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Andreas Fischer-Lescano ist zwar nicht der Irrtum unterlaufen, Texte anderer Autoren für seine eignen zu halten, aber hinsichtlich seiner eignen Publikationen zeigt sich ein doch freizügiger Umgang mit Zitierregeln.
So besteht sein Beitrag „Fragmentierung des Weltrechts: Vernetzung globaler Regimes statt etatistischer Rechtseinheit“, den er gemeinsam mit Gunther Teubner im 2007 beim VHS Verlag erschienen Sammelband „Weltstaat und Weltstaatlichkeit“ veröffentlicht hat, bis auf den ersten Absatz aus fast wörtlichen Passagen aus dem von den beiden Autoren im Jahr davor bei Suhrkamp erschienen Band „Regimekollisionen“, ohne Hinweis darauf, dass es sich um bereits veröffentlichtes Material handelt. Der genannte Aufsatz besteht somit aus der Übernahme von Buchkapiteln, für die zwar andere Überschriften formuliert wurden, und teilweise wurden die Anfangssätze leicht adaptiert, um die Übergänge zwischen den Fragmenten abzurunden, aber sonst findet sich dort kaum Neues.
Auch dieses Vorgehen verstößt gegen die Regeln des redlichen wissenschaftlichen Arbeitens.
Kommentar: Nicht gekennzeichnete Selbstplagiate sind zwar ärgerlich, gehören aber aus meiner Sicht nicht in einen Topf mit den echten Plagiaten. Jeder Autor hat das Recht selbst zu entscheiden, ob er frühere Ausführungen wiederverwendet – beispielsweise, weil es völlig unnötig wäre, einen Gedankengang nochmals neu zu formulieren.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. März 2011). Selbstplagiate bei Fischer-Lescano. Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bp4o
Selbstplagiat nicht verharmlosen >Jeder Autor hat das Recht selbst zu entscheiden, ob er frühere Ausführungen wiederverwendet
Sicher, aber eine entsprechende Kennzeichnung muss selbstverständlich sein. Die ‘Wiederverwendung’ ist bei wiss. Arbeiten oft sogar erwünscht und notwendig, aber genauso wie man fremde Quellen angeben muss müssen auch eigene Vorarbeiten entsprechend kenntlich gemacht werden.
Aufschlussreich sind aber auch die Leserkommentare unter dem Artikel, vor allem der Verweis auf zwei Erklärungen.
“Ich habe gemeinsam mit meinem Kollegen Rudolf Stichweh im Jahre 2007 den Sammelband “Weltstaat und Weltstaatlichkeit” beim VS Verlag herausgegeben. Zu diesem Buch hat Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano gemeinsam mit Prof. Dr. Gunther Teubner den Text “Fragmentierung des Weltrechts: Vernetzung
globaler Regimes statt etatistischer Rechtseinheit“ beigetragen. Die Anfrage an beide Autoren war explizit darauf gerichtet, in das
Buch eine Zusammenfassung der Kerngedanken ihres Buches „Regime-Kollisionen“ aufzunehmen. Es kann insofern keine Rede davon sein, dass der Text weniger Aussicht auf Veröffentlichung gehabt hätte, wenn den Herausgebern die Vorveröffentlichung bekannt gewesen wäre. Im Gegenteil haben wir die Autoren gerade im Hinblick auf diese Vorveröffentlichung angefragt.”
http://www.zerp.uni-bremen.de///streamfile.pl?mod=cmsbrowser&area=PDF%2FAFL%2F&file=erklaerungMaerz10.pdf&mime=application%2Fpdf&id