https://verfassungsblog.de/grundrechte-gegen-gebuehr/
“Am 1. August tritt das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) in Kraft. Mit ihm halten nicht nur algorithmische Filtersysteme – die umstrittenen Uploadfilter – Einzug in das deutsche Urheberrecht. Das Gesetz normiert auch eine Vergütungspflicht für Parodien, Karikaturen und Pastiches: Kunst- und Meinungsfreiheit werden auf Plattformen künftig kosten. Das ist verfassungsrechtlich wie rechtspolitisch bedenklich”.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. August 2021). Urheberrechtsnovelle: Parodiefreiheit nur gegen Gebühr. Archivalia. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/ceat