Es handelt sich um die 2016 angezeigte Ellwanger Chronik, die natürlich nicht urheberrechtlich geschützt ist. Von daher trifft Folgende Einschränkung auf der Startseite hier nicht zu:
Die Digitalisate einiger Bestände, die bisher online einsehbar waren, sind bis auf Weiteres nicht mehr verfügbar.
Zum 01.03.2018 ist das urheber-Wissensgesellschaftsgesetz (UrhWissG) in Kraft getreten. Hierin hat der Gesetzgeber alle Vorgaben zur Nutzung urheberrechtlich geschützte Werke zusammengefasst. Die in § 61f neu eingefügten Schranken der Urheberrechtes für Archive erlauben es nicht, unveröffentlichte Werke, für die das nutzende Archiv keine Nutzungsrechte erworben hat, online zu stellen oder digital zu übermitteln. Da gleichzeitig die Gerichte schon bei einer geringen „Schöpfungshöhe“ entsprechende Werke von der Existenz von Urheberrechten ausgehen, müssten alle Akten des Archivs, in denen entsprechende urheberrechtliche Werke vorliegen könnten, vor einer Veröffentlichung über das Internet vollständig gesichtet werden. Dies kann mit dem vorhandenen Personal nicht geleistet werden.Eine rechtskonforme Benutzung der entsprechenden Stücke ist mithin gemäß §60f i.V.m. §60e Ziff.4 UrhWissG nur im Lesesaal des Historischen Archivs (am original oder Terminal) möglich. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns.
Auch mit dem empfohlenen Internet Explorer (!) ist obiges Stück nicht zu benutzen. Stichproben ergaben: Es lässt sich kein einziges Digitalisat nutzen. Von daher ist die Meldung “Sie können das DHAK ab sofort wieder wie gewohnt – ohne Einschränkungen – nutzen.” eine glatte Lüge.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (24. Juni 2021). Quousque tandem? Alle Digitalisate des Digitalen Historischen Archivs der Stadt Köln nicht benutzbar. Archivalia. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/ce1s
Falls es jemanden interessiert:
Das technische Problem ist, dass das eigentliche PDF erst hinter einer Weiterleitung (bspw. von https://dokumente.stadt-koeln.de/dx4webservice002/show?UUID=6cffe8f6-6565-4678-be49-0414eea074e0 zu https://dokumente.stadt-koeln.de/dx4webservice002/showaction.jsp?requestId=JEDESMALANDERS) zur Verfügung gestellt wird.
Die beiden Anfragen soll eigentlich ein Sitzungs-Cookie verbinden, was bei allen Chromium basierten Browsern aber beim zweiten mal nicht mitgeschickt wird, und damit eine neue Sitzung und den Fehler auslöst. Das ist seit Chrome 80 wohl ein absichtliches Sicherheitsmerkmal, zumindest geben die Entwicklertools den netten Hinweis, dass die Gleiche-Quelle-Regel (SameSite) nicht angebeben ist, und daher “Lax” angenommen und der Cookie bei Anfragen im Hintergrund, wie hier der Fall, unterbunden wird. Firefox fällt mangels Vorgabe der Webseite immer noch auf “None” zurück, was die Anfrage erlaubt – das kann sich aber noch ändern.
Allerdings kann es sein, dass Chromium trotzdem Probleme macht wenn das repariert wäre – der PDF Viewer scheint Cookies nämlich auch nicht immer richtig zu senden: https://bugs.chromium.org/p/chromium/issues/detail?id=961617
Bei näherem Hinsehen sagt die Meldung aber auch gar nichts über Urheberrecht, sondern über einen technischen Fehler.