Über spanische Gerichtsverfahren berichtet:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Das-Recht-auf-Vergessen-vor-Gericht-1203300.html
Update.
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4822
In Spanien fordert die Regulierungsbehörde Comisión del Mercado de las Telecomunicaciones (CMT) seit Januar den Internetsuchdienst Google in 80 Fällen dazu auf, Informationen zu Personen aus seinen Suchergebnissen zu löschen.
Die CMT ist der Auffassung, dass die Pressefreiheit nicht auf Internetsuchmaschinen auszuweiten sei. Fördere demnach eine Suchanfrage viele persönliche Informationen zutage, müsse die betroffene Person das Recht haben, diese zu löschen. Google hält das für Zensur und kündigt laut einem Bericht des Wall Street Journals an, juristisch gegen die meisten Forderungen vorzugehen. Die ersten fünf Beschwerden seien bereits von einem spanischen Gericht angehört worden.
Nicht nur in Spanien wird das Recht, im Internet vergessen zu werden, derzeit diskutiert. Die EU-Justizkommissarin Viviane Reding prüft die zurzeit europaweit gültige Datenschutzrichtlinie von 1995. Sie rechnet damit, dass die Richtlinie spätestens seit Facebook und Google Streetview als veraltet anzusehen ist. „Privatsphäre muss auch das Recht einschließen, wieder vergessen zu werden“, erklärte Reding im November letzten Jahres.
In Deutschland wurde im Januar der digitale Radiergummi vorgestellt, mit dessen Hilfe im Internet veröffentlichte Bilder ein Verfallsdatum erhalten sollen. Das Internetmagazin heise online kam zu dem Schluss, dass der Radiergummi „eine Luftnummer“ sei.
— A. Vollmer (ULD SH)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (7. März 2011). “Recht auf Vergessen” bedeutet Zensur der Online-Archive. Archivalia. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bp70