“Trotz Beschwerden aus Lateinamerika hat in München eine Auktion prähispanischer Kunstgegenstände stattgefunden.
Das teilte eine Mitarbeiterin des Auktionshauses Gerhard Hirsch Nachfolger mit. Mexikos Regierung hatte gut eine Woche zuvor die Absage der Auktion gefordert. 74 der insgesamt 324 Artefakte – etwa Figuren, Masken und Gefäße – seien Eigentum der mexikanischen Nation, ihr Verkauf eine Straftat nach mexikanischem Recht.
Auch andere lateinamerikanische Länder hatten gegen die Auktion protestiert. Die Gruppe der Botschafter Lateinamerikas und der Karibik erklärte, die Versteigerung der mehr als 320 Objekte aus sieben Ländern verstoße gegen die dortigen Gesetze, gegen das Völkerrecht und möglicherweise auch gegen deutsches Recht. Es sei besorgniserregend, dass auf diese Weise die Rechtsansprüche der Ureinwohner verletzt würden, hieß es weiter. Die Fortschritte bei der Rückgabe solcher Kulturgüter an die Ursprungsländer seien absolut ungenügend.
Das Münchner Auktionshaus verwies auf Provenienznachweise. Diese belegten, dass sich die Objekte legal in Deutschland befänden.”
Siehe auch
https://www.dw.com/de/raubkunst-mexiko-erstattet-anzeige-gegen-versteigerung/a-59237422
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Klaus Graf (24. September 2021). Versteigerung prähispanischer Kulturgüter findet trotz lateinamerikanischer Proteste statt. Archivalia. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cekb