http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2015/07/15/mal-wieder-das-urheberrecht
“Vielleicht schaffen es ja die Verteidiger der Offenheit, einen ähnlichen Rechts-Konsens herzustellen, wie das zuletzt beim Kampf um die Panoramafreiheit gelungen ist! Auf jeden Fall wird es der Bekanntheit eines Werkes nicht zuträglich sein, wenn man für jede einzelne Publikation im Netz oder wo auch immer sonst eine Gebühr von 250 Euro verlangt.”
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/1022460169
http://archiv.twoday.net/stories/1022456233
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (16. Juli 2015). Hubertus Kohle im blog.arthistoricum.net zur REM-Klage. Archivalia. Abgerufen am 15. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bfpw
Alternativ kann man – wenigstens für nicht-kommerzielle Veröffentlichungen – auch einfach http://museum.zib.de/sgml_internet/sgml.php?seite=5&fld_0=gm000912 einbinden…
Oder sich ins Knie schießen Dickes fettes Wasserzeichen.