http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Hausrecht_und_gemeinfreie_Werke
Wenn sich der Börsenverein ein Gutachten erstellen lässt, kommt dabei bestimmt nichts “Ergebnisoffenes” heraus. Aber wenn Wikimedia eine Kanzlei für juristische Gutachten bezahlt, fallen diese immer sehr ungünstig für freie Inhalte aus. Besonders unbrauchbar war das berüchtigte Schlechtachten zu Lizenzfragen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Historiograf/GNU_FDL_Highway_to_Hell_-_FAQ
Völlig inakzeptabel ist es, dass der Verein ohne Not die durch die Position der WMF hinreichend klare Frage der Reproduktionsfotografie begutachten ließ – mit völlig unsinnigem Ergebnis:
“Solange die Frage nach dem Schutzumfang des § 72 UrhG noch streitig ist, muss davon ausgegangen werden, dass Abbildungen gemeinfreier Werke nicht in der Wikipedia genutzt werden dürfen, wenn der (Repro)-Fotograf der Nutzung nicht zugestimmt hat.”
Da ist nichts strittig, die herrschende Meinung verneint den Schutz der Reproduktionsfotografie, wie ich neulich
http://archiv.twoday.net/stories/11581094
nochmals ausführlich dargelegt habe.
Auch den Empfehlungen zum Hausrecht ist nicht zu folgen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (6. März 2011). Neues Schlechtachten für Wikimedia. Archivalia. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bp77
Bei Reproduktionen gemeinfreier Werke, die auch nach US-Recht gemeinfrei sind, empfiehlt sich ohnehin das Hochladen bei Wikimedia Commons, das hier eine kristallklare Rechtsmeinung hat, die auch dann zur Geltung gelangt, wenn die Rechtslage im Ursprungsland anders ist:
http://commons.wikimedia.org/wiki/COM:PDART
Ebenso werden Beschränkungen, die nach US-Recht nicht das Urheberrecht und nicht die Persönlichkeitsrechte berühren, auf Wikimedia Commons grundsätzlich ignoriert:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Non-copyright_restrictions