Urheberrechtsnovelle: Parodiefreiheit nur gegen Gebühr

https://verfassungsblog.de/grundrechte-gegen-gebuehr/

“Am 1. August tritt das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) in Kraft. Mit ihm halten nicht nur algorithmische Filtersysteme – die umstrittenen Uploadfilter – Einzug in das deutsche Urheberrecht. Das Gesetz normiert auch eine Vergütungspflicht für Parodien, Karikaturen und Pastiches: Kunst- und Meinungsfreiheit werden auf Plattformen künftig kosten. Das ist verfassungsrechtlich wie rechtspolitisch bedenklich”.


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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