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Publikationsverbot und Zwangslöschung von Veröffentlichungen auf Betreiben des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen

Beitrag von Eric Biermann: https://www.academia.edu/s/57060f57fe

“Grabungsergebnisse aus der Firmenarchäologie wurden durch den Autor und weitere Miturheber wissenschaftlich ausgewertet und im Open Access sowohl der Öffentlichkeit als auch der Fachwelt nach Abschluss der Projekte zugänglich gemacht. Es handelt sich um neun in den Jahren 2016 bis 2019 über die Plattform Academia.edu präsentierte bauvorgreifende bzw. baubegleitende Maßnahmen, die zum jeweiligen Publikationszeitpunkt bereits lange abgeschlossen waren. Auf informellen Druck des hessischen Landesamts für Denkmalplege […], das sich auf die Grabungsrichtlinien und die Nebenbestimmungen in Nachforschungsgenehmigungen (NFG) beruft, mussten diese Publikationen – unter Umgehung des Rechtsweges – nun wieder gelöscht werden. Weitere Veröentlichungen von – auch entsprechend überarbeiteten – Grabungsberichten wurden für die Zukunft generell untersagt. Der Aufsatz thematisiert, ob dieses Vorgehen mit den ethischen Grundsätzen der Wissenschaft, mit internationalem und deutschem Recht, insbesondere mit der im Grundgesetz garantierten Publikationsfreiheit sowie dem deutschen Urheberrecht, vereinbar ist”.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. Oktober 2021). Publikationsverbot und Zwangslöschung von Veröffentlichungen auf Betreiben des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen. Archivalia. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cemy


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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