Der Regensburger katholische Bischof Müller musste vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Schlappe einstecken. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Müller in der Auseinandersetzung mit dem Philosophen Schmidt-Salomon die „Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit“ nicht erfüllt hat.
Materialien
http://www.schmidt-salomon.de/mss-mueller.htm
Volltext des VGH-Urteils
http://www.schmidt-salomon.de/bvgh2011.pdf