Uwe Justus Wenzel bespricht das Buch in der NZZ
http://www.nzz.ch/magazin/buchrezensionen/dreiste_diebstaehle_1.9805288.html
Auszug:
Zur Phänomenologie gehört auch das «Netz-Plagiat», das der technologische Fortschritt mit sich bringt – er erleichtert auf der anderen Seite indes auch die Identifizierung entsprechender Kompositionen, wie ebenfalls in den letzten Tagen und Wochen zutage trat. Open access firmiert in diesem Zusammenhang als «Plagiathilfe» – nicht nur, weil zu wenige technische Vorkehrungen zum Schutz der wissenschaftlichen Autoren getroffen werden, die ihre Forschungen online stellen wollen oder sogar müssen. Auch die Mentalität, die sich mit der Forderung nach einer frei zugänglichen «Wissensallmende» verknüpft, beurteilt Rieble mit der Skepsis desjenigen, der am Prinzip individueller Freiheit und Verantwortung in der Wissenschaft festhält.
Riebles Position zu Open Access ist abwegig, anders kann man das nicht nennen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. März 2011). Volker Riebles Studie «Das Wissenschaftsplagiat» prangert das Versagen eines Systems an. Archivalia. Abgerufen am 17. März 2026 von https://doi.org/10.58079/bp60
Ein taz-Artikel von Christian Füller
http://www.taz.de/1/zukunft/wissen/artikel/1/willkuerlich-am-pranger/ weist auf weitere problematische Aspekte dieses Buchs, die bei Wenzel nicht angesprochen werden:
Was Lorenz und Gaier aber vor allem wütend machte: Sie sehen sich zu Unrecht in eine Reihe mit echten Halunken und Tricksern gestellt. “Als mich ständig Kollegen ansprachen, merkte ich erst, wie ehrenrührig diese Darstellung ist”, sagte Lorenz.
Lorenz und Gaier machten deshalb eine Selbstanzeige bei ihren Unis in Hannover und München und bekamen bescheinigt, dass keinerlei wissenschaftliches Fehlverhalten vorliege. Außerdem beauftragten sie den Hamburger Promi-Anwalt Michael Nesselhauf, der beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Anordnung erwirkte: Das Buch darf nicht nachgedruckt werden, die bereits gebundene Auflage kann aber noch verkauft werden, die Kosten des Verfahrens wurden in vollem Umfang dem Verlag auferlegt.
Das Urteil ist unter http://www.lrz.de/~Lorenz/season/images/aghh.pdf einsehbar
Höchst bedenkliche Entscheidung Sie greift in den Freiraum der Wissenschaftsfreiheit ein, indem sie eine Ehrenrührigkeit konstruiert, die geeignet ist, die offene Auseinandersetzung über Plagiate und Ideenklau zu behindern.