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BGH: Kohl-Witwe kassiert keine Million wegen Buchzitaten

Die Witwe des Altkanzlers hat im Streit mit dem Memoirenschreiber Heribert Schwan um Buchzitate keinen Anspruch auf eine Zahlung.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-vizr25818-vizr24818-helmut-kohl-persoenlichkeitsrecht-buch-vermaechtnis-kohl-protokolle-keine-entschaedigung-witwe-unterlassung-verlag/

Im Streit um den Abdruck von Zitaten befand das Gericht:

“Der Unterlassungsanspruch besteht laut BGH auch gegen den Verlag, beschränke sich dabei wie schon das OLG entschied auf Fehlzitate und nun aber auch auf die indirekte Wiedergabe solcher Fehlzitate, da nur dadurch das Persönlichkeitsrecht verletzt würde. Im Übrigen bestünde keine Unterlassungspflicht für den Verlag. Eine solche folge “insbesondere nicht daraus, dass der vormalige Kläger einer Veröffentlichung einiger Aussagen schon im Rahmen der Memoirengespräche ausdrücklich widersprochen hatte (‘Sperrvermerkszitate’), noch daraus, dass die Wiedergabe wörtlicher Zitate eine unzulässige ‘bildnisgleiche’ bzw. ‘intensive’ Verdinglichung seiner Person darstellte”, führt der BGH aus. Was Kohl tatsächlich so gesagt habe, dürfe der Verlag auch drucken – auch wenn Kohl das ursprünglich nicht gewollt habe. Ein Verstorbener sei davor aber nicht mehr geschützt, erklärte der Vorsitzende BGH-Richter Stephan Seiters.” (LTO)

Siehe auch die Pressemitteilung.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. November 2021). BGH: Kohl-Witwe kassiert keine Million wegen Buchzitaten. Archivalia. Abgerufen am 17. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cf1n


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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