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VG München: Wer Kulturgut nach Deutschland einführt, muss nachweisen, wann es den Herkunftsstaat rechtmäßig verlassen hat

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-muenchen-strenge-nachweispflichten-fuer-einfuhr-von-kulturgut

VG München Urteil v. 22.4.2021 – 30 K 19.6111, BeckRS 2021, 21446


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. August 2021). VG München: Wer Kulturgut nach Deutschland einführt, muss nachweisen, wann es den Herkunftsstaat rechtmäßig verlassen hat. Archivalia. Abgerufen am 21. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/ced8


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „VG München: Wer Kulturgut nach Deutschland einführt, muss nachweisen, wann es den Herkunftsstaat rechtmäßig verlassen hat“

  1. Ich möchte nicht behaupten, dass deutsche Richter “D…en” sind, das sind sie bestimmt nicht. Das können Sie schon deshalb nicht sein, weil es keinen deutschen Richter gibt, der das so definiert hätte. Kleiner Scherz beiseite: Wo um Gottes Willen nehmen deutsche Gerichte die Weisheit her, dass die Produktion ausländischer Einfuhrunterlagen einwandfreisten rechtsstaatlichen Kriterien unterliegt? Das Urteil schafft akute Rechtsunsicherheit und wird dazu führen, dass Kulturgüter unerkannt außer Landes geschafft werden bzw, erst recht illegal beschafft werden. Was geschieht, wenn jemand stirbt? Soll der Erbe dann nachweißen, woher das Kunstewerk stammt? Weiß der Freistaat Bayern eigentlich, dass er zu einem großen Teil auf Diebesgut vergangener Jahrhunderte sitzt? Das Urteil ist in jedem Fall das Werk ahnungsloser Rechtsbürokraten. Urteile, die nicht umsetzbar sind, sind keine Werbung für den Rechtsstaat.

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