Im Kontaktformular ist der Genderstern verboten, was angesichts der in Art. 5 GG garantierten Meinungsfreiheit meines Erachtens unzulässig ist.
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Das Petitionsrecht Art. 17 GG kennt keine Beschränkung der in einer Eingabe zulässigen Zeichen.
Artikel 17 ist laut Ihrer Meinung selbst grundgesetzwirdrig. Es müsste dort heißen: “Jedermann/jedefrau hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.”
Und Artikel 5 natürlich auch: “Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.” Wo bleibt da “jede”?
Ich denke, dass das Grundgesetz einen schweren Gründungsmangel hat. Es definiert nicht glaubwürdig, worin das Gemeinwohl konkret liegen soll und es stellt nicht fest, dass materielle Ressourcen endlich sind. Das macht unsere Verfassung anfällig für sozialistische Experimente. Jedem seine Entfaltung und sein Individualwohl zuzubilligen – möglichst auf Kosten anderer – das ist jedenfalls nicht im Sinne der Gründungsväter unseres Staates. So geht dieses Land wohl deutlich rascher in die Binsen als wir glauben wollen.