Das Urteil wird aber erst in drei Wochen gesprochen:
https://www.sueddeutsche.de/politik/facebook-hasskommentare-meinungsfreiheit-1.5360352
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (25. Juli 2021). Facebook: Der BGH lässt erkennen, dass es Teil der unternehmerischen Freiheit ist, unerwünschte Posts zu löschen. Archivalia. Abgerufen am 6. März 2026 von https://doi.org/10.58079/ce8m