Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Zur angeblichen Nichtzitierfähigkeit von den „Rolf Schmidt“-Büchern

Einblick in die obskuren Gepflogenheiten der Juristen:

http://juramitsauce.wordpress.com/2011/03/31/zur-angeblichen-nichtzitierfahigkeit-von-den-rolf-schmidt-buchern

In diversen Büchern oder Skripten zum Thema Hausarbeit, liest man immer noch (2011) den Hinweis, dass Bücher aus dem Verlag Rolf Schmidt nicht zitierfähig sind. Häufig werden die Bücher in einer Reihe mit reinen Skripten genannt. Auch einige Kommilitonen verbreiten diese Ansicht immer noch scheinbar unreflektiert. Sogar in Seminaren habe ich das bereits gehört.

Dass das erst mal grundsätzlich Quatsch ist, zeigt schon, dass „sogar“ der BGH aus dem Schmidt/Priebe BT II zitiert (BGH 4 StR 117/08) […]

Natürlich kann man auch aus den Büchern aus dem Rolf Schmidt Verlag zitieren. Insbesondere in Schmidt/Priebe BT I, II werden eigene Ansichten vertreten. Wenn ich also diese Ansicht gerne in meiner Hausarbeit aufgreifen will, dann zitiere ich Schmidt/Priebe.

Persönlich glaube ich ja, dass diese Ansicht mal irgendjemand in die Welt gesetzt hat und die sich seitdem von selbst verbreitet. Weil alle das sagen und das irgendwann mal in in einigen Anleitungen stand, wird das bis heute beibehalten., man findet ja eine Quelle. Nach dem Motto, „Wird schon stimmen.“ Viele die diesen Hinweisen blind folgen, scheinen gar nicht zu wissen, wieso sie zitieren. Sie zitieren, um Formalien zu erfüllen. Genau wie sie einen Korrekturrand von 1/3 der Seite lassen, geben sie eben auch an, woher sie die Meinung haben und halten sich dabei sklavisch an die angeblichen Einschränkungen.

Dabei dient das Zitieren der wissenschaftlichen Nachprüfbarkeit. Es soll anderen (im Fall der Hausarbeit dem Korrektor) die Möglichkeit geben, die Argumentation des Autors zu überprüfen und nachvollziehen zu können.

Dass man aber nicht eine beliebige Quelle, die einem gerade untergekommen ist, zitiert, sondern in der Regel die Arbeit / den Autor, der die Idee mal in die Welt gesetzt hat, sollte auch klar sein. In einer Hausarbeit nur Schmidt zu zitieren ist genauso falsch, wie seine Meinung einfach zu ignorieren, nur weil man Angst hat , den Unmut des Korrektors zu erregen.

Kein Korrektor wird einen durchfallen lassen, nur weil man ein Buch aus dem Rolf Schmidt Verlag in seiner Literaturliste hat. Allenfalls gibt es eine gehässige Randbemerkung. Aber zur akademischen Ausbildung gehört eben auch mal sich ein Paar Blessuren für seine Ansichten zu holen. Wenn ein paar Korrekturassistenten der Ansicht sind, dass diese Bücher grundsätzlich nicht zitierfähig sind, dann muss man diese mal zur Rede stellen. Denn häufig können diese auch keine sinnvollere Begründung anbringen als, „War schon immer so.“ Dass man den gleichen Assistenten bei der nächsten Arbeit noch einmal hat, ist übrigens extrem unwahrscheinlich.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (31. März 2011). Zur angeblichen Nichtzitierfähigkeit von den „Rolf Schmidt“-Büchern. Archivalia. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bown


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.