http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4835
Das durch den Volksentscheid am 13. Februar 2011 angenommene “Gesetz für die
vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der
Berliner Wasserbetriebe” ist am 13. März 2011 in Kraft getreten.*
Ab sofort sind entsprechend dem Gesetz die bereits vom Senat und den privaten
Anteilseignern veröffentlichten Verträge auch auf dem Internet-Eingangsportal
des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit unter
http://www.datenschutz-berlin.de abrufbar. Dieser hat den Senat darüber hinaus um
Mitteilung gebeten, welche weiteren bereits geschlossenen Verträge,
Beschlüsse und Nebenabreden zu veröffentlichen sind. Zudem wird er auch alle
künftigen Verträge und Absprachen in seinem Internet-Angebot zum Abruf
bereithalten.
Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr.
Alexander Dix, sieht in dem Gesetz ein eindeutiges Signal für mehr
Transparenz in einem wichtigen Bereich der öffentlichen Grundversorgung.
Dix: “Es ist bemerkenswert, dass der erste erfolgreiche Volksentscheid in der
Geschichte Berlins die Informationsfreiheit betrifft. Das neue Gesetz zur
Offenlegung gegenwärtiger und künftiger Verträge zur Wasserversorgung der
Bundeshauptstadt geht teilweise noch über das 2010 erweiterte
Informationsfreiheitsgesetz hinaus. Der Volksentscheid macht deutlich, dass
das Misstrauen der Bürgerinnen und Bürger nur durch rückhaltlose Offenheit
ausgeräumt werden kann.”
Das Volk des Landes Berlin hat das folgende Gesetz beschlossen:
http://www.wkdis.de/downloads/gvbl/frei/07-11-s81-s84-12032011.pdf
Siehe auch
http://berliner-wassertisch.net/index.php
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (16. März 2011). Berliner Volksentscheid zur Informationsfreiheit wird umgesetzt. Archivalia. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bp2s