Ich sage ja, Tschaikner sagt nein.
https://archivalia.hypotheses.org/128081 (Nachtrag)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. November 2021). Ist Thomas Lirer ein Pseudonym? Archivalia. Abgerufen am 12. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cf1a
Die angeführten Gegenargumente überzeugen nicht ganz: Erstens durchbricht Lirer die Fiktion mit der Datierung seines Namens und des Landgerichts Rankweil ins 12. Jahrhundert nicht wirklich. Zweitens würde ihm als unbekanntem, subalternem Schreiber unter den gegebenen Umständen wohl nicht allzu viel Ungemach gedroht haben, zumal er auch bald in andere Dienste hätte wechseln können. Drittens befand sich das Landgericht Rankweil nur formal unter habsburgischer Kontrolle, war doch etwa Eberhard Truchsess von Waldburg-Sonnenberg lange Zeit sogar als Vogt der österreichischen Herrschaften Bludenz und Feldkirch, zu dessen Verwaltung das Landgericht Rankweil gehörte, ein starker Gegner Habsburgs. Überhaupt scheinen der Truchsess und der Schreiber die antihabsburgische Haltung geteilt zu haben, wie auch die Familie des Ersteren im Buch nicht gerade schlecht wegkommt. Zudem sollten die im Buch feststellbaren auffallenden Bezüge zum Raum des Vorarlberger Oberlands, zu dem Rankweil zählt, nicht außer Betracht gelassen werden. Meiner Meinung nach stehen beide möglichen Thesen, die des Rankweiler Schreibers namens Lirer und jene eines Pseudonyms, auf gleich wackeligen Beinen und lassen sich somit beide durch die jeweils andere auch nicht ausschließen – selbst ohne dass Aliens bemüht werden müssen :-).
Bei wem liegt die Beweislast? Bei demjenigen, der die Pseudonym-These anzweifelt? Dann hätte er schlechte Karten, da, abgesehen von der Existenz des Familiennamens Lirer in Südwestdeutschland, keine konkreten Anhaltspunkte ersichtlich sind, dass es einen Thomas Lirer gab, der, möglicherweise als Gerichtsschreiber in Rankweil, das Werk verfasst hat. Aus meiner Sicht kommt es zu dieser Beweislastumkehr, da das ganze Werk eine historiographische Fiktion ist und die Annahme, der am Ende des Texts genannte angebliche Thomas Lirer des 12. Jahrhunderts hieße – zumindest mit dem Familiennamen – genauso wie der tatsächliche Autor im 15. Jahrhundert, voraussetzen muss, dass bei der vermeintlichen Autorsignatur aus der Fiktion ausgebrochen wird. Wieso sollte Lirer das Risiko eingehen, für die Erfindungen und gewissen Bedenklichkeiten des Textes (außer Schmeichelei für die Häuser Montfort und Werdenberg gab es ja auch deutliche Kritik) zur Rechenschaft gezogen werden? Das Rankweiler Gericht unterstand Habsburg, aber der Text zeigt keine Sympathie für diese Großmacht. Möglich ist viel (auch dass Aliens die Pyramiden erbaut haben), aber wenn es um vernünftigen Zweifel geht, sehe ich die Pseudonym-These nicht wirklich erschüttert.
Tschaikner sagt: jein.