Hubertus Kohle im blog.arthistoricum.net zur REM-Klage

http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2015/07/15/mal-wieder-das-urheberrecht

“Vielleicht schaffen es ja die Verteidiger der Offenheit, einen ähnlichen Rechts-Konsens herzustellen, wie das zuletzt beim Kampf um die Panoramafreiheit gelungen ist! Auf jeden Fall wird es der Bekanntheit eines Werkes nicht zuträglich sein, wenn man für jede einzelne Publikation im Netz oder wo auch immer sonst eine Gebühr von 250 Euro verlangt.”

Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/1022460169
http://archiv.twoday.net/stories/1022456233


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „Hubertus Kohle im blog.arthistoricum.net zur REM-Klage“

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