Markus Fengler stellte Archivalia den folgenden Beitrag zur Verfügung:
Auf zwei Webseiten (http://www.kreidefossilien.de & http://histo-maps.de),
deren Verantwortlicher ich bin, verwendete ich mehrfach Abbildungen
(nachfolgend als “Reproduktionen” bezeichnet) aus dem Bestand des
Kartenforums der SLUB Dresden (http://deutschefotothek.de).
Anfang Februar 2011 erhielt ich für jede der beiden Webseiten eine
Abmahnung wegen “Urheberrechtsverletzung u.a.”, nebst strafbewehrter
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
In der Begründung der beiden Schreiben hieß es u.a., dass die
Reproduktionen einen Schutz nach §72 UrhG (Lichtbildwerk/Lichtbild)
genießen.
Verwendet habe ich Reproduktionen von Werken deren Urheber seit
spätestens 1938 verstorben sind.
Die Werke, denen die Reproduktionen zugrunde liegen, sind also gemeinfrei.
Die Reproduktionen wurden von mir teilweise ohne Quellenangabe
eingestellt und teilweise kommerziell verwertet.
Ich habe die angebotenen “Vorschaubilder” (verringerte Pixelzahl), als
auch die Reproduktionen mit höheren Abmaßen genutzt und bereitgestellt.
Die Reproduktionen lassen sich über http://deutschefotothek.de innerhalb einer
Flashanwendung (Zoomify-Viewer) in allen Details betrachten – ein
kostenloser Download dieser hochauflösenden Versionen ist nicht
vorgesehen. Für das Herunterladen dieser vollständigen Reproduktionen
ist ein Bereitstellungsentgelt an die SLUB Dresden zu zahlen
(http://www.slub-dresden.de/service/gebuehren-entgelte/#c13440).
Ich habe bei der Nutzung der Reproduktionen die SLUB
Dresden/deutschenfotothek nicht der von Ihr geforderten Weise zitiert.
Die gemeinfreien Werke, in denen die Originalabbildungen zu finden sind,
wurden von mir jedoch benannt.
Die SLUB gestattet die Nutzung zu nicht-kommerziellen Zwecken bei
korrekter Quellenangabe
( http://www.slub-dresden.de/ueber-uns/ddz/nutzungsbestimmungen ).
Ich habe mithilfe meines Anwalts eine modifizierte
Unterlassungserklärung – ohne Präjudiz – abgegeben.
Im März 2011 wurde in beiden Angelegenheiten ein Vergleich zwischen mir
und der SLUB Dresden bzw. der Anwaltskanzlei geschlossen.
Mit Begleichung der Gesamtforderungen wird die Angelegenheit beigelegt sein.
Dem Vergleich folgte ein Gespräch, in dem u.a. auf die Thematik der hochaufgelösten Reproduktionen eingegangen worden ist.
M. Fengler, Dresden
Kommentar folgt. KG [ http://archiv.twoday.net/stories/34631013 ]
(PM)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. März 2011). Reproduktionsfotografie: Deutsche Fotothek lässt abmahnen! Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/boxj
Das ist natürlich übel, dazu hat die Fotothek kein Recht.
Nichtsdestotrotz: Die Zusammenarbeit mit Wikpedia besteht darin, daß die Fotothek Bilder verschenkt, die noch unter Copyright stehen. Ich sehe nicht welchen Sinn es haben soll, damit aufzuhören, sich Bilder schenken zu lassen. Wenn wir das bei Wikimedia Commons tun würden, würde das der Fotothek nur Zeit und Geld sparen.
Nein, Commons verschafft der Fotothek positive PR, obwohl die Fotothek sogar eine der übelsten Copyfraud-Anstalten in Deutschland ist. Dazu sollten wir den guten Namen der Wikipedia (über den Umweg über die Commons) nicht hergeben. Feinde der Public Domain sind auch Feinde der Wikipedia, das sollte klar und deutlich benannt werden.
Und mit solchen ekelhaften Copyfraud-Betrügern arbeitet Wikimedia auch noch zusammen. Schnellstens die Zusammenarbeit auflösen!