Nachdem ich vor kurzem hier darlegen konnte, dass der notorische Fälscher F. W. E. Roth1 in seinem Aufsatz Aus Handschriften der Mainzer Seminarbibliothek. In: Neues Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde 38 (1913), S. 572-580 (DigiZeitschriften) eine Handschrift mit einem Text des Wasmod von Homburg und deutschen Versen offenbar erfunden hat, will ich heute meine Ermittlungen zum ganzen Beitrag Roths vorlegen. Die heutige Martinus-Bibliothek des Erzbistums Mainz hat mich 2015 unter anderem mit Angaben zum heutigen Bestand unterstützt. Hilfreiche Auskünfte werden auch Christoph Winterer, der die mittelalterlichen Handschriften für den Handschriftencensus Rheinland-Pfalz (künftig: Handschriftencensus RLP) katalogisierte, verdankt.
Der im führenden quellenkundlichen Organ der damaligen deutschsprachigen Mediävistik prominent platzierte Artikel ist der letzte einer Reihe von Arbeiten, in denen Roth Kurzbeschreibungen von Handschriften aus Sammlungen, zu denen es noch keine gedruckten Kataloge gab, veröffentlichte, oft begleitet von kürzeren Textabdrucken.2 An erster Stelle stand die Auswertung der Darmstädter Handschriftenschätze, aber auch Handschriften der Wiesbadener Landesbibliothek und der Stadtbibliothek Mainz wurden von dem Nassauer Privatgelehrten wiederholt gewürdigt. Im “Neuen Archiv” 1912 hatte er sich bereits die Handschriften der Luxemburger Stadtbibliothek vorgenommen, eine eher fragwürdige, da unzuverlässige und unredliche Studie, wie ich 2015 detailliert zeigen konnte.3
Roth listet 21 Handschriften der Bischöflichen Seminarbibliothek Mainz auf. Die Nummern 1-18 sollen den Handschriftenbestand vor 1500 wiedergeben, Nr. 19-21 sind frühneuzeitliche Handschriften mit Überlieferungen mittelalterlicher Texte. S. 578 Anm. 1 macht er auf Abschriften des 18. Jahrhunderts zu Raimundus Lullus aufmerksam. Die kurze lateinische Textbeigabe S. 579f., eine Aufzeichnung über Pflichten des Lateinschulrektors von Seligenstadt, stammt aus der Handschrift Nr. 14.
Angeblich seien 46 Handschriften vorhanden, zitiert Roth das 1893 erschienene Adressbuch der deutschen Bibliotheken von Paul Schwenke.4 Bei der Auflistung der Provenienzen, aus der die Seminarbibliothek zusammengewachsen ist, hält sich Roth weitgehend an die Angaben Schwenkes, lässt aber die Vornamen bzw. Vornamenkürzel der Personen fast immer weg. Schwenkes Fehler Bohlen statt Behlen verbessert Roth stillschweigend. Bereits ein flüchtiger Blick in den Handschriftencensus RLP zeigt, dass Roth eine ganze Reihe eindeutig mittelalterlicher Handschriften, die damals zweifelsfrei vorhanden waren (unter anderem aus der Schenkung des Bibliotheksstifters Johann von Heppenheim 1663), entgangen sind. Es mag sein, dass ihm diese nicht vorgelegt wurden (nicht notwendigerweise absichtlich), aber seine übliche Schlampigkeit zeigt sich an dem Umstand, dass er das von ihm 1892 angezeigte Andachtsbuch des 15. Jahrhunderts (heute Hs. 131) überging.5 Angemerkt sei noch, dass Roths Nr. 2 nach 1500 datiert und Nr. 10 sogar eine Abschrift des 19. Jahrhunderts ist.
Die Handschriften seien, teilt Roth mit, nicht signiert und stünden mit einer Ausnahme (gemeint ist Roths Nr. 1) “vereinigt in einem Schrank im Inkunabelzimmer” (S. 572). Wann die Handschriften ihre heutigen Nummern erhielten, lässt sich dem Handschriftencensus RLP nicht entnehmen. Roths Angabe über fehlende Signaturen, die es ihm ermöglichten, nicht-existente Handschriften zu erfinden, dürfte zutreffend sein.6 Auch Franz Falk, auf dessen Nennung von Handschriften der Seminarbibliothek Roth verweist,7 nennt keine Signaturen.
“Ein Katalog scheint nicht vorhanden zu sein” – Roth artikulierte mit dieser Formulierung eine gewisse Skepsis gegenüber den Auskünften der Bibliothek. Paul Otto Kristeller schrieb in seinem “Iter Italicum”: “Handschriften-Katalog (by Dr. Stock, 1906, 1 ms. vol.). There is also a new typed list which was not yet complete in 1955.” Zu diesem Katalog, der heute nicht mehr auffindbar ist, verdanke ich Christoph Winterer eine Mitteilung.8 Es sei unsicher, ob der Katalog, der 1955 noch vorhanden war, tatsächlich von Stock angelegt wurde. Aus dem Inkunabelkatalog, der von 1906 sein könnte, wurden die Seiten eines Handschriftenkatalogs herausgetrennt. Der Verlust dieser wichtigen bibliotheksgeschichtlichen Quelle wirft kein gutes Licht auf die frühere Bibliotheksverwaltung. Man kann also Roths Angaben über heute nicht mehr vorhandene Handschriften nicht anhand dieses oder anderer von ihm unabhängiger Dokumente überprüfen. Vor 1963 legte Margarete Dörr einen maschinenschriftlichen Kurzkatalog der Handschriften vor, der erfreulicherweise als PDF einsehbar ist.
Ich gehe Roths Nummern im Einzelnen durch, habe aber nicht jede seiner Angaben überprüft. Einige Handschriften konnte ich 2016 einsehen und fotografieren.
Nr. 1 = Hs. 1
Zur wertvollsten Handschrift, dem Sakramentar von St. Alban aus der Zeit um 900 (Handschriftencensus RLP), gibt Roth vier Literaturtitel an. Er dürfte sich vor allem auf die Ausführungen von Franz Falk 1897 gestützt haben.9
Nr. 2 = Hs. 254
Christoph Winterer hat mir freundlicherweise seine Beschreibung zur Verfügung gestellt:
“Opusculum seu vita Ludovici quondam comiti in Arnstein
Papier – 10 x 7,5 cm – Arnstein – 3. Viertel 16. Jh.
Aus dem Kloster St. Maria und Nikolaus in Arnstein. Besitzgeschichte p. 109-110. Nach Eintrag p. 109 geschrieben unter Abt Heinrich [Heinrich IV. Schupp (1556-1574)], gewidmet dem Trierer Erzbischof Jakob [i.e. Jakob von Eltz (1567-1581)]. Durch einen Aufkleber auf dem vorderen Spiegelblatt als Stiftung des Mainzer Bischofs J. Louis [Colmar] an das Priesterseminar gekennzeichnet.”10
Nr. 3 = Hs. 42
2015 schrieb ich: “Zu den wichtigsten und besten Studien von F. W. E. Roth zählt seine Edition der Briefe des Propstes Ulrich von Steinfeld (gestorben wohl 1170), des zweiten Vorstands des Stifts Steinfeld in der Eifel. Nachdem die katholische Darmstädter Pfarrei 1894 der Bibliothek des Mainzer Priesterseminars eine ehemals Arnsteiner Handschrift aus dem Ende des 12. oder Anfang des 13. Jahrhunderts geschenkt hatte, erkannte Roth sehr schnell die Bedeutung der in ihr enthaltenen lateinischen Briefsammlung. Offenkundig war das Priesterseminar damit einverstanden, dass Roth die Quelle auswertete. Nachdem Roth im Neuen Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde 1896 eine vierseitige Anzeige unter Mitteilung zweier Briefe unterbringen konnte, legte er noch im gleichen Jahr die vollständige Edition vor: Eine Briefsammlung des Propstes Ulrich von Steinfeld aus dem 12. Jahrhundert. In: Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins. 18, 1896, S. 242-311”.11
Nr. 4 = Hs. 52
Die Vita Godefridi Cappenbergensis (1. Hälfte 13. Jahrhundert) hatte Roth in einem eigenen Aufsatz vorgestellt: Eine Handschrift der größeren Vita des Godfried von Kappenberg. In: Korrespondenzblatt des Gesammtvereins der Deutschen Geschichts- und Alterthumsvereine 41 (1893), S. 91f. (MDZ).12 Damals hatte er angeblich ungedruckte Notizen zur Geschichte des Zisterzienserordens ediert, die bereits in der von ihm zitierten Arbeit von Falk (Forschungen zur deutschen Geschichte 14, siehe oben) veröffentlicht worden waren!
Nr. 5, heute nicht auffindbar, Erfindung Roths
Die Aufzeichnung über die Veranlagung der Mainzer Klöster und Stifte zu einer Kreuzzugssteuer 1215 wäre eine geradezu sensationelle Quelle – wenn es sie denn gegeben hätte! Ludwig Falck hat vergeblich nach ihr gesucht: “Im Nachlass des Mz. Domkapitulars Joh. Peter Schunk in Mainz konnte die Hs. nicht gefunden werden, weder in der Martinus-Bibliothek (früher: Bibl. d. Priesterseminars), noch im Stadtarchiv, noch im Dom- u. Diözesanarchiv, noch in der Handschriftenabteilung der Stadtbibliothek”.13 Roth war meiner Ansicht nach klug genug, um die Wichtigkeit der Quelle, die von großer Bedeutung für die allgemeine Mediävistik und die Mainzer Landes- und Kirchengeschichte wäre, zu erkennen. Wieso hat er dann nicht statt des eher belanglosen Dokuments aus Seligenstadt diese Aufzeichnung oder wenigstens einen Auszug als “Anhang” ediert? Er hat in seinen Arbeiten weit Unwichtigeres abgedruckt oder ausgewertet. Bis 1921 (Roth starb 1924) veröffentlichte er noch eine Menge – wieso dann nicht diese herausragende stauferzeitliche Steuerliste? Und wieso hat er sie überhaupt angezeigt, musste er doch befürchten, dass ihm jemand anderes die “Butter vom Brot nehmen” würde. Wenn er noch etwas auswerten wollte, verschwieg Roth den Fundort, damit andere ihm nicht zuvorkamen.14 Es ist doch eigentlich davon auszugehen, dass die am Mainzer Mittelalter interessierten Historiker auf die im “NA” prominent publizierte Notiz aufmerksam wurden und sich nach der Handschrift aus dem Nachlass Schunk, der diese Quelle doch sicher abgedruckt hätte, erkundigt haben. Dass keine zeitgenössische Resonanz ersichtlich ist, scheint mir ein starkes Indiz dafür zu sein, dass in der Seminarbibliothek das gute Stück trotz allen Suchens nicht auffindbar war. Als einfache Erklärung bietet sich an, dass Roth es erfunden hat. Bekräftigen lässt sich diese Erwägung durch sprachliche Argumente. Se pertinuit und pertinere mit super waren für mich zu befremdlich, auch die Kombination “monasteria et collegiata” fand ich – teste Google Books – nirgends sonst. Walther Ludwig (Hamburg), dessen Schöfferlin-Studien mich auf den Fälscher Roth aufmerksam werden ließen, hat einmal mehr liebenswürdig mit seiner Expertise geholfen. Er sieht nach einigem Überlegen folgende Ausdrücke nicht als “schlechtes Mittelalterlatein, sondern als modern an: pertinuit (Perfekt), collegiata statt collegiatas ecclesias, urbis et terre statt dioecesis”. Zuvor hatte er mir einige Auffälligkeiten mitgeteilt: “Korrekt wäre zweifellos pertinet ad monasteria, da pertinet bereits “bezieht sich” heißt (se pertinet scheint also ein Germanismus zu sein). super statt ad kenne ich hier nicht. pertinuit als Perfekt ist in einer Überschrift nicht zu erwarten, es müsste das Praesens stehen (pertinuit sagt der rückblickende Betrachter). taxatio soll hier wohl Steuerfestsetzung heißen, nach dem Kirchenlateinischen Wörterbuch von Sleumer heißt taxatio Wertbestimmung. collegiata für ecclesiae collegiatae, Stiftskirchen, nach monasteria ist für mich auch ungewöhnlich. Statt urbis et terre Maguntine wäre dioecesis Moguntine zu erwarten”. Es ist also davon auszugehen, dass auch hier Roth ein Falsum ins “NA” eingeschmuggelt hat.
Nr. 6, heute nicht auffindbar
Das Pergamentkopialbuch (14. Jahrhundert) vor allem über das Eichsfeld der Mainzer Erzbischöfe Heinrich III. von Virneburg (1328/37–1346/53) und Gerlach von Nassau (1346-1371) wäre eine bedeutende Quelle, wenn sie existiert hätte. Roths Behauptung, Johann Peter Schunk hätte aus dem Kopiar als “ex manuscripto coaevo” in seinen “Beyträgen zur Mainzer Geschichte, mit Urkunden” Stücke abgedruckt, konnte ich nicht verifizieren.
Nr. 7 = Hs. 3
Liber fundationum et consuetudinum ecclesiae cathedralis Moguntinae (Älteres Sakristeibuch bzw. Dompräsenzbuch), 1362-1511 (Handschriftencensus RLP). Roth verweist auf eigene Abdrücke kurzer Stellen in Aufsätzen über Thomas Ruscher (in: Aus dem Leben einiger Theologieprofessoren zu Mainz im 15.-16. Jahrhundert, 1909) und Adolf von Breithart (1897).
Nr. 8, heute nicht auffindbar, Erfindung Roths
Nach dem Gutachten Ulrich Seelbachs zur Schreibsprache der sechs wiedergegebenen deutschen Verse in einer “Expositio psalterii magistri Wasemondi” kann kein Zweifel daran bestehen, dass es sich um ein Falsum handelt, siehe Klaus Graf: Der Theologe und Inquisitor Wasmod von Homberg (gestorben nicht nach 1409). In: Archivalia vom 25. Juni 2021.
Nr. 9, heute nicht auffindbar
Das “Kopialbuch eines Mainzer Klosters mit nicht chronologisch geordneten Urkunden, darunter solche über Eltville, Weilbach und Lorch” aus dem 15. Jahrhundert, aus dem Nachlass des Dekans [Adam] Hertel, könnte ebenfalls eine Erfindung sein.
Nr. 10, heute nicht auffindbar
“Von dem Reichthumb Priester Johanns”, eine 1842 datierte Abschrift aus dem Nachlass des Johann Friedrich Heinrich Schlosser (GND), hatte Roth für seine Edition Von dem Reichtumb Priester Johanns. In: Zeitschrift für deutsche Philologie 27 (1895), S. 216-248 (Internet Archive) herangezogen – neben einer weiteren Abschrift von 1869 aus dem Besitz des verwandten Germanisten Franz Roth, von dem sie an F. W. E. Roth gelangt sei. Dabei dürfte es sich um eine Erfindung Roths handeln. Roths eigentliche Vorlage war das Ambraser Heldenbuch in Wien,15 wobei nach dem Urteil von Bettina Wagner16 Roths Ausgabe gegenüber der Zarnckes17 “eine erheblich verbesserte Textgrundlage” biete, “allerdings weitgehend unbeachtet” geblieben sei.18 Da Roth sich 1895 bei dem Bibliothekar der Seminarbibliothek dr. theol. Schieler, der Schlossers Abschrift “aufs bereitwilligste” zur Verfügung gestellt habe, bedankt, ist eine Erfindung dieses Überlieferungszeugen eher unwahrscheinlich. Dem Bibliotheksleiter Professor Caspar Schieler dankte Roth 1895 auch in seiner Arbeit: Die Marienthaler Drucke der Seminarbibliothek zu Mainz.19 Nachdem Schieler20 die katholische Kirche verlassen hatte, war es für Roth sicher untunlich, den Dank 1913 zu wiederholen.
Nr. 11 (versehentlich Nr. 10 im Druck) = Hs. 7
Das Missale des Adolph von Breithardt von 148121 gehört aufgrund seiner Illustrationen zu den wertvollsten Codices der Martinus-Bibliothek. Adolf von Breithart sind drei Publikationen Roths gewidmet. Im Historischen Jahrbuch 1897 schrieb er ein kurzes Lebensbild: Adolf von Breithart, Kanzler zu Mainz, † 1491 (DigiZeitschriften). Darin erwähnte er auch das Reisemissale (S. 853f.). Zu den Veröffentlichungen Roths über Breithart schrieb Kurt Köster 1947: “Die unzuverlässige und unkritische Arbeitsweise Roths bei dieser – an sich verdienstvollen – ersten Materialzusammenstellung macht seine Vorarbeit zu einer recht problematischen Hilfe. Jeder Satz, jede Quellenangabe erforderte Nachprüfung. Einige von Roth angegebene ungedruckte Quellen waren nicht zu ermitteln oder unzugänglich; hier muß die Verantwortung für die Zuverlässigkeit Roth überlassen bleiben”.22 Das Verzeichnis von neun Büchern, die Breithart dem Stift St. Peter überlassen haben soll, hatte Roth aus dem sicher erfundenen “Severus Ms.” im Pfarrarchiv Geisenheim, das 1946 natürlich nicht mehr auffindbar war.23 Offenbar eine weitere Fälschung ist eine Notiz über den Chorbau der Kirche in Breithardt, die Roth einer Handschrift im Frankfurter Stadtarchiv (Stetter: Vom Ursprung des Hauses Nassau) entnommen haben will. Köster erfuhr, die Handschrift des Idsteiner Chronisten Johann Jakob Stetter sei dort nicht zu ermitteln.24 In den Fußnoten Kösters wird Roth vielfach berichtigt. Zu einer verfehlen Wappendeutung Roths schreibt Köster, sie sei ein “geradezu klassisches Beispiel seiner Arbeitsweise”: an falsche Beobachtungen würden Deutungen von “unglaublicher Leichtfertigkeit angeknüpft”.25
Nr. 12 = Hs. 9 [3.7.2024 online]
Das Statutenbuch von St. Emmeran in Mainz ist 1460 datiert.26 Ulrich Seelbach konnte zeigen, dass die von Roth aus einer Inkunabel des Landkapitels Eltville, die auch das Datum des Todes von Johannes Gutenberg enthalten haben soll, mitgeteilte Aufzeichnung über die Pflichten eines Pfarrers von Eltville27 aus schreibsprachlicher Sicht eine Fälschung Roths ist – ein entscheidendes Argument gegen die Echtheit des Gutenberg-Testimoniums. Ich hätte bei der Niederschrift des Aufsatzes “Hat F. W. E. Roth (1853-1924) auch Johannes Gutenbergs Todestag gefälscht?” (in: Reviewing Gutenberg, 1921) meine Fotos der Handschrift 9 gründlich durchsehen sollen, denn diese war nach meiner festen Überzeugung Roths Vorlage für die Fälschung. Ich halte es für so gut wie ausgeschlossen, dass man sich in Eltville oder Mainz eine Vorlage aus dem jeweils anderen Ort besorgt hat. Es genügt folgende Gegenüberstellung:
Eltville laut Roth | Mainz Hs. 9 |
---|---|
einen dodengreber, der dem pharvolk greber mache bestellen, der wisse, wo und wye dyffe er grabe | [5r] eynen […] dodengräber, der dem phar folck grabe […] wisse wo er graben sölle und wie dieffe |
Eltville laut Roth | Mainz Hs. 9 |
---|---|
und sollen ime die buwemeister geben gute gezuge, schuppen, hauen, bickel, waltzen, hebele, seyle und haspel | [5v] ysen schüppen, hauwen, bicke, waltzen, hebele und seyle […] die buwemeister |
Nr. 13, heute nicht auffindbar
“Verzeichnis der Ablässe, Glöcknerordnungen, Zinsen der Pfarrei St. Quintin zu Mainz”, 15. Jahrhundert. Der junge Roth war Hilfsorganist an dieser Pfarrkirche;28 es wird sich wohl um eine Erfindung handeln. Vielleicht wollte Roth so sicherstellen, dass nicht nur St. Emmeran (Nr. 12) mit einem Amtsbuch im Bestand vertreten war?
Nr. 14 = Hs. 117
Im Handschriftencensus RLP fehlt zum Pontifikale aus dem Benediktinerkloster Seligenstadt die Datierung (um 1500), und auch Roths Abdruck zu den Pflichten des Schulmeisters wird nicht notiert. Es heißt dort: “Die Bemerkung von F.W.E. Roth, die Handschrift stamme “wahrscheinlich” aus dem Nachlass von Stephan Alexander Würdtwein, erscheint spekulativ”, aber Roth schrieb in Wirklichkeit: “offenbar aus Würdtweins Nachlass” (S. 577).
Nr. 15 und 16 = Hs. 45
Von den beiden Seuse-Handschriften (Büchlein der ewigen Weisheit) des 15. Jahrhunderts existiert heute nur eine. Auf beide hatte Roth schon in der Germania 1892 aufmerksam gemacht. Die Vermutung des Handschriftencensus RLP, “womöglich” seien beide identisch, trifft wohl das Richtige.29
Nr. 17 = Hs. 43
Auf das “Nonnenbuch aus dem Katharinenkloster in Nürnberg”30 aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts hatte Roth ebenfalls schon in der Germania 1892 hingewiesen. In der Alemannia 1893 edierte er daraus ein Schwesternbuch (bzw. zwei, nämlich auch das sogenannte Ulmer wohl aus dem Kloster Gotteszell bei Schwäbisch Gmünd): “Aufzeichnungen über das mystische Leben der Nonnen von Kirchberg bei Sulz Predigerordens während des XIV. und XV. Jahrhunderts” (Text in Wikisource). Eine stattliche Anzahl von Fehllesungen Roths publizierte Siegfried Ringler 1980 in seiner “Viten und Offenbarungsliteratur in Frauenklöstern des Mittelalters” (S. 100-104).
S. 578 Anm. 1 = Hs. 220
Die im Zusammenhang mit der Mainzer Ausgabe des Raimundus Lullus/Ramon Llull31 durch Ivo Salzinger (1669-1728)32 im 18. Jahrhundert entstandenen Abschriften mittelalterlicher Handschriften erwähnt Roth lediglich in einer Fußnote.33
Nr. 18 = Hs. 92
Das Registrum praesentiarum secundum chorum ecclesiae Moguntinae (Liber Ordinarius) datiert von 1547.34
Nr. 19 = Hs. 225
Georg Helwich: Syntagma monumentorum, 1611/15. Roth charakterisiert dieses Verzeichnis von Grabdenkmälern und Grabinschriften nicht näher, sondern listet lediglich Arbeiten, darunter auch eigene, zu der wichtigen Sammlung auf.35
Nr. 20 = Hs. 226a, 226b
[Jakob Christoph] Bourdon: Epitaphia in ecclesia metropolitana Moguntina collecta, 1727. Anknüpfend an eine frühere Mitteilung (1890, GBS) zur Handschrift im Archiv der Grafen von Eltz gibt Roth Hinweise auf die weitere Überlieferung und die Literatur.36
Nr. 21 = Hs. 372
“Vorarbeiten des Reuter, Verfasser des Albanguldens (1790), für einen ähnlichen St. Martingulden, der unbeendet blieb”. Roth verwies auf den Abdruck eines Hymnus auf St. Martin in Falks Geschichtsblättern für die mittelrheinischen Bisthümer 1883, Sp. 23f. (Dilibri). Am 23. November 2015 teilte die Bibliothek mit: “Von Johann Georg Reuter besitzen wir über den Albansgulden ein durchschossenes Exemplar mit handschriftlichen Notizen – leider aber nicht über einen Martinsgulden. (Signatur: Mz/141)”.37 Am 15. Februar 2016 erhielt ich die Nachricht, durch Zufall sei die mit Nr. 279 signierte Handschrift wieder aufgetaucht. Sie erhielt, da Nr. 279 schon vergeben war, die neue Signatur Hs. 372.38 In der Martinus-Bibliothek ist nur das 6. Kapitel vorhanden. Wolfgang Dobras (Stadtarchiv Mainz) schrieb mir zum Rest: “der Nachlass des Mainzer Hofrats Johann Georg Reuter befindet sich im Stadtarchiv. In diesem sind unter der Signatur Nachlass Reuter 10 u. 11 die Materialien und Manuskripte von Reuters geplantem Buch “Martinsgulden” aufbewahrt. Kap. 1 des Buches umfasst die Geschichte des Mainzer Domkapitels, Kap. 2 die Geschichte des Dombaus, Kap. 3 die Geschichte des Martinsguldens, Kap. 4 die Erklärung der Vorderseite des Martinsguldens incl. der Geschichte des Hl. Martin, Kap. 5 die Rückseite der Münze incl. der Geschichte vom Mainzer Rad sowie Kap. 6 die Erklärung der Umschrift Aurea Moguntia. Das Stadtarchiv besitzt Reuters Materialsammlung zu Kap. 6, nicht jedoch das Manuskript, das die Martinusbibliothek verwahrt.”
Fazit
Es ist nachvollziehbar, dass sich die Redakteure Tangl und Zeumer des Neuen Archivs entschlossen, die ohne Zweifel nützlichen Notizen aus der kaum bekannten und schlecht zugänglichen Handschriftensammlung des Mainzer Priesterseminars in den Zeitschriftenband aufzunehmen. Bei den überprüfbaren, heute noch vorhandenen Stücken kann ich keine gröberen Schnitzer erkennen. Die meisten Literaturangaben Roths sind – auch mit Blick auf die Selbstzitate – sachdienlich. Heute sind Roths Ausführungen weitgehend überholt – aber eben nicht vollständig, denn es gibt einige wenige Angaben, die im maschinenschriftlichen Handschriftenkatalog Dörrs und im Handschriftencensus RLP fehlen.
Gäbe es nicht den irritierenden Befund der heute nicht mehr vorhandenen Handschriften (ein Drittel, also 7 von 21, nämlich die Nummern 5, 6, 8, 9, 10, 13, 16), würde man den Artikel zu Roths besseren Arbeiten zählen können. In jedem Fall übertrifft er seinen vorangegangenen Beitrag zu den Luxemburger Handschriften. Bei den heute nicht auffindbaren Stücken muss man in Rechnung stellen, dass die Bibliothek ihrer Verpflichtung, das ihr anvertraute Kulturgut sorgsam zu bewahren, kaum hinreichend nachgekommen sein dürfte. Erinnert sei an den Verlust des ältesten Handschriftenkatalogs und das Wiederauffinden des “Martinsguldens” vor wenigen Jahren (Nr. 21). So dürfte Nr. 10 (Priester Johannes) vorhanden gewesen sein – und könnte vielleicht noch vorhanden sein.
Eindeutig Fälschungen Roths, also Erfindungen von Handschriften, die es so nie gab, sind die Nummern 5 (Steuerliste) und 8 (Wasmud). Bei Nr. 16, der zweiten Seuse-Handschrift, könnte man auch eine Nachlässigkeit Roths in Betracht ziehen. Die Kopialbücher Nr. 6 und 9 sowie das Amtsbuch von St. Quintin Nr. 13 halte ich gemäß der von mir postulierten “Beweislastumkehr”39 ebenfalls für Erfindungen, auch wenn konkrete Indizien fehlen. Soweit bekannt, hat niemand außer Roth diese drei Handschriften benutzt, obwohl durch das Erscheinen von Roths Mitteilungen ein Interesse an diesen wertvollen mittelalterlichen Quellen sicher geweckt wurde.
Dass Roth als Fälscher bestehenden, insbesondere kleineren Sammlungen erfundene Stücke unterschob, ist kein Einzelfall. Oben bereits genannt wurde eine von Roth zitierte, später aber nicht mehr auffindbare Frankfurter Handschrift und das ominöse Severus-Manuskript im Pfarrarchiv Geisenheim. In der Pfarrbibliothek Bingen wollte Roth Monatsregeln des 14. Jahrhunderts entdeckt haben, die Ulrich Seelbach anhand der Schreibsprache als Fälschung erweisen konnte.40 Auch bei Roths Mitteilungen zu Drucken aus den Pfarrbibliotheken in Bingen und Rüdesheim möchte ich von Erfindungen ausgehen.41 Selbst große Sammlungen blieben nicht verschont. In der Hofbibliothek Darmstadt soll sich laut Roth ein Exemplar der Epistolae clarorum virorum 1518 befunden haben, das Nikolaus Basellius eigenhändig Wolfgang Trefler gewidmet habe. Dieses Exemplar gibt es in Darmstadt nicht, und nach Mitteilung von Kurt Hans Staub an Uta Goerlitz habe es sich dort auch seinerzeit nicht befunden.42
Hätte Roth denn nicht auffliegen müssen, wenn er die Seminarbibliothek mit erfundenen Stücken “bereicherte”? Vermutlich war die Institution, deren Schwerpunkt die Literaturversorgung der Priesteramtskandidaten war, hinsichtlich ihres Altbestands damals (und wohl auch noch später) kein Exempel mustergültiger Ordnung. Der Bibliothekar konnte also sicher nicht ausschließen, dass Roth etwa vom inzwischen in den USA lebenden früheren Bibliotheksvorstand Schieler Stücke vorgelegt erhalten hatte, die derzeit nicht mehr aufzufinden waren. Roth war zudem eine schwierige Persönlichkeit, mit der man sich vielleicht besser nicht anlegte. Und ab dem auf das Erscheinungsjahr folgenden Jahr 1914 hatte Deutschland dann auch andere Sorgen …
Roth fälschte gleichsam auf kleiner Flamme, er wollte nicht auffallen.43 Und im Fall der zwei gesicherten und drei wahrscheinlichen Fälschungen, die er 1913 im Organ der altehrwürdigen Monumenta Germaniae historica unterbringen konnte, ist ihm das bis jetzt ja auch gelungen.
#forschung #fnzhss
- Über Roth als Fälscher: http://archivalia.hypotheses.org/728 und zuletzt Klaus Graf: Hat F. W. E. Roth (1853-1924) auch Johannes Gutenbergs Todestag gefälscht? in: Reviewing Gutenberg (2021), S. 305-329 [1.8.2022 https://doi.org/10.17613/j6y7-n120]. [↩]
- Bibliographie der über 540 Publikationen Roths in Wikisource. [↩]
- https://archivalia.hypotheses.org/52278. [↩]
- S. 244 (ULB Münster). [↩]
- Das Zitat im Handschriftencensus RLP “Roth, Friedrich W. E.: Mittheilungen, in: Germania 37, 1892, S. 282-295, hier 283-287” enthält zwei Fehler. Roths erster Vorname (getauft war er nur auf den Namen Emil) ist nach seinen eigenen Angaben als Ferdinand aufzulösen, auch wenn nicht wenige OPACs fehlerhaft Friedrich haben. Handschriften der Seminarbibliothek werden nur auf den Seiten 283-285 besprochen. Roths S. 285 Nr. 5: Internet Archive. Zum mit Fälschungen durchsetzten Aufsatz Roths 1892 und zur Handschrift 131: https://archivalia.hypotheses.org/759. [↩]
- Suitbert Bäumer: Geschichte des Breviers (1895), S. 554 (GBS) nennt für ein Trierer Brevier die Nr. 179, doch dürfte es sich um eine Ausnahme oder einen Irrtum handeln. [↩]
- Er zitiert Falks Beitrag in den Forschungen zur deutschen Geschichte 14 (1874), der S. 615-617 (GBS) Roths Nr. 2 und 4 vorstellte. [↩]
- Mail vom 25. November 2015. [↩]
- Franz Falk: Die ehemalige Dombibliothek zu Mainz (1897), S. 115-118 (Internet Archive). [↩]
- Ergänzend zum Werk: Geschichtsquellen.de. Zur Entstehung der Handschrift: Bruno Krings: Das Prämonstratenserstift Arnstein a.d. Lahn im Mittelalter (1139-1527) (1990), S. 11 mit Anm. 12. [↩]
- Die Handschriftenbeschreibung im Handschriftencensus RLP verzeichnet Roths Artikel im Neuen Archiv 1896 (DigiZeitschriften) nicht. [↩]
- Der Aufsatz fehlt im Handschriftencensus RLP. [↩]
- Ludwig Falck: Mainzer Regesten 1200-1250 1 (2007), Nr. 229. [↩]
- Arens (wie unten) zur Sammlung Helwich, Roth 1913, Nr. 19. [↩]
- https://handschriftencensus.de/3766. [↩]
- Die ‘Epistola presbiteri Johannis’ lateinisch und deutsch (2000), S. 524. [↩]
- http://digital.slub-dresden.de/id289124336/125. [↩]
- Wagner zitiert trotzdem nach Zarncke, ebenso Klaus Amann 2007 (Academia.edu). [↩]
- DigiZeitschriften. [↩]
- GND. [↩]
- Handschriftencensus RLP. Zu ergänzen: Christoph Winterer im Katalog: Der Schrei nach Freiheit (2015), S. 361f. Nr. 152. Die Abbildung S. 52 auf Commons. [↩]
- Adolf von Breithardt †1491. Mainzer Kanzler unter Erzbischof Adolf II. von Nassau. In: Jahrbuch für das Bistum Mainz 2/2 (1947), S. 187-226, hier S. 187 Anm. 3. [↩]
- Köster S. 207; Roth 1897, S. 854. Zum Geisenheimer Manuskript: https://archivalia.hypotheses.org/728. [↩]
- Köster S. 209 Anm. 191; Roth 1897, S. 855. [↩]
- Köster, S. 226. [↩]
- Roth gab etwas mehr Text als der Handschriftencensus RLP. Inkonsequent ist Roths Behandlung des ß, sonst ist kaum etwas an seiner Wiedergabe auszusetzen. Es ist statt vür vör zu lesen (ein kleines e über dem o ist erkennbar, der Handschriftencensus RLP liest vor). Roth liest ganz am Anfang diss, ich lese diß, der Handschriftencensus RLP unkorrekt daß. PDF des Texts der Handschrift auf Commons. Unverständlich ist angesichts der ausdrücklichen Nennung von St. Heimeran zu Mainz etwa Bl. 2v die Formulierung des Handschriftencensus RLP: “Geschaffen für eine Pfarrkiche St. Emmeran, mit großer Wahrscheinlichkeit diejenige in Mainz”. [↩]
- Zuerst in der Nassovia 1913, S. 107 (Commons). [↩]
- Heinz Duchhardt in: Nassauische Annalen 83 (1972), S. 147. [↩]
- So auch https://archivalia.hypotheses.org/759 und https://handschriftencensus.de/24139. [↩]
- So der Handschriftencensus RLP. Fotos auf Commons: Einband, Bl. 28v-29r, Bl. 48r, Bl. 59r [↩]
- Über sie: Adam Gottron: L’Edició maguntina de Ramón Lull (1915) (Internet Archive). [↩]
- GND. [↩]
- Das Dossier enthält auch drei mittelalterliche Handschriften: https://www.hss-census-rlp.ub.uni-mainz.de/mz-mb/mz-mb-hs-201-hs-300/ und Christoph Winterer: Die mittelalterlicher Handschriften der Martinus-Bibliothek. In: Bibliotheca S. Martini Moguntina. Alte Bücher – Neue Funde (2012), S. 31-46, hier S. 45f. [3.12.2023 Der Aufsatz von Fernando Domínguez Reboiras im gleichen Sammelwerk 2012 ist online.] [↩]
- Dass Roths Aufsatz im Handschriftencensus RLP hier irrtümlich ins Jahr 1936 gesetzt wird, ist leider nicht die einzige Nachlässigkeit in der Literaturliste zu dieser Handschrift. [↩]
- Zur Handschrift und zur Benutzung durch Roth: Fritz Arens: Die Inschriften der Stadt Mainz von frühmittelalterlicher Zeit bis 1650 (1958), S. [19] (UB Heidelberg). [↩]
- Über den Wert der Sammlung: Arens, S. [21]f. [↩]
- Digitalisat des Buchs von 1790: GBS. [↩]
- Außer der unten abgebildeten Seite gibt es zwei weitere Fotos auf Commons: Titelblatt von Kapitel VI, Inhalt. [↩]
- http://archivalia.hypotheses.org/728. [↩]
- https://archivalia.hypotheses.org/759. [↩]
- https://archivalia.hypotheses.org/57128. Siehe auch https://archivalia.hypotheses.org/703. [↩]
- Uta Goerlitz: Humanismus und Geschichtsschreibung am Mittelrhein (1999), S. 92 Anm. 278. [↩]
- Vielleicht kann man von einem “ideellen Geschäftsmodell” vergleichbar dem kommerziellen moderner Militaria-Fälscher – vgl. https://archivalia.hypotheses.org/132843 – sprechen. [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (16. Juli 2021). F. W. E. Roth über Handschriften der Mainzer Seminarbibliothek (Neues Archiv 1913). Archivalia. Abgerufen am 12. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ce72
Lieber Herr Graf,
diesem spannenden Artikel wollten wir eine noch größere Reichweite verschaffen und haben ihn deshalb in den Slider auf unserer Startseite de.hypotheses.org aufgenommen.
Viele Grüße
Britta Hermans (Community Management)