Der Regensburger katholische Bischof Müller musste vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Schlappe einstecken. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Müller in der Auseinandersetzung mit dem Philosophen Schmidt-Salomon die „Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit“ nicht erfüllt hat.
Materialien
http://www.schmidt-salomon.de/mss-mueller.htm
Volltext des VGH-Urteils
http://www.schmidt-salomon.de/bvgh2011.pdf
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Klaus Graf (4. März 2011). Kirche kein rechtsfreier Raum. Archivalia. Abgerufen am 15. Juli 2025 von https://doi.org/10.58079/bp85