Auch wenn das Saarland von der roten Liste der Verweigerer zu streichen ist, ist es erstaulich, was sich die Archivverwaltungen jeweils an Ausnahmen einfallen lassen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (19. November 2021). Landesarchiv Saarbrücken verbietet das eigene Fotografieren fadengefteter Akten. Archivalia. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cey2