Damenstiften und den Chorfrauenstiften war nicht selten fließend. Bei der Definition von Alfred Wendehorst/Stefan Benz – “Grundbesitz und Trennung des Konvents in Chorfrauen und Konversschwestern”18 – für Augustinerchorfrauenstifte bereitet das zweite Kriterium häufig große Probleme. Entweder fehlen Quellen oder die Klosterbücher/Klostermonographien haben nicht darauf geachtet. Nicht so im Fall Kamp, da aus den oben gemachten Angaben eindeutig der stattliche Grundbesitz und die Trennung in Schleierschwestern und Laienschwestern hervorgeht. Kamp war also nach der maßgeblichen modernen Definition ein Augustinerchorfrauenstift, das spätestens um 1500 für einen kurzen Zeitraum unter den Einfluss der regulierten Windesheimer Chorherren geriet. Schwesternhäuser, Chorfrauenstifte und zeitweilig nach Augustinusregel lebende Damenstifte müssen als gemeinsame Gruppe ohne scharf ausgesprägte Binnengliederung gesehen werden – mit Ausnahme der eher straff organisierten reformgesinnten und der Devotio moderna verpflichteten Windesheimer Chorfrauen/Schwesternhäuser.
#forschung #histmonast
Ehemalige Klause Kamp. Foto von Klaus Graf – CC BY-SA 3.0, Link
Hl. Augustinus. Foto von Klaus Graf – CC BY-SA 3.0, Link
- Waldemar Könighaus im Archivar 56 (2003), S. 75 online monierte die “unwissenschaftliche Behandlung des Quellenmaterials und die Nichtberücksichtigung von wichtiger Sekundärliteratur”. Nicht hinnehmbar erschien Gerold Bönnen in: Rheinische Vierteljahrsblätter 64 (2000), S. 443f. online, hier S. 444 “das durchgängige Ärgernis der Zitatbehandlung”. [↩]
- Monschauer S. 39, 257, leider nur mit moderner Übersetzung! [↩]
- Richard Pick hatte 1883 im Rhenus, S. 47 online nach dem Katalog (1836 GBS) der riesigen Urkundensammlung des Grafen Renesse-Breidbach zwei Urkunden zur Zisterze Kamp von 1325 und 1328 fälschlich auf die Klause bezogen, was Monschauer leider nirgends richtiggestellt hat. [↩]
- Bei Johannes Asen: Die Beginen in Köln. In: Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein 111 (1927), S. 81-180; 112 (1928), S. 71-148; 113 (1928), S. 13-96, hier Jg. 112, S. 111f.: Konvent hinter dem Hospital Allerheiligen. In der bischöflichen Bestätigung von 1311 für das Hospital Allerheiligen erscheinen bereits Adolf und Wedekind de Revel (Quellen zur Geschichte der Stadt Köln 4, 1870, S. 5 GBS), woraus sich die Familienzugehörigkeit des Kamper Pfarrers ergibt. [↩]
- Monschauer S. 49-51 [↩]
- Vgl. Monschauer S. 190. [↩]
- Monschauer S. 202f. [↩]
- Meine umfangreiche Bilddokumentation vom 19. Mai 2013: http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Klause_Kamp. Weitere Bilder via Google Bildersuche unter Hotel Kurfürst Kamp. [↩]
- In der Liste bei Monschauer S. 135-140 wird nie ein Klosterpatrozinium erwähnt; 1587 heißt die Klause einmal Nikolausklause (S. 300). [↩]
- Monschauer S. 110f. mit Abbildung des Siegelstempels. [↩]
- S. 653 online. [↩]
- Monschauer S. 138. [↩]
- Siehe Winfried Gessner in: Geldria religiosa: Archivversion. [↩]
- Was Monschauer S. 51 zur Aufsicht in den Händen eines Kanonikers schreibt, kann ich anhand seiner Textwiedergaben der Urkunden von 1431 und 1437 nicht nachvollziehen. [↩]
- Bruno Krings: Das Prämonstratenserstift Arnstein […], 1990, S. 290f.; Monschauer S. 71. [↩]
- Monschauer S. 72. [↩]
- https://archivalia.hypotheses.org/?s=augustinerinnen. Vgl. zuletzt: https://archivalia.hypotheses.org/122881. [↩]
- Jahrbuch für fränkische Landesforschung 56 (1996), S. 2, MDZ. [↩]
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Klaus Graf (1. Dezember 2021). Es gab nie ein Augustiner-Eremiten-Nonnenkloster zu Kamp. Archivalia. Abgerufen am 14. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cf24