#rechtsgeschichte
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (13. September 2021). Indische Gottheiten sind juristische Personen und auch die Eigentümer der ihnen geweihten Tempel. Archivalia. Abgerufen am 22. Januar 2026 von https://doi.org/10.58079/ceil