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Die elektronische Weiterleitung von Aufsatzkopien und Teilkopien aus Büchern endete am 31.07.2021

https://verbundwiki.gbv.de/pages/viewpage.action?pageId=231997451

“Frage: Warum das?

Antwort: Der Vergütungvertrag zwischen KMK und VG Wort wurde nicht an die Urheberrechtsnovelle von 2018 angepasst. […]

Frage: Kann man etwas tun?

Antwort: Möglicherweise! Vom 15.07. bis 31.08.2021 kann sich jede und jeder Betroffene an einer öffentlichen Konsultation zur Evaluierung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes beteiligen und seinem Bedauern darüber Ausdruck verleihen, dass sich das positive Potential des § 60e(5) nicht voll entfalten konnte.”

Über https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/UrhWissG.html erfährt man:

“Sofern Sie Stellung nehmen möchten, bitten wir Sie, uns Ihre Stellungnahme
bis zum 31. August 2021
als pdf-Dokument nur per E-Mail an die Adresse
konsultation-urheberrecht@bmjv.bund.de
zukommen zu lassen.”


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. August 2021). Die elektronische Weiterleitung von Aufsatzkopien und Teilkopien aus Büchern endete am 31.07.2021. Archivalia. Abgerufen am 25. März 2025 von https://doi.org/10.58079/ceb6


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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