Zahlreiche Mails und Kalendereinträge, die älter als ein Jahr sind, sollten am 10. November in Österreich gelöscht werden. Die Koalition will das jetzt abblasen lassen.
“Vor dem Hintergrund der “Verwaltungsvereinfachung” und wegen “verwaltungsökonomischer Aspekte” soll fortan bei Mails und Kalendereinträgen zwischen privater Kommunikation, formellem Verwaltungshandeln und informellem Verwaltungshandeln unterschieden werden. Letzteres ist in dem Schreiben definiert als “Handlungen einzelner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ohne entsprechenden Regelungswillen und -wirkung”. Je nachdem, wie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihre Mailkonversationen selbst einschätzen, müssen sie diese künftig an verschiedenen Orten ablegen. Tun sie das nicht, sind sie weg. […]
Die Bundesarchivgutverordnung stammt aus dem Jahr 1999 und wurde nur ein einziges Mal verändert.
Aus archivarischer Sicht, so meint Verfassungs- und Verwaltungsjurist Peter Bußjäger, sei ein derartiges Vorgehen aber nicht problematisch. “Ein Archiv ist keine Rumpelkammer”, sagt er, es gelte das Prinzip: Nur was relevant ist, muss archiviert werden. Das zu erkennen könne man Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auch zumuten.”
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Klaus Graf (14. Oktober 2021). “Ein Archiv ist keine Rumpelkammer” Archivalia. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ceox