“Zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus ist das Haus der Essener Geschichte/Stadtarchiv ab dem […] 24. August, bis auf Weiteres ausschließlich für geimpfte, genesene und getestete Personen zugänglich.”
https://www.essen.de/meldungen/pressemeldung_1440451.de.html
Ist das mit dem Nutzungsanspruch des Landesarchivgesetzes vereinbar?
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. August 2021). Haus der Essener Geschichte/Stadtarchiv: Zugang nur für 3-G. Archivalia. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cefx