Kirche kein rechtsfreier Raum

Der Regensburger katholische Bischof Müller musste vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Schlappe einstecken. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Müller in der Auseinandersetzung mit dem Philosophen Schmidt-Salomon die „Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit“ nicht erfüllt hat.

http://hpd.de/node/11227

Materialien
http://www.schmidt-salomon.de/mss-mueller.htm

Volltext des VGH-Urteils
http://www.schmidt-salomon.de/bvgh2011.pdf


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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