Der Jurist Wilhelm Schneider hat sich um die Erforschung der frühmittelalterlichen Geschichte Südwestdeutschlands verdient gemacht. Doch trotz seines umfangreichen, im Ruhestand entstandenen Werks ist kein Nachruf auf ihn zu ermitteln, und eine GND-Nummer, die in Bibliothekskatalogen seine Arbeiten von denen gleichnamiger Autoren trennen würde, wurde ihm bislang nicht zugebilligt. [18.11.2021 GND 1245937995, Wikidata]
Schneider wurde am 16. November 1906 in Friedrichshafen geboren.1 Nach dem Abitur (1925) in Tübingen2 studierte er an der Universitäten Tübingen und München. Nach der 1. Justizdienstprüfung 1929 absolvierte er den juristischen Vorbereitungsdienst bei Tübinger Institutionen. 1932 bestand er die 2. Justizdienstprüfung. In Stuttgart und Balingen war er am Amtsgericht bzw. der Staatsanwaltschaft tätig, bis er am 1. April 1935 zum Amtsrichter am Amtsgericht Balingen ernannt wurde. Im Juni 1935 wurde er Amtsgerichtsrat. Im Zweiten Weltkrieg nahm er am Norwegen- und Russlandfeldzug teil. 1945 bis 1949 befand er sich in russischer Kriegsgefangenschaft. Bei der Entnazifizierung wurde er 1950 als unbelastet eingestuft.3 Sein weiterer beruflicher Werdegang: 16.02.1950 – 27.03.1950 Amtsgerichtsrat beim Landgericht Hechingen; 27.03.1950 – 31.03.1953 Amts- bzw. Landgerichtsrat (seit 01.10.1951) beim Justizministerium Württemberg-Hohenzollern bzw. Justizministerium – Abwicklungsstelle Tübingen (er war nach eigenen Angaben mit der Leitung der Abteilung für politische Säuberung betraut4), seit 01.10.1952 zur Hälfte beim Landgericht Tübingen; 01.04.1953 – 31.12.1954 Landgerichtsrat beim Landgericht Tübingen; 01.01.1955 – 28.02.1969 Landgerichtsdirektor ebenda, zuletzt auch Vizepräsident. Nachdem er noch im Oktober 2001 eine Zusammenfassung seiner Schriften unter dem Titel “Überholte Lehrmeinungen zur frühmittelalterlichen Geschichte” (knapp 200 Seiten Umfang) veröffentlichte, ist er am 6. April 2002 verstorben.5
Um seine landesgeschichtlichen Forschungen aus der Zeit seines Studiums wieder aufnehmen zu können, hat sich Schneider bereits am 1. März 1969 in den Ruhestand begeben.6 Statt im Landgericht saß er nun in den Bibliotheken der Universität Tübingen. Ich erinnere mich noch an den hochgewachsenen Mann, der im Institut für geschichtliche Landeskunde unermüdlich Material für seine Publikationen sammelte. Über 20 Jahre hat sich Schneider als “Außenseiter”7 und Hobby-Historiker der Bearbeitung eines gewaltigen historischen Projekts gewidmet, das getrieben wurde von dem Wunsch, die vor der NS-Zeit gültigen Lehrmeinungen der “alten Meister” zu rehabilitieren. Bemerkenswert ist der interdisziplinäre Zugriff der Beiträge, die sich auch mit Befunden der Archäologie, Namenforschung und Agrargeschichte auseinandersetzten.
Einen Überblick über den Inhalt der Hefte I-XXI, XIIa und XIIb der “Arbeiten zur alamannischen Frühgeschichte”, die ab 1975 veröffentlicht wurden, vermitteln meine unten wiedergegebenen Besprechungen in der Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte. Danach sind erschienen:
XXII: Beiträge zur frühmittelalterlichen Geschichte der Schwäbischen Alb, 1995
XXIII: Beiträge zur Archäologie. Teil IV, 1996
XXIV: Die Markgenossenschaft im frühmittelalterlichen Alamannien, 1997
XXV: Die Urkunden des Wirt. Urkundenbuchs Band I und II. Inhaltsangabe mit Erläuterungen, 1999 [30.6.2023 UB Heidelberg]
XXVI: Zoller und Söller. Eine alte Deutung des Bergnamens, 1999 [30.6.2023 Internet Archive]
Die Erpfinger Höhle – ein vor- und frühgeschichtlicher Opferplatz, 1999 (online MGH-Bibliothek)
Die Sonnenscheiben [Vorlage: Sonenscheiben] mit den geknickt erhobenen Armen an der Tübinger Jakobuskirche, 2000. Inhalt: I. Die Zeit der Erbauung der Jakobskirche S. 1; II. Die Sonnenscheiben und die geknickt erhobenen Arme S. 8; III. Die Deutung des Bildwerks S. 14; IV. Entsprechungen zu dem Bildwerk aus der Vorzeit S. 18; V. Das Weiterleben der Kulte und der alten Formenwelt im Mittelalter S. 33; VI. Ergebnis S. 55; Anhang I: Die Jakobuskirche als Pilgerkirche S. 59; Anhang II: Die Sonnenscheiben am Haus Doktorhof 1 in Tübingen-Pfrondorf S. 73. [12.9.2023 UB Freiburg]
Der Personennamen-Stamm Dug- im Ortsnamen Tübingen und die mit Tübingen gleichnamigen Orte des alamannischen Gebiets, 2000. Inhalt: Der Personennamen-Stamm Dug- im Ortsnamen Tübingen und die mit Tübingen gleichnamigen Orte des alamannischen Gebiets S. 1; Anhang I: Zur Frage, ob die Stadt Tübingen einst beim Bläsiberg gestanden hat S. 47; Anhang II: Sind die Ödenburg auf dem Spitzberg und die Burg auf dem Bläsiberg Vorwerke der Burg Hohentübingen gewesen? S. 57; Abkürzungen S. 68. [3.7.2023 Internet Archive]
Die römischen Bildwerke an der Belsener Kapelle, 2000 [22.8.2023 UB Freiburg]
Die Bildwerke am Hirsauer Eulenturm. Der keltische “Götze von Wildberg”, 2001. Inhalt: Die Bildwerke am Hirsauer Eulenturm S. 7; Anhang: Der in Frauenkleidern tanzende Mann vom Süd-Westturm der Hirsauer Klosterkirche S. 67; Der keltische “Götze von Wildberg” S. 75; Abkürzungsverzeichnis S. 91. [16.5.2024 Dem Kreisarchiv Calw danke ich für die Online-Stellung.]
Überholte Lehrmeinungen zur frühmittelalterlichen Geschichte, 2001 (Inhaltsverzeichnis). [1.6.2023 online UB Freiburg.]
Die Schriften ab der “Erpfinger Höhle” tragen die Reihenbezeichnung “Kleine Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde”. Zu ihnen zählt Schneider auch Heft XXVI. Die Hefte wurden als Privatdrucke Bibliotheken (und Rezensenten) zur Verfügung gestellt und sind in wissenschaftlichen Bibliotheken tatsächlich gut verbreitet. Da er sie nicht vertrieb, wehrte sich Schneider gegen die Bezeichnung “Selbstverlag”.
Auf die Möglichkeit, eine Volltextsuche in den meisten Bänden (ohne III/IV, XXV) der Arbeiten via HathiTrust durchzuführen, soll noch hingewiesen werden. [28.6.2023 alle auf Full View gestellt!
30.7.2023 Heft 3/4 (Arbeiten zur allgemeinen Geschichte) fehlt in HathiTrust und ist online bei der UB Heidelberg.
4.8.2023 Heft XIIa (Auseinandersetzung mit Arbeiten von Hans-Dieter Lehmann) ist online im Internet Archive. Da eine Genehmigung Lehmanns nicht vorliegt, von Heft XIIb nur das Schlusswort Schneiders: Internet Archive. 10.3.2024 Mit freundlicher Genehmigung liegt nun auch die Erwiderung Lehmanns vor: Internet Archive.]
Das letzte Gesamtinhaltsverzeichnis erschien in Heft XXII. Dieses und die weiteren Inhaltsverzeichnisse der Hefte XXIII-XXV sowie das Inhaltsverzeichnis zu den “Lehrmeinungen” sind im Internet Archive verfügbar. Heft XXVI enthält kein Inhaltsverzeichnis.8 Soweit die “Kleinen Schriften” Inhaltsverzeichnisse aufweisen, sind sie oben wiedergegeben.
Zu diesen 26 Heften und sechs weiteren Schriften9 kommen an weiteren Veröffentlichungen Schneiders im wesentlichen hinzu: Alamannische Sippennamen als heutige Geschlechtsnamen. In: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 2 (1938), S. 1-14 [4.8.2023 Internet Archive],10 die “Voranzeige von Arbeiten zur Frühgeschichte des alemannischen Siedlungsgebiets”, 1973, ein Manuskript “Die gleichnamigen Sippenorte Alamanniens”11 sowie zwei autobiographische Manuskripte über die NS-Zeit.12
Da ich bereits in der unten nachzulesenden Rezension von 1993 Schneiders bis dahin vorgelegtes Oeuvre gewürdigt habe, will ich mich im Folgenden auf einige ergänzende Bemerkungen und eine Auswertung der mir bekannt gewordenen Rezensionen beschränken.
Schneiders wohl wichtigstes Buch ist der 1980 erschienene Band “Wider die These von der ‘Adelsherrschaft'” (Heft IX). Auf knapp 600 Seiten rechnet der Autor auf den Spuren von Fritz Wernli und in Einklang mit den Forschungen von Hans K. Schulze und František Graus mit der Lehre von der frühen Adelsherrschaft und den sogenannten Königsfreien ab, die er als Ausgeburt nationalsozialistischer Ideologie sieht. Ein mediävistisches “Zitierkartell” habe dafür gesorgt, dass sie nach 1945 nicht verschwunden sei, sondern weiter ausgebaut worden sei (S. 565). Besonders harsche Kritik übt Schneider an dem Aufsatz “Adel, Burg und Herrschaft bei den Germanen” des nationalsozialistischen Tübinger Historikers Heinrich Dannenbauer. Schneiders Beitrag wurde verschiedentlich zustimmend zitiert13 und hat sogar Eingang in das Literaturverzeichnis einer einführenden Darstellung zur Geschichte der Alemannen gefunden (Dieter Geuenich: Die Geschichte der Alemannen, 2005). Im renommierten Reallexikon der germanischen Altertumskunde wird die Streitschrift in den Artikeln Heiligenleben, Herrschaft, Königsfreie und Personenverbandsstaat zitiert.
Als Schneider mit Recht das Konzept “Adelsgräber” angriff (in Heft X, wieder in den “Überholten Lehrmeinungen”), hatte sich die Distanz der Archäologie gegenüber dieser Interpretation noch nicht durchgesetzt. Heute spricht man eher von “Elitegräbern”.
Beipflichten möchte ich der generellen Einschätzung von Rolf Kießling: “In den Aufsätzen wird eine für eine Nichthistoriker erstaunliche Kenntnis der Quellen und Literatur sichtbar, aufgrund derer die Thesen selbstbewußt und engagiert vorgetragen werden – auch wenn man letzlich nicht mit allem einverstanden sein wird”, urteilte der Landeshistoriker 1978 über Heft III/IV.14
Im Bereich der Rechtsgeschichte fanden Schneiders Arbeiten einige Beachtung. Insgesamt konnte ich nur 12 Rezensionen der Arbeiten Schneiders in wissenschaftlichen Zeitschriften ausfindig machen. Die meisten (vier) erschienen in der Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte (drei in der Germanistischen Abteilung, eine in der Kanonistischen). 1995 nahm sich Franz Dorn die Arbeiten zur Agrargeschichte (Hefte XIII-XV) kritisch vor.15 Ihm missfällt die “digestenähnliche” Arbeitsweise Schneiders, der sich stets auf die Seite der älteren Lehre von der Markgenossenschaft schlage und die diskutierten Fragen offen lassen müsse. Mit der Kritik an Schneiders Kontinuitätsannahmen macht er in jedem Fall einen Punkt. Besser kommt die Arbeit über die Ungarnwälle (Heft XVI) bei Otto Fraydenegg-Monzello weg16 Sie sei eine dienliche Art “Reader” und rege zum Nachdenken an. Nur eine kurze Anzeige der Hefte XVII und XVIII erschien von Knut Wolfgang Nörr.17 “Die Agrarverfassung der Germanen und des frühen Mittelalters ist ein Gebiet teilweise bereits klassisch gewordener Auseinandersetzungen. Wenn auch die derzeit überwiegende Lehre die Existenz von Markgenossenschaften bereits im frühen Mittelalter ablehnt, so hat sie doch nicht alle für deren Existenz vorgebrachte Quellenstellen widerlegen oder gar eine überzeugende Gegenkonzeption entwickeln können”, meint Jürgen Weitzel in seiner Besprechung von Heft XXIV18. Da Weitzel, Autor eines großen Werks über die Dinggenossenschaft 1985, in dem auch die Arbeiten Schneiders verwertet sind, stets die genossenschaftlichen Elemente im Frühmittelalter unterstreicht, verwundert sein positives Resümee nicht: “Das Heft ist insgesamt gehaltvoll, mit seinen vielen Zitaten, deren Absicht der Verfasser in einer Notiz erläutert, hilfreich und regt zum eigenen Nachdenken an.”
Schneider im Anschluss an ältere Arbeiten in Heft I/II entwickelte These, die Lex Alamannorum sei eine Reichenauer Fälschung, hat später auch Clausdieter Schott, der Schneiders Arbeit kannte,19, vertreten.20. Im Studienhandbuch “Rechtsgeschichte” von Friedrich Ebel und Georg Thielmann21 steht Schneider bei den Literaturangaben zur Lex Alamannorum an erster Stelle.
Im Feld der südwestdeutschen Landesgeschichte ist Schneiders Kritik der Arbeiten von Hans Jänichen (1909-1976) besonders verdienstvoll. Auch aus Gesprächen in Tübingen mit Franz Quarthal um 1980 weiß ich, welch hohes Ansehen dieser württembergische Historiker noch besaß, als Schneider 1984 sich zusammenfassend mit Jänichens hypothetischen Studien zu frühmittelalterlichen Verhältnissen befasste, denen er eine “Mischung aus Phantasie und Akribie” (Heft XII, S. 5) attestierte. Wie wichtig ihm die Widerlegung der auch meiner Sicht meist methodisch nicht haltbaren Thesen Jänichens war, zeigt die Tatsache, dass unter den 21 Aufsätzen in den “Überholten Lehrmeinungen” 2001 nicht weniger als fünf Jänichen gewidmet waren (keine Herrschaft der Pleonungen im Neckargau, Burgfelden kein Herrschaftssitz, hausen-Orte keine Herrschaftssitze, quellenfernes Para-Huntare-System, verfehltes Zimmern-System). In der Zeitschrift “Hegau”22 hat Frank Meier 1989 Schneiders Kritik an Jänichens “fragwürdige[m] Vorgehen” zugestimmt und das Buch jedem an der alamannischen Frühgeschichte interessierten Leser empfohlen.
Beifall verdient ebenfalls die Zurückweisung der 1957 formulierten These von Josef Fleckenstein,23 die Zellengründungen des Fulrad von Saint-Denis seien ein “fränkischer Ausgriff nach Oberdeutschland” gewesen (Heft XVIII und Überholte Lehrmeinungen). Ich selbst habe 1979 diese von vielen unkritisch übernommene Ansicht Fleckensteins angegriffen.24 In einer Überschrift (Heft XVIII, S. 267) spricht Schneider von den “Zellen mit ihren gewinnbringenden Reliquien, Salzpfannen, Eisenschmelzen und Märkten”. Unabhängig von Schneider stellte die hierzulande zu wenig beachtete Monographie von Alain Stoclet 199325 ebenfalls die ökonomische Dimension der Zellengründungen in den Vordergrund. Als sich Max Schär 2009 gegen die Überbetonung der politischen Aspekte der frühmittelalterlichen Schenkungen an Klöster und gegen die Vernachlässigung der religiösen Motive wandte, bemerkte er anmerkungsweise, eine neue Sicht der Dinge habe sich angekündigt in “verschiedenen Aufsätzen des bisher viel zu wenig wahrgenommenen Wilhelm Schneider”.26
In seinem Aufsatz “Oferdingen und Altenburg am Neckar (Reutlingen) – ein befestigter Königshof und Aufenthaltsort König Konrads I.” bescheinigte Sönke Lorenz Wilhelm Schneider das Verdienst, als erster den Zusammenhang zwischen dem zu 914 bezeugten “castellum” in Oferdingen und der archäologisch nachgewiesenen fränkischen Burganlage Altenburg entdeckt zu haben.27
In der Zeitschrift für Agrargeschichte und Agrarsoziologie sind zwei Besprechungen zu registrieren. Positiv würdigte Klaus Herrmann die Arbeiten zur Agrargeschichte in den Heften XIII-XV.28 Die Lektüre in Schneiders Abhandlungen bringe immer wieder neue Erkenntnisse oder rege zur intensiven Diskussion an. In einer kurzen Notiz aus Anlass von Heft XXII wurde betont, dass Schneider für seine Forschungsarbeiten “uneingeschränkt zu danken ist”.29.
Inwieweit Schneiders Studien zur Archäologie noch heute von Nutzen sind, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber es spricht für die Qualität seines umfangreichen Buchs zu den Ungarnwällen oder Ungarnrefugien (Heft XVIII), dass der angesehene Burgenforscher Hans-Martin Maurer 1979 fand, die Thesen verdienten “durchaus Beachtung”.30. Helmut Rischert, gleichfalls auf diesem Gebiet versiert, war überzeugt, die “umfassende und überaus nützliche Dokumentation” gehöre “in die Hand eines jeden Burgenforschers”.31
Drei Rezensionen erschienen in den “Beiträgen zur Namenforschung”. Tendenziell eher negativ äußerte sich Albrecht Greule zu Heft I.32 Er setzt sich kritisch und detailliert mit den Darlegungen auseinander. Er empfindet abschließend “eine gewisse Bewunderung” für die Umsicht und den Scharfsinn des Verfassers, meint aber, dass die “Grundlage für die von Namen ausgehenden Spekulationen namenkundlich zu schmal und zu wenig gefestigt” sei. Das Spätwerk über Zoller und Söller (Heft XXVI) besprach Harald Baßler.33 Trotz thematischer Abweichungen und Mängel des Literaturverzeichnisses34 handle es sich um einen “interessanten Beitrag zur Deutung eines Bergnamens”.
Mit 40 Seiten legte der Wiener Familiennamenforscher Reinhard Bleier mit dem Besprechungsaufsatz (zu Heft VII/VIII) “Zur Frage der Sippennamen als Familiennamen” in den Beiträgen zur Namenkunde 1980 die umfangreichste Auseinandersetzung mit einer Schrift Schneiders überhaupt vor.35 Man bemerkt sofort, dass – trotz vieler Kritik im Einzelnen – Schneiders Ergebnisse für den Rezensenten wichtig sind. Erstmals habe auch ein anderer Namenforscher Namensdeutungen, die auf “Übernamen” hinauslaufen, mit dem Hinweis auf eine näher liegende Beziehung auf Siedlungsnamen bezweifelt.36 Zwar sei Schneider mit seinem Ziel gescheitert, gewisse alemannische Familiennamen aus Sippennamen herzuleiten, aber seine Bemühungen unterstrichen ungewollt “die große Bedeutung der Siedlungsnamen bei der Aufhellung des Ursprungs der Familiennamen”.37 Beeindruckt ist Bleier von der Herausarbeitung von Ortsnamengruppen im Aufsatz über die gleichnamigen ingen-Orte, der auf einen Artikel des cand.iur. Wilhelm Schneider in den Blättern des Schwäbischen Albvereins 192938 zurückgeht. Sie habe die “Züge eines großen Wurfes”.39
Rezensionen und Zitationen zeigen, dass Schneiders Arbeiten überwiegend respektvoll und anerkennend aufgenommen wurden. Leider hat er aber auch viel aus meiner Sicht Abwegiges geschrieben. Einige Hinweise sollen genügen. Am wenigsten vertretbar sind die Deutungen romanischer Bauplastik (Hirsauer Eulenturm, Belsener Kapelle, Jakobuskirche Tübingen, der angeblich keltische “Götze von Wildberg”) als Beweis für galloromanische Kontinuität.40
Nur eine kleine Anzahl von Aufsätzen Schneiders sind genealogischer Natur. Soweit sie sich nicht kritisch gegen Ansichten anderer Autoren wenden41, sind sie aus meiner Sicht zu hypothetisch gehalten. So überzeugt mich der Versuch (in Heft V/VI) keineswegs, zu zeigen, dass der St. Galler Schenker Adalhart “von Burc” (Straßberg) 843, den Hansmartin Decker-Hauff zu einem Unruochinger machen wollte,42 ein Alaholfinger war. Außer Besitzüberschneidungen und Beziehungen zu anderen Personen stützt sich Schneider auf Gedenkbucheinträge, die er aber nicht anhand der Handschriften kontrolliert hat, was angesichts der Unzuverlässigkeit der MGH-Ausgabe Paul Pipers erforderlich gewesen wäre.
Nicht akzeptabel erscheinen mir im Bann der Kontinuitätsprämisse stehende Auswertungen sehr viel späterer Traditionen mit Blick auf das Frühmittelalter. Schneiders Auffassungen über die hochmittelalterliche Herkunftsüberlieferung der Nordschwaben (Hefte III/IV) seien methodologisch “unhaltbar”, urteilte mit Recht Hagen Keller 1989.43 Auch lassen spätmittelalterlich und frühneuzeitlich im Schweizer und oberdeutschen Raum bezeugte “Schweden-Herkommen”44 meines Erachtens keine Rückschlüsse auf die skandinavische Herkunft der Alamannen/Sueben zu.
Trotz seiner Mängel ist Schneiders wissenschaftliches Werk kein Monument des Scheiterns, das man getrost vergessen dürfte. Es bietet heute noch viele wichtige Anregungen. Nicht zuletzt aufgrund seines Materialreichtums wäre es ausgesprochen sinnvoll, ihm online ein “zweites Leben” im Internet zu verschaffen. Das Amtsgericht Tübingen hat mir 2020 die Namen der Erben aus Datenschutzgründen verweigert, aber ihnen meinen Wunsch nach einer Zustimmung zur Online-Publikation weitergeleitet – es kam keine Reaktion. Hoffentlich überdenken die Erben ihren Standpunkt! [Nachdem der Kontakt zu Hubert Schneider, dem Sohn und Erben, zustande kam, erhielt ich die Erlaubnis für die Online-Stellung der Schriften, wofür ich auch hier sehr danken möchte. Am 1.6.2023 kann ich die Digitalisierung der “Überholten Lehrmeinungen” von 2001 anzeigen: https://archivalia.hypotheses.org/174830.]
Zwei Rezensionen
Wilhelm Schneider, Arbeiten zur alamannischen Frühgeschichte. Heft XVI: Die südwestdeutschen Ungarnwälle und ihre Erbauer. 1989. 504 S. mit Abb. Heft XVII: Arbeiten zur Kirchengeschichte Teil I. 1990. 576 S. Heft XVIII: Arbeiten zur Kirchengeschichte Teil II. 1991. 547 S. mit Abb. Heft XIX: Inhaltsverzeichnis. Nachträge, Register, Erfahrungsbericht zu Heft I-XVIII. 1991. 352 S. Erschienen jeweils in Tübingen.
Die Heftereihe ist im Buchhandel und für Privatpersonen nicht erhältlich. Sie wird jedoch “den einschlägigen Bibliotheken des In- und Auslandes unentgeltlich übersandt”. Mit Heft XIX hat ein Unternehmen seinen Abschluß gefunden, mit dem sich der Autor (Jahrgang 1907),45 zuletzt Richter am Landgericht Tübingen, ein einzigartiges Denkmal gesetzt hat. Das seit 1969 erarbeitete monumentale Werk beweist nicht nur, “daß auch ein Senior etwas zu leisten vermag und welches Glück ein ausgefüllter dritter Lebensabschnitt bringen kann” (XIX, S. 344) – es zeigt vor allem, daß die Wissenschaft schlecht beraten ist, tut sie die mit Ernst und Energie betriebenen Versuche von historischen Amateuren und “Laienforschern” leichthin und ohne nähere Prüfung ab. Ich bin mit vielem nicht einverstanden, was in diesen Bänden dargelegt wird, doch wäre es ungerecht, “methodische Kritik” allein an den Autor zu richten: Sowohl in der von ihm so geschätzten (häufig wohl auch überschätzten) älteren Forschung als auch in “seriösen” modernen Publikationen wird so mancher methodische Schabernack veranstaltet (vgl. z.B. ZHG 24/25, 1988/89, S. 241-243). Wenn Schneider mit dem “unverstellten Blick des Außenseiters” (XIX, Vorwort) schwierige Probleme aufgreift, so wirkt das oft genug befreiend.
Eine ausführliche Vorstellung der in den ersten fünfzehn Heften enthaltenen Arbeiten (und auch der hier anzuzeigenden knapp 2000 Druckseiten) kann schon aus Raumgründen in dieser Besprechung nicht erfolgen: das Inhaltsverzeichnis aller Hefte in Heft XIX reicht von Seite 1 bis 17! Ich versuche im folgenden, durch von mir formulierte Stichwörter über die Bandtitel hinaus einen Einblick in das überaus breit angelegte und entfaltete Panorama der Fragestellungen und behandelten historischen Probleme zu geben. Der reiche Inhalt der Bände kann dadurch nicht annähernd skizziert werden. Als “Findmittel” sind immer auch die ausführlichen Nachträge in Heft XIX (S. 19-322) und das – leider allzu knapp geratene – Register (S. 323-334) heranzuziehen. Die Fülle des orts- oder regionalgeschichtlich relevanten Stoffes erschließt sich erst, wenn man Arbeit für Arbeit durcharbeitet. Und: Es gibt wohl kaum eine landesgeschichtliche Fragestellung des frühen oder hohen Mittelalters, zu der Schneiders Arbeiten – mit der nötigen Kritik benutzt – nicht mit Gewinn herangezogen werden können.
I Namenkundliche Arbeiten 1975 (Ortsnamen auf -ingen; Sippennamen); II Arbeiten zum alamannischen Stammesrecht 1975 (Lex Alam. Tit. 81 – Sippensiedlung; Pactus Alam. Tit. 17,3 – Heersippen; Entstehung der Lex im Kloster Reichenau); III/IV Arbeiten zur allgemeinen Geschichte 1976 (Germanische Herkunftssagen, u.a. der Nordschwaben; skandinavische Herkunft der Sweben; Ostgoten auf der Alb; Alamannen und Franken in der Merowingerzeit; Herzogtum und Königtum; Zweifel am “Blutbad von Cannstatt”; Beata-Sippe; Welfengenealogie); V/VI Arbeiten zur Verfassungs-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte 1977 (Oppressiones pauperum; Königsgut; Grafschaftsverfassung; Königsfreientheorie; Hundertschaften); VII/VIII Arbeiten zur Siedlungsgeschichte. Alamannische Sippennamen als heutige Geschlechtsnamen 1979 (Alter der Dorfsiedlung; Ortsnamen auf -ingen/-hofen/-inghofen); IX Wider die These von der “Adelsherrschaft” 1980 (auch zum ideologischen Hintergrund in der NS-Zeit) X Beiträge zur Archäologie Teil 1 1982 (Sozialgeschichtliche und ethnische Auswertung der Reihengräberfelder; Problematik der “Adelsgräber”; Goldblattkreuze; fränkische Straßenstationen; Franken, Thüringer und Alanen in Südwestdeutschland); Teil 2 1984 (Fortbestehen der galloromanischen Bevölkerung; Eisenverhüttung durch Galloromanen; Galloromanen auf dem Runden Berg bei Urach; Leten; anthropologische Auswertung der Gräberfelder; Fortleben galloromanischen Kults in Volksüberlieferungen und Gebräuchen – u.a. Matronenkult; Reflexe in romanischer Bauplastik – u.a. Eulenturm Hirsau, Belsen; Stifter des Wurmlinger Jahrtags: Herzog Welf VI.; vordeutsche Toponymie; Walchen-Orte); XII Auseinandersetzung mit den Arbeiten von Hans Jänichen 1984 (Zimmern- und -hausen-Orte; Para-Huntaren-System; Burgfelden; Pleonungen); XIII Arbeiten zur Agrargeschichte Teil 1 1986 (Celtic fields; Tacitus Germania c. 2; Lex Salica Tit. 45; Flur- und Pflugformen); XIV Teil 2 1987 (Dorfmark; Dreifelderwirtschaft; Gewannflur; Allmende; Markgenossenschaften schon im frühen Mittelalter; Heimbürgenamt) XV Teil 3 1988 (Freie mit mittlerem und kleinem Landbesitz; Landvergabungen; “Grundherrschaft” und Großgrundbesitz; Fronhofverfassung; Wenden-Orte; Brühle; Entstehung des ländlichen Grundeigens).
Heft XVI (Nachträge: XIX, S. 296-306) ist den südwestdeutschen Ungarnwällen des 10. Jahrhunderts und der frühmittelalterlichen Wehrverfassung gewidmet. Schneider stellt zunächst anhand von Zitaten aus den zeitgenössischen Quellen und der modernen Forschungsliteratur die “Burgenordnung” Heinrichs I. (926) vor und gibt dann, wieder vornehmlich anhand von Zitaten, einen schätzenswerten Überblick zu “Burgbann und Burgwerk”, wobei er insbesondere an die Ergebnisse von Michael Mitterauer anknüpfen kann (vgl. auch Mitterauer, Markt und Stadt im Mittelalter, 1980). Diskutiert werden auch die vieldiskutierten “agrarii milites” bei Widukind von Corvey, wobei zum Vergleich Beispiele von Bauernburgen und Bauernaufgeboten aus späterer Zeit herangezogen werden. Nach einer Besprechung der wenigen schriftlichen Quellen über Befestigungen während der Ungarneinfälle skizziert Schneider die spezifische Kampfweise der Ungarn, auf die seiner Ansicht nach bei der Anlage von Ungarnwällen mit folgenden Innovationen reagiert wurde: Tiefenstaffelung, Doppelwälle und Gräben, winkelig geführte Wälle, Hangversteilungen und Terrassen, Hanggräben, Holzpalisaden und Annäherungshindernisse. Ein Anhang stellt Material zum Dornverhau als Annäherungshindernis sowie zu den Landhegen und Eppinger Linien zusammen. Auf einen Katalog der Merkmale, an dem Ungarnwälle zu erkennen sind, folgt der Hauptteil des Bandes, die durch Skizzen unterstützte Besprechung von 24 Befestigungsanlagen, die von der bisherigen Forschung oder dem Autor als Ungarnwälle identifiziert wurden (S. 176-313). Die weiteren Arbeiten des Bandes: “Der Name der Heuneburgen an der oberen Donau”; “Zur Frage von wem die großen Ungarnwälle im Affagau errichtet worden sind” mit Anhang “Zur Frage, ob Graf Adalbert von Marchtal mit den Hupaldingern, den späteren Grafen von Dillingen, verwandt gewesen ist” (darin auch: “Stammt Graf Adalbert von Marchtal von einem der beiden Kammerboten Erchanger und Berthold ab?”); “Die kleineren, von Dörfern, Hundertschaften, Gauen oder Kirchspielen errichteten Ungarnwälle”; “Früh- und hochmittelalterliche Grafensitze in südwestdeutschen Ungarnwällen” (insbesondere: Dillingen, Heuneburg bei Hundersingen); “Altenburg a. N. – eine spätkarolingische ländliche Königspfalz” (Tagungsort des Königsgerichts 914) mit Anhang “Wo hat die Thietpoldispurch gelegen?” (Ort der Gefangenname der Kammerboten); “Die frühmittelalterlichen Webhäuser und -hütten in den schriftlichen Quellen und den Ausgrabungsbefunden” mit Anhang “Werkstätten auf den frühmittelalterlichen Fronhöfen”.
Bereits diese kursorische Inhaltsangabe zeigt, daß man als Rezensent mit begrenztem Raum vor der Vielfalt der behandelten Themen aus den verschiedensten Disziplinen eigentlich nur kapitulieren kann. Zu dem Hauptteil kann hier mangels archäologischer Kompetenz nur wenig gesagt werden, doch trifft wohl auch auf diesen Teil zu, was Schneider bei der Behandlung der von ihm vermuteten Grafensitze in Ungarnwällen einräumt: “Zu einigermaßen sicheren Ergebnissen ist die Arbeit nur bei wenigen der besprochenen Ungarnwälle gekommen” (S. 378). Da in den meisten Fällen hinreichend verläßliche archäologische Befunde fehlen, wird man es Schneider nicht vorwerfen dürfen, wenn er Befestigungsanlagen unsicherer Zeitstellung aufgrund definierter Kriterien hypothetisch als “Ungarnwälle” in Anspruch nimmt. Beeindruckend ist in jedem Fall die genaue Gelände- und Literaturkenntnis. Wie aktuell Schneiders Erwägungen in der derzeitigen archäologischen Diskussion sind, geht aus den Ausführungen und Literaturangaben von Ludwig Wamser über die Abschnittsbefestigung auf dem Gaiberg bei Neustadt/Main deutlich hervor (in: 1250 Jahre Bistum Würzburg, 1992, S. 172f., leider ohne Kenntnis oder Nennung der Arbeit Schneiders).
Hinzuweisen ist auch auf die Nachweise zu bis in die Neuzeit belegten Burgwerkspflichten bei der Stadt Fürstenberg, bei der Schalksburg und bei der Stadt Tengen, die Schneider mit “hoher Wahrscheinlichkeit” in die Ungarnzeit zurückdatiert. Solche Rückprojektionen sind bei ihm nicht selten, doch dürfte in der von ihm allzu unkritisch akzeptierten “Kontinuitätsprämisse” einer der zentralen Schwachpunkte der Argumentation liegen. Auch wenn man zugestehen muß, daß “ältere” (frühmittelalterliche) und “jüngere” (hoch- und spätmittelalterliche) Burgwerkspflichten in einem engeren genetischen Zusammenhang stehen, als die Forschung lange Zeit wahrhaben wollte, gehen solche Angaben über das Alter spät bezeugter Burgwerkspflichten m.E. doch zu weit. Dessen ungeachtet ist Schneiders Heft XVI ein anregender Beitrag zur frühmittelalterlichen Wehrverfassung, der sowohl von Historikern als auch von Archäologen herangezogen werden sollte.
Auch bei der Anzeige der beiden dickleibigen Bände zu kirchengeschichtlichen Themen kann ihr Inhalt hier nur unzureichend vorgestellt, geschweige denn kritisch gewürdigt werden. Der erste Teil von Heft XVII (Nachträge: XIX, S. 306-316) beschäftigt sich vornehmlich mit “Genossenschaftskirchen”, wobei wieder allgemeine Ausführungen und Begriffsbestimmungen neben z.T. breit angelegten Fallstudien (Leutkirch im Allgäu und der Nibelgau, Haisterkirch, Laupheim, Schwörzkirch, Hohentengen, Zwiefalten, Löffingen, Musdorf) stehen. Schneider plädiert dafür, “daß der Genossenschaftskirche ein weit höherer Stellenwert zukommt, als man ihr bis jetzt zubilligen möchte” (S. 1). Da Schneider (mit guten Gründen) darauf insistiert, daß die ältere “Lehre von der Markgenossenschaft” ohne hinreichende Gründe und ohne überzeugendes Gegenmodell abgelehnt wird, ist es nur konsequent, wenn er Kirchen in den Blick nimmt, die von Sippen, Markgenossenschaften, Dörfermarken und sonstigen Siedlungsverbänden wie Gauen und Hundertschaften getragen wurden. Bei den vergleichenden Studien Schneiders fällt einiges Licht z.B. auch auf die Anfänge der Kirchenpflegschaft und die sog. “Feldkirchen”. Wenn man etwa die extrem anmutenden Ausführungen in einem 1989 erschienenen bayerischen Atlasband über die Unvereinbarkeit von Eigenkirche und Pfarrorganisation liest, die noch ganz im Bann der Lehre von der “Adelsherrschaft” stehen (Gottfried Mayr, Ebersberg S. 56), wird man auch manche Hypothesen Schneiders als gebotene Gegenreaktion verstehen können. Für eine Neubewertung des genossenschaftlichen Elements im Niederkirchenwesen der quellenarmen Zeiten des Früh- und Hochmittelalters ist jedenfalls bei Schneider erhebliches Material zusammengestellt und aufbereitet worden.
Der Rest des Heftes erörtert die Glaubwürdigkeit hagiographischer Quellen aus St. Gallen, insbesondere die Vita s. Galli vetustissima, die Schneider in das Ende des 8. Jahrhunderts datieren möchte. Eingehend besprochen werden auch das Gallus-Problem, der “Fluch von Tuggen” der jüngeren Gallusviten, die Nennungen von Waltram und Nebi und die Wunderheilung der Fridiburga. Nach Ansicht Schneiders wurde sowohl die Gründungsgeschichte St. Gallens als auch die der Reichenau im prokarolingischen Sinn “umgeschrieben”. Der skeptische Standpunkt zur Glaubwürdigkeit der klösterlichen Quellen wird durch hagiographisches Vergleichsmaterial und Zitate aus der wissenschaftlichen Diskussion untermauert. Schneider bezweifelt auch einen “echten Kern” der sog. Reichenauer Gründungsurkunde, wobei er den ungedruckt gebliebenen Bedenken von Alois Schütz durch ausgiebige Zitate mehr Gehör verschafft. Daß die Suche nach einem “echten Kern” späterer Überlieferungen allzu oft zu Fehlschlüssen führt, hat auch F. Graus wiederholt betont. Die vermeintliche “Hyperkritik” der älteren Forschung erweist sich auf lange Sicht, wie ich meine, als überzeugendere Alternative. Schneiders hartnäckige und vor allem quellennahe Kritik an moderner “Leichtgläubigkeit” sollte auf keinen Fall übersehen werden.
Dies gilt auch für die ausführliche Untersuchung der Dagobert-Traditionen (S. 1-195) im ersten Teil von Heft XVIII (Nachträge: XIX, S. 316-321), die sich vor allem mit den Thesen von Immo Eberl auseinandersetzt. Ich stimme Schneiders Ergebnissen, soweit sie die Ablehnung der Glaubwürdigkeit von Dagobert-Überlieferungen betreffen, in vollem Umfang zu. Hier ist, wenn ich aus der Perspektive der Erforschung der historischen Traditionsbildung (vgl. Rez., Fabula 29, 1988, S. 21-47) urteilen darf, ein Meisterstück notwendiger historischer Kritik an modernem “Wunschdenken”, das dunkle Zeiten um beinahe jeden Preis erhellen möchte, gelungen. In den weiteren Arbeiten des Heftes kommt Schneider auf die Ausstattung des Bistums Konstanz durch das alamannische Herzogshaus, die St. Galler Zellen im Nibelgau, die Fulradzellen, die “adelige Eigenkirche”, das Problem der “Stiftergräber” sowie auf Wehrkirchen und Wehrfriedhöfe (mit vielen Beispielen) zu sprechen. Hervorheben möchte ich die ausführliche Diskussion des angeblichen “Zellensystems” des Abts Fulrad von Saint-Denis (S. 267-396) mit Anhängen über den Fernbesitz westfränkischer Kirchen sowie von Lorsch und Fulda in Südwestdeutschland. Die vor allem von Josef Fleckenstein formulierte These vom “fränkischen Ausgriff” in den alamannischen Raum wird von Schneider schlüssig widerlegt. Die zeitweise gängige Überbetonung politischer Motive bei der Klostergründung wurde zwar auch in jüngeren Arbeiten von Ludwig Holzfurtner und Klaus Naß zurechtgerückt, trotzdem rennt Schneiders notwendige Skepsis keineswegs offene Türen ein, da die bislang vorliegenden kritischen Stimmen zum Zellen-“System” zu vereinzelt blieben bzw. nicht hinreichend beachtet wurden.
Heft XIX enthält wichtige Nachträge, in denen Schneider neues Material und neue Zitate beibringt, Stellungnahmen der modernen Forschung anführt und auf Kritik repliziert. Sympathisch berührt, daß Schneider Selbstkritik nicht fremd ist (z.B. S. 75). Der für das Gesamtwerk unentbehrliche Band, der den jüngsten Stand von Schneiders Auffassungen wiedergibt, schließt mit einem persönlich gehaltenen Erfahrungsbericht und einer Auswahl aus positiven Zuschriften, die ebenso wie das Zitierverhalten angesehener Historiker und die bislang erschienenen Rezensionen (Nachweis S. 352) erkennen lassen, daß die Arbeiten “Beachtung und Anerkennung gefunden haben” (S. 352).
Schneiders Arbeiten bieten ein eindrucksvolles Gesamtbild der alamannischen Frühgeschichte von der Zeit des Tacitus bis ins Hochmittelalter, das von einem Einzelnen mit bewundernswerter Belesenheit und Quellenkenntnis in interdisziplinärem und komparatistischem Zugriff erarbeitet wurde. Sie sind, auch wenn der Zitateanteil außergewöhnlich hoch ist, mehr als eine oberflächliche Kompilation, da die Zitate in der Regel geschickt ausgewählt und arrangiert wurden. Die zitierten Stellen machen den Leser unmittelbar mit den Positionen der älteren und neueren Literatur vertraut, wobei Schneider vor allem auf das ältere Schrifttum besonderen Wert gelegt hat. Das Bedürfnis, die Auffassungen der vor 1933 in Württemberg wirkende Historikergeneration, deren Vertreter Eugen Nägele, Karl Weller, Karl Bohnenberger und Peter Goeßler der Autor noch persönlich gekannt hat, vor der unverdienten Vergessenheit zu bewahren, kann als ein treibendes Motiv des ganzen Unternehmens gelten (XIX, S. 339). Mit den Worten Schneiders: “Es gibt keinen Grund, die alten Meister zu verachten. Sie hatten eine umfassende, heute nicht mehr erreichte Kenntnis der Quellen. … Dummköpfe waren sie gewiß nicht. … Es geht nicht an, daß jede Generation – auch noch gefördert mit öffentlichen Mitteln – eine eigene Meinung erarbeiten will, ohne die immensen Vorarbeit früherer Generationen zu nutzen. Es gibt auch keine Gewähr dafür, daß die neuen Ansichten die besseren sind” (S. 338f.). Schneider benennt auch, etwa im Heft über die “Adelsherrschaft”, unverblümt die Gründe, die seiner Ansicht nach zu dem Paradigmenwechsel nach 1933 und dem ausbleibenden Paradigmenwechsel nach 1945 geführt haben – so gesehen sind seine Arbeiten ein ebenso eigenwilliger wie notwendiger Beitrag zur Wissenschaftsgeschichte der Historie.
Kein Fachhistoriker wird bei genauerem Studium des Gesamtwerks übersehen, daß die strikte Orientierung an der älteren Forschung den Autor in eine Reihe von methodischen Sackgassen geführt hat. Es gab damals (wie heute) eben nicht nur “alte Meister”, sondern auch Stümper und Unvorsichtige. Die Hauptleistung Schneiders dürfte somit eher im Bereich der Kritik liegen, in der scharfsinnigen Auseinandersetzung mit wunden Punkten der modernen Forschung und allzu leichtfertig aufgestellten Hypothesen. Auch die stärkere Akzentuierung genossenschaftlicher Züge muß gewürdigt werden, zumal auch hier neuere Forschungen (Jürgen Weitzel, Susan Reynolds) zu ähnlichen Ergebnissen kommen (vgl. z.B. Rez., in: Regionale Identität und soziale Gruppen im Mittelalter, 1992, S. 162f.). Was mir nicht akzeptabel erscheint, ist der oft unvorsichtige Einsatz der Kontinuitätsprämisse, die unbekümmert Jahrhunderte ohne Zeugnisse überbrückt, obwohl Schneider in anderen Fällen sehr überzeugend z.B. gegen eine mündliche Tradition über Jahrhunderte hinweg argumentiert. Beispielsweise ist m.E. die Deutung romanischer Bildwerke etwa in dem in Heft XI, S. 577-613 enthaltenen Beitrag “Die Heidenpriester vom Hirsauer Eulenturm” einer der (wenigen) Fälle, mit denen Schneider den Raum ernsthafter Diskussion verlassen hat.
Druckfassung erschienen in: Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 29 (1993), S. 200-204 (UB Freiburg)
Wilhelm Schneider: Arbeiten zur Alamannischen Frühgeschichte. Heft XIIa: Auseinandersetzung mit Arbeiten von Hans-Dieter Lehmann. 1993. 47 S. Heft XIIb: Entgegnung von Hans-Dieter Lehmann auf Heft XIIa. Schlußwort von Wilhelm Schneider. 1994. 39 S. Heft XX: Beiträge zur frühen Geschichte von Rottenburg am Neckar. 1993. 266 S. Heft XXI: Arbeiten zur Namenkunde, Teil II. Beiträge zur Archäologie, Teil III. 1995. 398 S. Erschienen jeweils in Tübingen.
Die Lust am Weiterarbeiten hat Wilhelm Schneider nicht verlassen, obwohl die von mir in dieser Zeitschrift (29, 1993, S. 200-204) gewürdigte Heftreihe mit Heft XIX ihren offiziellen Abschluß finden sollte. Daß sie einen beachtenswerten und eigenständigen Beitrag zur Landesgeschichte leisten – dies läßt sich auch den vier neuen Bänden bescheinigen. Eine anregende Lektüre können sie selbst für denjenigen Forscher sein, der mit vielen Ansichten Schneiders nicht übereinstimmt.
In dem nur in 10 Exemplaren erschienenen Heft XIIa nimmt sich Schneider in sehr überzeugender Weise kritisch die Arbeiten von Hans-Dieter Lehmann vor, von denen zwei auch in dieser Zeitschrift (26, 1990, S. 9-26 und 29, 1993, S. 11-30) publiziert werden durften. Insbesondere geht es um eine von Lehmann vermutete Altstraße durch Tübingen – es wäre schön, wenn die Kontroverse dazu beitrüge, bei der Altstraßenforschung größere methodische Vorsicht walten zu lassen. Besonders gelungen scheint mir Schneiders Versuch, Lehmanns “Kapf-System” mit einer Parodie ad absurdum zu führen (S. 23). Heft XIIb enthält eine Replik Lehmanns (S. 1-22) und eine abschließende Stellungnahme Schneiders. Der S. 26 angeführten brieflichen Äußerung des kürzlich verstorbenen Jürgen Sydow, “man müsse sich wundern, daß diese Aufsätze in so angesehenen Zeitschriften erschienen seien”, ist nichts hinzuzufügen.46
Heft XX befaßt sich mit der frühen Geschichte der Stadt Rottenburg am Neckar bis zum hohen Mittelalter. Erörtert werden in den 12 Beiträgen die mit dem Königsgut Sülchen, der “Altstadt” und dem Dorf Ehingen zusammenhängenden Probleme, doch kommt auch die Adelsgeschichte (Hessonen, Grafen von Hohenberg als Stadtgründer, Herren von Rotenberg, Herren von Ehingen) nicht zu kurz. Für Schneider stammt der Besitz des Schweizer Klosters Kreuzlingen in der Umgebung Rottenburgs aus den Händen Herzog Welfs VI., den er auch für den Stifter des berühmten “Wurmlinger Jahrtags” hält. Während man die Kritik an den allzu phantasievollen Ausführungen von Hans Jänichen mit Zustimmung liest, wird in anderen Abschnitten, etwa dem über die “Hessonen”, deutlich, daß Schneider mit der neueren, insbesondere genealogischen Literatur nicht hinreichend vertraut ist.
Heft XXI faßt 32 Beiträge und Miszellen zusammen, deren Überschriften hier nicht alle aufgelistet werden können. Einen Schwerpunkt des Bandes bilden Arbeiten (Nr. 4-21), in denen die These vertreten wird, “daß bei der alamannischen Landnahme im ehemaligen Dekumatland eine große Zahl von Galloromanen sitzen geblieben ist, die nach und nach im alamannischen Volkstum aufgegangen sind” (S. III). Sie betrieben laut Schneider Bohnerzverhüttung und werden von ihm auch als Bewohner der Höhensiedlungen auf dem Runden Berg bei Urach und dem Zähringer Burgberg bei Freiburg ausgemacht. Seine – von mir nicht geteilte – Ansicht, daß romanische Steinplastiken, etwa am Hirsauer Eulenturm oder in Forchtenberg, Zeugnisse des Weiterlebens keltischen Kults im Mittelalter sind, versucht Schneider mit weiteren Zitaten zu belegen (Nr. 17-20). Sieben Studien gelten “Haus und Hof der germanischen Zeit und des frühen Mittelalters” (Nr. 23-29). Weitere Arbeiten behandeln eine Augsburger Weiheinschrift aus dem Jahr 260 (Nr. 1), das Römerkastell Rottenburg (Nr. 2), die Identifizierung von “Burichingen” mit dem Kastellvicus von Burladingen-Hausen (Nr. 3), das Weiterleben alten Totenbrauchtums (Nr. 22), die Königswart bei Reichenbach (Nr. 30) und den Ortsnamen Ulm (Nr. 31). Nr. 32 ist der Kritik an Viktor Ernsts Ansicht über die zum dörflichen Meierhof gehörigen “Breiten” gewidmet.
Druckfassung erschienen in: Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 32 (1996), S. 209 (UB Freiburg)
- Die biographischen Angaben nach einem Lebenslauf vom 26.12.1949 in der Personalakte im Hauptstaatsarchiv Stuttgart und Auskunft aus der Personalakte von Dr. Albrecht Ernst, wofür gedankt sei. Den Geburtsort erfuhr ich auch aus einer Auskunft des Staatsarchivs Sigmaringen aus Wü 13 T 2 Nr. 2121/024. [↩]
- So auch Heft XIX, S. 335. [↩]
- http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=6-670791-1. [↩]
- Heft XIX, S. 130. [↩]
- Auskunft des Amtsgerichts Tübingen. [↩]
- Heft XIX, S. 335. [↩]
- So Heft XXIX, Vorwort und S. 340. [↩]
- Mitteilung der Bayerischen Staatsbibliothek. [↩]
- Persönlich besitze ich alle gedruckten Schriften bis auf die Hefte I-VI, X-XI, XXVI der Arbeiten, die “Voranzeige” und “Die Bildwerke am Hirsauer Eulenturm”. [↩]
- Heft XIX, S. 335 erwähnt er noch einige Arbeiten in den Blättern des Schwäbischen Albvereins 1928 und 1929, leider ohne Fundstellen. Eine davon wird unten zitiert. [↩]
- Vorhanden in der Landesstelle für Volkskunde, Stuttgart (Findmittel) und im Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Nachlass Hans Jänichen (Findmittel). Siehe dazu unten. [↩]
- Die Justiz im “Dritten Reich”: die andere Seite, ca. 1991, Institut für geschichtliche Landeskunde Tübingen, Tci 163; Als Richter im “Dritten Reich”, ebenda, Tci 162. 1986 nahm er an einer Veranstaltung zur Entnazifizierung teil: Hauptstaatsarchiv Stuttgart R 20/006 02 A100002/102. Dem Universitätsarchiv Tübingen überließ er Seminararbeiten 1926-1929 (Findmittel). [↩]
- Hinweise auf die Rezeption Schneiders bietet die Suche in Google Books. Ich selbst habe Schneiders Arbeiten in meinem Aufsatz “Literatur als adelige Hausüberlieferung?” 1993 mit Gewinn herangezogen (Freidok). [↩]
- Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 41, S. 310 (MDZ). [↩]
- GA 112 (1995), S. 481-483. [↩]
- GA 109 (1992), S. 407f. [↩]
- KA 79 (1993), S. 558. [↩]
- GA 120 (2003), S. 504f. [↩]
- Frühmittelalterliche Studien 13 (1979), S. 40 Anm. 57. [↩]
- Referat der jeweiligen Argumentation bei Wilfried Hartmann in: Recht und Kultur im frühmittelalterlichen Alemannien (2017), S. 309f. Nachträge Schneiders in Heft XIX, S. 30. [↩]
- 3. Auflage (2003), S. 120f. [↩]
- 34 (1989), S. 323f. [↩]
- Online: UB Bielefeld. [↩]
- In den Gmünder Studien 2 (1979), Freidok. Meine letzte Stellungnahme zu den Fulradzellen 2020: https://archivalia.hypotheses.org/122881. [↩]
- Autour de Fulrad de Saint-Denis (v. 710-784), S. 433f. [↩]
- Schweizerische Zeitschrift für Religions- und Kulturgeschichte 103 (2009), S. 152 (e-periodica.ch). [↩]
- In: Aus südwestdeutscher Geschichte (1994), S. 25-43, hier S. 26 unter Bezugnahme auf Heft XVI (Ungarnwälle). Vgl. auch Helmut Maurer in: Die deutschen Königspfalzen 3.1 (2004), S. 470f. [↩]
- 37 (1989), S. 215f. [↩]
- 48 (2000), S. 227f., gezeichnet: “H.” [↩]
- Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 52 (1993), S. 579. [↩]
- Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben 84 (1991), S. 357f. (UB Augsburg). [↩]
- NF 12 (1977), S. 358f., mit freundlicher Genehmigung des Autors online im Internet Archive. [↩]
- NF 36 (2001), S. 419f. [↩]
- Vielleicht entschuldbar bei einem 93-jährigen! [↩]
- Reinhard Bleier: Zur Frage der Sippennamen als Familiennamen. In: Beiträge zur Namenforschung NF 15 (1980), S. 246-285 (Internet Archive). Herrn Dr. Reinhard Bleier (Wien), seinem Sohn, danke ich auch hier für die freundliche Erlaubnis der Online-Veröffentlichung. Replik Schneiders in Heft XIX, S. 89-103. [↩]
- Bleier, S. 284. [↩]
- Ebd., S. 285. [↩]
- 29 (1929), Sp. 139-144 (schwaben-kultur.de). [↩]
- Bleier, S. 248. [↩]
- Zur Kritik: Stefan Wintermantel (http://www.belsener-kapelle.de/ = Artdok); Die Kunstkammer der Herzöge von Württemberg, 2019, S. 783 (UB Heidelberg) zum keineswegs keltischen Götzen von Wildberg. [↩]
- Beispielsweise gegen Josef Fleckensteins Annahme, Rudhart zähle zu den Stammvätern der Welfen (Hefte III/IV, XIX, Überholte Lehrmeinungen), eine Kritik, mit der Schneider nicht allein steht. [↩]
- Nachweise zur Person: http://www.manfred-hiebl.de/…. [↩]
- Alamannen und Sueben nach den Schriftquellen des 3. bis 7 Jahrhunderts. In: Frühmittelalterliche Studien 23 (1989), S. 89-111, hier S. 93 Anm. 18. Stellungnahme Schneiders in Heft XIX, S. 36f. Zur Quelle: https://www.geschichtsquellen.de/werk/1985. [↩]
- Schon in den Albvereinsblättern 1929 (wie oben), Sp. 144 führt er die im Steinlachtal anzutreffende Überlieferung von der schwedischen Abstammung an. Für die Erzählforschung interessant ist die Zusammenstellung der Überlieferungen in Heft XXII, S. 5-14. Der angenommene “echte Kern” ist abzulehnen. [↩]
- Richtig: 1906, siehe oben. [↩]
- Nachtrag: Über Lehmann siehe auch https://archivalia.hypotheses.org/2021 (2015). [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (16. November 2021). Wilhelm Schneider (1906-2002) und seine Arbeiten zur alamannischen Frühgeschichte. Archivalia. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cewg
Lieber Herr Graf,
diesem spannenden Artikel wollten wir eine noch größere Reichweite verschaffen und haben ihn deshalb in den Slider auf unserer Startseite de.hypotheses.org aufgenommen.
Viele Grüße
Britta Hermans (Community Management)
Kleinigkeit: “Abweichendes Datum 19. November in: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=6-670791-1; ” verstehe ich nicht, dort steht ja 16. November.
Mein Fehler. Hab es intransparent geändert.
Und jetzt auch einen Eintrag bei Wikidata: https://www.wikidata.org/wiki/Q109627581
Sehr geehrter Herr Graf,
es gibt seit gestern – ausgelöst durch Ihren Beitrag hier auf archivalia – einen GND-Satz zu Schneider:
1245938045.