Von
Wolfgang H. Deuling
Schon Kaiser Wilhelm II aus dem Hause Hohenzollern wusste: Zur physischen und mentalen Anpassung für den Einsatz deutscher Kolonialtruppen in tropischen und sehr warmen Erdteilen werden diese am Effektivesten in Bonn vorbereitet und trainiert.
Und der berühmte Wolfgang Koeppen wusste, warum er sein berühmtes Buch über das Bonn der 50er Jahre „Das Treibhaus“ nannte.
„Bonn. Mit durchschnittlich 35 schwülen Tagen liegt Bonn weit vor anderen deutschen Städten. Aber wie sehr beeinflusst das Wetter unser Wohlbefinden wirklich? Und wieso ist es ausgerechnet in Bonn immer wieder so schwül?“
https://ga.de/wetter/news/wetter-deshalb-ist-es-in-bonn-so-oft-schwuel_aid-39818303
Die Bonner Lokalzeitung GENERAL-ANZEIGER berichtete am Freitag, 18. Juni 2021, unter der Überschrift „Hitzeinsel liegen in den Zentren“, „dass die Stadt recht genau weiß, wie sich die zunehmend heißen Tage in den Stadtteilen auswirken und Bürger ebenso, ist der Teilnahme am vom Bundesforschungsministerim geförderten Projekt ZURES unter Federführung der Uni Stuttgart zu verdanken. Nicht ZURES, sondern auch das Nachfolgeprojekt Mutabor, das vom Bundesumweltministerium seit dem 1. Februar dieses Jahres für zwei Jahre gefördert wird, dienen auch tieferen Erkenntnissen, wie sich Stadtplanung auf das Klima auswirkt und Fehler zu vermeiden sind.“
Die regierende Bonner Ratskoalition bestehend aus Grünen, SPD, Die Linke, Volt hat das Motto ausgegeben „ Bonn muss sich dem Klimawandel anpassen…“ Die Verwaltung soll einen „Grünplan“ auf der Basis von ZURES erstellen; es sollen Flächen festgelegt werden, die unbebaut und nicht mehr nachverdichtet werden dürfen. Außerdem sollen 700 Bäume pro Jahr gepflanzt werden.
Bleibt nur noch die Frage, wo die auch von der Ratskoalition geforderten neuen Wohnungen gebaut werden sollen, ohne in Konflikt mit der Klimapolitik zu geraten.
https://www.bonn.de/medien-global/amt-67/klimaschutz/Erlaeuterungsbericht-Stadtklimaanalyse.pdf
Ob bereits die Römer und Ihre Legionen an der misslichen Bonner Sommerhitze litten – ist wissenschaftlich unbekannt. Mit Sicherheit wussten sie um die besondere Lage Bonns im Talkessel und die damit einhergehenden berüchtigten Inversions-Wetterlagen. Bonn ist am südöstlichen Ende der Kölner Bucht von Mittelgebirgen eingekesselt – in die Luftmassen kommt wenig Bewegung. Gerade in der City ist es dadurch oft drückend warm, nicht selten fünf Grad wärmer als im nahen Umland.
Auf jeden Fall haben die Römer und ihre Legionen fast ein halbes Jahrausend in Bonn ausgeharrt und das militärisch wichtige Castra Bonnensia aufgebaut – gewissermaßen als Vorläufer der späteren Truppenunterkünfte der Hohenzollern.
Auch Wilhelm II war Bonn eng verbunden: http://rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/kaisertage-am-rhein.-besuche-wilhelms-ii.-in-bonn-zwischen-1891-und-1913/DE-2086/lido/5d89fb171dc5f6.17456174
Die LOE-Kaserne: 1914 – 1960 an der heutigen Bonner Graurheindorfer Straße, benannnt nach Generalfeldmarschall Walter von Loe (1828-1908) der 1867 Kommandeur des Königshusaren-Regiments in Bonn wurde https://de.wikipedia.org/wiki/Husaren-Regiment_%E2%80%9EK%C3%B6nig_Wilhelm_I.%E2%80%9C_(1._Rheinisches)_Nr._7
und dieses 1870 in den Krieg gegen Frankreich führte, wurde am 30. Sepbember 1969 gessprengt. Zum Wirken kaiserlich- deutschen Truppen in noch wärmeren Gefilden als Bonn siehe auch: Zum Wirken kaiserlich- deutschen Truppen in noch wärmeren Gefilden als Bonn siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Lothar_von_Trotha
Mit der Siedlung Didinkirica, sollte auf ehememaligem – römischem und kaiserlich-deutsch-hohenzollernschem Grund – neuer Wohnraum für die wachsende Bonner Beamtenschaft geschaffen werden: Didinkirica – Bd 10 in der Reihe „Architekturfürher der Werkstatt Baukultur Bonn, 2018, Verlag Dreiviertelhaus, Berlin. ISBN 978-3-96242-210-2
Bonn war schließlich Bundeshauptstadt – heute nur noch seit dem 20. Juni 1991 Bundestadt. DerBeschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit treibt manchem Bonner moch immer die Tränen in die Augen.
Dieser Verlust der Hauptstadtfunktion erklärt auch, warum es in Bonn in allen Parteien von ganz rechts bis ganz links die Sehnsucht nach einem Weltkulturerbestatus gibt. Selbst um den Preis, dass der am 9. Januat 2020 bei der UNESCO eingereichte Nomierunstext für Bonn falsch, unvollständig und täuschend ist; mann kann auch sagen: betrügerisch.
An die Stelle der 1969 gesprengten Kaserne trat die in 1970er erbaute Siedlung Didinkirica, die jetzt ein Teil des von Bonn anvisierten Weltkulturerbes werden soll. Das vorgesehene Weltkulturareal ist unterirdisch, soll mit Augmented Realitiy aufpoliert werden und umfasst ein fast quadatische Areal mit einem Umriss von 528X524 m, der trotz wiederholter Zerstörungen und anschließendem Neubau nie verändert wurde. Er bot Platz für eine Legion von 6000 Mann und für zwei Hilfstruppen von jeweils 500 Mann.
Zurück zum Bonner Klima und den Erkenntnissen und Schlussfolgerungen der Bonner Verwaltung und den Parteien CDU, Grüne, FDP, SPD. Ein Musterbeispiel ist die jetzt mit drei Großbauten verdichtete Didinkirica. Dieser Nachverdichtung haben zugestimmt:
Die CDU, Die SPD, Die FDP und man höre und staune: Die Rettet – Das-Weltklima – Jetzt – Partei: Die Grünen.
Abgelehnt haben die Nachverdichtung aus stadtklimatischen Gründen der Bonner Bürger Bund (BBB) und Die Linke, die sich allerdings wie der BBB, für das anvisierte Bonner Weltkulturerbe auf dem Gelände der Didinkirica engagiert. Während der BBB in der Oppositon ist, ist Die Linke jetzt wichtiger Partner der regierenden Ratskoalition!
Bleibt das Wohnungsbauproblem in Bonn
„Dabei ist sich die Ratskoalition der Probleme in Bonn bewusst. Enrico Liedtke (SPD): „Wohnen in Bonn ist teuer. Die Mieten sind durchschnittlich 20 Prozent höher als im bundesweiten Vergleich. Deshalb ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ein zentrales Ziel dieser Vereinbarung. Wir werden das Bonner Baulandmodell so entwickeln, dass bereits ab dem Bau von acht Wohneinheiten bezahlbarer Wohnraum entsteht, die städtische Wohnungsbaugesellschaft VEBOWAG stärken und die Zweckentfremdungssatzung schärfen.“ Das Problembewusstsein allein helfe jedoch nicht bei der Suche nach einer Lösung, kritisiert die Opposition: „Bonn hat großen Wohnungsbedarf, aber die Koalition vereinbart, keinerlei weitere Flächen zu versiegeln. Wie sie tausende Wohnungen allein über Nachverdichtung realisieren will, bleibt ihr Geheimnis“, so Alexander Graf Lambsdorff (FDP).“
Interessant sind die Eingaben, Stellungnahmen und Protest-Aktionen von Bürgern sowie der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6522-1 „Didinkirica“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Castell, Graurheindorfer Straße:
https://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/18/1810804.pdf
der sogenannten
Offenlage:
Auszug Ergänzungsschreiben (zu Stellungahme 1): ich übersende Ihnen eine Gutachterliche Stellungnahme zu den vom Ingenieurbüro SimuPLAN erstellten Klimagutachten zu den Planvarianten 1 und 4 vom 03.11.20114, 15.03.2016 und 27.07.2016 sowie zur „Beantwortung offener Fragen zum Thema Lokalklima“ im Kontext des Bauplanverfahrens 6522-1 Didinkirica mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Gutachterliche Stellungnahme zu den vom Ingenieurbüro SimuPLAN erstellten Klimagutachten zu den Planvarianten 1 und 4 vom 03.11.20114, 15.03.2016 und 27.07.2016 sowie zur „Beantwortung offener Fragen zum Thema Lokalklima“ im Kontext des Bauplanverfahrens 6522-1 Didinkirica: http://www2.bonn.de/buergerbeteiligung/dokumente/6522_1/Gutachten_6522_1.html
In der gutachterlichen Praxis wird heutzutage häufig mit Klimamodellen gearbeitet, wobei die als Eingabe- und/oder Kontrollwerte erforderlichen konkreten Messergebnisse vor Ort nicht immer erhoben werden. So auch bei der Firma SimuPLAN, die zwei Windfeldanalysen (nach MISKAM) zu den Planvarianten 1 und 4 und eine Bioklimatische Untersuchung nach ENVI-met 3.1 zu Planvariante 4 vorlegte.
Modelle sind vereinfachte Darstellungen der komplexen Wirklichkeit. Deren Leistungsfähigkeit und Aussagekraft sind daher begrenzt. Dies gilt auch für Klimamodelle. Entscheidend ist, wie Gutachter damit umgehen: Relativieren sie diese begrenzte Aussagekraft, da sie sich der Wissenschaft und dem Allgemeinwohl verpflichtet fühlen, oder verwenden sie die (begrenzte) Aussagekraft der Modelle um bestimmte Ziele durchzusetzen. Letzteres birgt einen erheblichen Spielraum zur Manipulation. Bei der Arbeit mit microskaligen Klimamodellen gibt es „Stellschrauben“, mittels derer Ergebnisse beeinflusst werden können.
- Die übereinstimmende zusammenfassende Aussage aller drei vorliegenden Klimagutachten, bezogen auf die Windverhältnisse, lautet:
„Die Auswirkungen der Planung auf die windklimatischen Verhältnisse beschränken sich auf einen Umkreis von ca. 50 m um die geplanten Neubauten“. (…) „Windklimatische Auswirkungen auf den Stadtteil können somit ausgeschlossen werden“ (Lokalklimatisches Gutachten (nach MISKAM) zu Planvariante 4, vom 15.03.2016, S.14; nahezu identischer Wortlaut im ‘Bericht zu den lokalklimatischen Untersuchungen (nach MISKAM) zu Planvariante 1 vom 03.11.2014, S.12, und im ‘Gutachten zu den lokalklimatischen Auswirkungen’ (nach ENVImet) zu Planvariante 4 vom 27.07.2016,S.27).
Das gleichlautende Ergebnis aller drei Klimagutachten erstaunt den aufmerksamen Betrachter insofern, als die Planvarianten 1 und 4 deutliche Unterschiede im Ausmaß des Baukörpers III als Querriegel zur von Nord nach Süd orientierten Luftleitbahn in der Didinkirica-Siedlung beinhalten.
Es überrascht aber noch umso mehr, als das jeweilige ‘Modellgebiet’ (= Rechengebiet der Simulation) der drei Klimagutachten, in zeitlicher Reihenfolge der Erstellung, deutlich kleiner wird:
So beträgt das Modellgebiet der Windfeldanalyse zu Planvariante 4, vom 15.03.2016, mit ca. 600 000 m² nur ca. 56% und das Modellgebiet der Winduntersuchung nach ENVI-met zu Planvariante 4, vom 27.07.2016, mit ca. 240 000 m² sogar nur ca. 22% des ursprünglichen Modell-Gebietes der Windfeldanalyse zu Planvariante 1, vom 03.11.2014, das immerhin noch 1 066 000 m² groß war. Dabei hatte Guido Halbig, der Leiter des Deutschen Wetteramtes Essen, in seinem Vortrag vom 05.04.2016 im Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz – auf Nachfrage von Ausschussmitgliedern – das vergleichsweise „größte“ Modellgebiet der damals allein vorliegenden Windfeldanalyse von 2014 (Planvariante 1) als „eher klein“ bezeichnet, um die Auswirkungen der geplanten Baukörper auf das Lokalklima des umgebenden Viertels beurteilen zu können.
Das ‘Zielgebiet’ der Untersuchungen war also offensichtlich nicht das Stadtviertel, sondern allein die Siedlung ‘Didinkirica’ zuzüglich eines begrenzten Außenbereiches, was sich auch in den sehr viel geringeren Ausmaßen der Ergebniskarten der Windfeldanalysen niederschlägt.
Bestätigt wird dies durch die Auftragsformulierung der Wohnbau GmbH im ersten lokalklimatischen Gutachten vom 03.11.2014 (S.3), wo es heißt, dass das Ingenieurbüro SimuPLAN „mit der Erstellung eines lokalklimatischen Gutachtens zum Planvorhaben beauftragt “wurde, um die windklimatischen Veränderungen und Auswirkungen auf die Durchlüftung im Bebauungsplangebiet zu untersuchen und zu bewerten“, das gerade einmal ca. zwei Drittel der Didinkirica-Siedlung umfasst. Damit wäre das ‘Zielgebiet’ der in den Ergebniskarten präzise abgebildeten Modellberechnungsergebnisse noch kleiner !
- Widersprüchliche Aussagen der SimuPLAN lassen hinreichende Ortskenntnisse der Gutachter bezüglich lokalklimatischer Rahmenbedingungen in Bonn-Castell bezweifeln: Thema: Freiflächen der Didinkirica-Siedlung als Teil einer Nord-Süd gerichteten Frischluftschneise:
Im Kommunalcafé am 16. Juni 2015 fragten Bürger, ob es eine Luftschneise durch die Didinkirica gebe, welche Funktion diese habe und ob das Bauvorhaben die Luftschneise beeinträchtige. SimuPLANs ‘Beantwortung offener Fragen zum Thema Lokalklima vom14.12.2015’ lautete dazu:
„Es gibt keine Luftschneise (Luftleitbahn) durch die Didinkirica, da die umliegende, in Ost-West-Richtung verlaufende Bebauung (…) eine ungehinderte Durchlüftung unmöglich“ macht. Aber: Im ‘Gutachten zu den lokalklimatischen Auswirkungen’ der SimuPLAN vom 27.07.2016 (also nach dem Vortrag des Deutschen Wetterdienstes, Herrn Halbig, vom April 2016!) schreibt SimuPLAN:
„ Zusätzlich ( zu den südöstlichen bis westlichen Hauptwindrichtungen) wurde (in den Windfeldsimulationen) eine Windrichtung Nord (340°) betrachtet, da es Hinweise gibt, dass sich bei (…) Wetterlagen mit niedrigen übergeordneten Windgeschwindigkeiten ein Flurwind aus Richtung des weniger dicht besiedelten Umlandes in Richtung des Stadtkerns von Bonn ausbildet und die in Richtung Nord-Süd ausgerichtete Freifläche der Didinkirica-Siedlung für diesen Flurwind als Leitbahn fungiert“.(ebda. S.12)
Und weiter unter 5.2 Durchlüftung,S.26: „Eine Ausnahme ( von einer deutlich reduzierten Windgeschwindigkeit aufgrund der erhöhten Rauigkeit durch Gebäude im innerstädtischen Bereich) bildet die zentrale Grünfläche der Didinkirica-Siedlung“ (…).“ Aufgrund der geringen Rauigkeit und der einfassenden in Richtung Nord-Süd orientierten Gebäuderiegel fungiert sie bei südöstlichen Winden als Luftleitbahn .Dementsprechend sind die Windgeschwindigkeiten hier höher als im ungestörten Umland
„.Überraschend wurden die lokalklimatischen Rahmenbedingungen des ‘Flurwindes’ und der ‘Luftleitbahn’ erst nach Erstellung der Windfeldanalyse zur Planvariante 4 im März 2016 eingeräumt. (> Halbig-Vortrag im April 2016) – Offensichtlich werden seitens SimuPLANs Fehler oder Versäumnisse erst dann zugegeben, wenn sie nachgewiesen sind, was an der Glaubwürdigkeit der Gutachter zweifeln lässt.
Flurwinde können ihre Wirkung insbesondere nachts (v.a. In ‘Tropennächten’ mit >20°C) entfalten: als bodennahe, relativ kühle Ausgleichswinde zwischen dem rascher auskühlenden Umland und der sich langsam abkühlenden innerstädtischen Wärmeinsel. Sie folgen u.a. Ausfallstraßen (hier der Graurheindorfer und Kölnstraße) und angrenzenden Grünflächen (z.B. Didinkirica und Johannes-Hospitalpark) zum Zentrum.
Es fragt sich, warum diese bodennahe Kaltluftzufuhr nicht als lokalklimatische Besonderheit in der Untersuchung nach ENVI-met 3.1 vom 27.07.2016 berücksichtigt wurde, wo doch nach Aussagen von Untersuchungen zum Bonner Stadtklima jede kleinste Luftbewegung den feuchtheißen Luftsumpf der zunehmenden Zahl von Tropentagen und -nächten erträglicher macht.
- In der Untersuchung SimuPLANs zur bioklimatischen Situation und deren Veränderung durch die geplante Nachverdichtung gehen die meteorologischen Einflussgrößen Lufttemperatur, mittlere Strahlungstemperatur, Luftfeuchte und Windgeschwindigkeit in die Berechnung der vom Menschen gefühlten Wärmebelastung (sog. PET-Werte) ein. Dabei werden die Wechselwirkungen zwischen Atmosphäre, Böden, Vegetation und Gebäuden hergestellt.
Berechnet und kartographisch dargestellt werden 2 Szenarien: Die bioklimatische Situation bezogen auf Bebauung, Baumbestand und Oberflächenbeschaffenheit im Istfall und im Planfall sowie die resultierenden Differenzkarten. Die Untersuchung dauerte angeblich 48 Stunden.
Es fragt sich, warum die (offensichtlich komplexe) vom Menschen gefühlte Wärmebelastung nur für einen Zeitpunkt (am 22.06.16 um 16.00 Uhr nachmittags) in 2m Höhe, bei 4 Anströmungsrichtungen berechnet wurde und nicht – wie bei ENVI-met-Untersuchungen üblich – auch nachts um 22.00 Uhr und 4.00 Uhr morgens.
Für diese Zeitpunkte während der nächtlichen Schlafphase wurden lediglich Temperaturwerte berechnet, wobei aber – ohne Berücksichtigung der übrigen meteorologischen Elemente, wie z.B. die Luftfeuchte – der Schwülefaktor (!) unberücksichtigt bleibt, der das Wärmestresspotenzial einer Tropennacht erheblich beeinflusst.
Angesichts der Tatsache, dass Bonn unter den deutschen Großstädten einen Spitzenplatz bezüglich der im Zuge des Klimawandels stetig zunehmenden Schwüle- und Tropentage und Tropennächte einnimmt, ist es unabdingbar, bei einem Klimagutachten zu einem innerstädtischen Verdichtungsprojekt den ‘worst case’ der nächtlichen hygrothermischen Belastung zu berechnen.
Die Begründung der Gutachter (Gutachten vom 27.07.2016,S.25), warum dies nicht geschah, überzeugt in keiner Weise:
„5.1.2 Situation um 22Uhr abends Zur Beurteilung der Wärmebelastung in der Einschlafphase wurde anders als bei der 16 UhrSituation die Lufttemperatur als Bewertungsmaßstab herangezogen, da zu dieser Tageszeit der Strahlungseinfluss vernachlässigt werden kann“ (???) – Kein Wort zur Luftfeuchtigkeit!
Eine Erklärung dafür findet sich in der einschlägigen Literatur: Dort wird das von SimuPLAN gewählte Verfahren (PET) zur Berechnung der Wärmebelastung des Menschen wegen seiner „unzureichenden Feuchtesensitivität“ als „zur Bewertung von Wärmebelastung unzureichend“ beurteilt ( Koppe,C. u.a.: Die Auswirkungen der Hitzewelle 2003 auf die Gesundheit, in: DWD: Klimastatusbericht 2003,S.153).
Auf den ausgesprochen geringen Einfluss des Wasserdampfdrucks, aber auch der Windgeschwindigkeit in der Wärmebilanzgleichung zur Berechnung des PET-Wertes weist auch der Klimagutachter GefaG hin (GefaG: Numerische Stadtklimasimulationen zur Rahmenplanung Graurheindorf, Bundesstadt Bonn, 2007, S.19/20).
Daraus lässt sich schlussfolgern, dass so gut wie über die Berechnung der PET-Werte keine Aussagen zur Schwülebelastung getroffen werden können. Damit ließe sich wiederum auch begründen, warum SimuPLAN die Wärmebelastung für einen fiktiven „heißen, trockenen Tag ohne Bewölkung“ berechnet hat, was aber nicht dem ‘worstcase’ feucht-heißer Tropentage und -nächte in der Bonner Innenstadt entspricht.
Darüber hinaus verweist der letztere Gutachter darauf, dass der PET-Wert grundsätzlich weniger sensitiv auf eine Änderung der Eingangsdaten in die Wärmebilanzgleichung reagiere als z.B. der PMV-Wert, der auf einer anderen Wärmebilanzgleichung beruht.
Das heißt: Führt ein geplanter Gebäuderiegel (wie die hier geplanten Baukörper I, II und III) zu stark sinkender Windgeschwindigkeit und infolge dessen deutlich steigenden Temperaturen, so werden diese veränderten Werte in der Wärmebilanzgleichung nur zu verhältnismäßig schwachen Veränderungen des PET-Wertes führen. Das heißt wiederum: Sowohl die Intensität als auch der räumliche Umfang der höheren Wärmebelastung werden in den Ergebniskarten viel zu moderat dargestellt.
Dies würde natürlich auch die von SimuPLAN aufgrund der geplanten Verdichtung als „gering“ berechneten Veränderungen der Wärmebelastung im Plan-Fall erklären.
Also ist die Wahl der Wärmebilanzgleichung zur Berechnung des PET-Wertes eine weitere Stellschraube zur Verharmlosung der lokalklimatischen Veränderungen, die durch die geplante Nachverdichtung zu erwarten sind.
- Im Gutachten der SimuPLAN zu den lokalklimatischen Auswirkungen vom 27.07.2016 heißt es, dass „die Simulationsrechnungen mit der (…) Version 3.1 des mikroskaligen Stadtklima-modells ENVI-met für die Ist- und die Plansituation durchgeführt“ wurden und dass „in die Berechnungen Gebäudestellungen und Gebäudehöhen, Vegetation und Oberflächenbeschaffenheit“ einfließen (S.5). Dabei erfolgte die Ableitung der Gebäudegrundrisse und -höhen auf der Grundlage von Luftbildern, Laserscandaten und Plänen sowie einer (!) Ortsbesichtigung (ebda. S.16).
Auch in die Windfeldberechnungen von 2014 und 2016 gingen digitale Informationen zur Lage und Höhe der Bauwerke im Ist- und Planfall ein.
Die Windfeldanalysen (nach MISKAM) von 2014 und 2016 wurden in einem Höhenniveau von 1,75m über Grund ausgewertet und dargestellt. Als Begründung für die Wahl der Bezugshöhe wurde angegeben, sie orientiere sich an der mittleren Körpergröße eines Erwachsenen (Bericht zu den lokalklimatischen Untersuchungen, 15.03.2016, S.6). Das erscheint konsequent.
Bei der Untersuchung der Wärmebelastung des Menschen nach ENVI-met vom 27.07.2016 wird ebenfalls bei der Bestimmung der Energiebilanz ein „Norm-Mensch“ (Größe 1,75m, Gewicht 75kg, Körperoberfläche 1,78 m²) zugrunde gelegt (ebda. S.9)
In der einschlägigen Literatur heißt es, „dass in der Humanbiometeorologie alle meteorologischen Größen zur Berechnung der thermischen Indizes bzw. der Flüsse in der Wärmehaushaltsgleichung auf die Höhe des mittleren Körperschwerpunktes des Menschen, nämlich auf 1,1 m über Grund, bezogen werden“ (Kuttler,W.: Humanbiometeorologische Bewertung stadtklimatischer Erkennt-nisse für die Planungspraxis, in: Workshop Stadtklima in Leipzig, 17./18.Februar 1999, S.106).
Nun wurde aber die Untersuchung der Wärmebelastung des Menschen nach ENVI-met seitens der SimuPLAN- Gutachter in einem Höhenniveau von 2,00 m über Grund ausgewertet und in den Ergebniskarten dargestellt. Eine Begründung für die Wahl gerade dieses Höhenniveaus wurde nicht gegeben.
Jedenfalls orientiert sich das ausgewählte Höhenniveau weder an der mittleren Körpergröße eines Erwachsenen noch an der Höhe des mittleren Körperschwerpunktes des Menschen.. Man hätte also die Ergebnisse auch in einem Höhenniveau von 2,50m oder 3,00 m berechnen und darstellen können
Dann wären allerdings die Ergebnisse zur veränderten Durchlüftung und Wärmebelastung in allen drei Gutachten von 2014 und 2016 für einen Teil des Untersuchungsgebietes erheblich dramatischer ausgefallen. Denn sowohl bei den in den Windfeldanalysen als auch in der ENVI-met-Untersuchung gewählten Höhenniveaus der Auswertung (1,75m und 2,00m Höhe) wurde die lokalklimatisch relevante tatsächliche Topographie des Außenraumes der Wohnsiedlung westlich der Wohngebäude ‘Graurheindorfer Straße 12-16 nicht korrekt erfasst:
Dort ist das Gelände, ausgehend vom Höhenniveau der Graurheindorfer Straße, zur Gemeinschaftsgarage hin angeböscht. Deren Dachfläche auf Hochparterre-Niveau überragt den Grund um gerade einmal 2,10 m, sodass die für die Auswertung gewählten Höhenniveaus von 1,75 m und 2,00 m knapp darunter liegen. Infolge dessen wurde die Dachfläche der Gemeinschaftsgarage nicht als Freifläche, sondern als Baukörper registriert.
Siehe auch Foto Topografie Graurheindorfer Straße 12-16 zu Beginn der Stellungnahme.
Im Gutachten der SimuPLAN (nach ENVI-met) werden die Eingangsdaten der Modellberechnungen zum Thema ‘Gebäude’ wie folgt beschrieben: „Für die Modellberechnungen werden den Gebäuden neben der Gebäudehöhe auch thermische und strahlungstechnische Eigenschaften zugewiesen“.(…) „Die verwendeten Bebauungsgeometrien sind für beide Simulationsrechnungen (Istfall und Planfall) in den Abb. 7 und 8 auf S.18/19 dargestellt. Gebäude mit Gründächern sind durch grüne Farbgebung gekennzeichnet“ (ebda. S.16).
Abb. 8 zeigt für den Planfall eine begrünte Garagendachfläche, Abb.7 zeigt für den Istfall fälschlicherweise eine versiegelte Fläche. —> Eine ‘Stellschraube’ der Manipulation oder lässt sich dieser Fehler schlichtweg auf fehlende Ortskenntnisse der Gutachter zurückführen?
Tatsächlich ist dieses in Nord-Süd-Richtung vorkragende Garagendach mit einer Grundfläche von ca. 860 m² stark begrünt und wird von den Bewohnern der Hochparterrewohnungen intensiv als Gartenterrasse genutzt (s. Photo der Anlage).
Insbesondere bei Winden aus südlichen und nördlichen Richtungen ist diese ca. 13 m breite und 62 m lange Außenfläche sehr gut durchlüftet, da sie Teil der Nord-Süd- gerichteten Luftleitbahn ist, die den Ausfallstraßen (Graurheindorfer Straße, über den begrünten Platz ‘am Johanneskreuz’ und Kölnstraße) zum Zentrum folgt.
In den Klimaberechnungen und den Ergebniskarten aller drei Klimagutachten wird diese Fläche allerdings als ‘scheinbarer’ Baukörper registriert, denn die Gebäudezeile der Graurheindorfer Straße 12-16 ist mit doppelter Gebäudebreite (!) eingezeichnet. Siehe dazu auch die Abb. 8 und 9 zur ‘Oberflächenbeschaffenheit’ (ENVI-met Gutachten, 2016, S.20/21).
Infolge dessen ragt der geplante Baukörper I auch nur ca. 4 m – anstelle der tatsächlichen 17 m – in Ost-West-Richtung über die bestehende Gebäudefront zur Graurheindorfer Straße hinaus.
Dementsprechend gering geht daher die Riegelfunktion des geplanten 5-geschossigen Baukörpers I in die Windfeldanalysen und die Berechnungen zur Wärmebelastung des Menschen ein:
In der Ergebnisdarstellung des Gutachtens auf S.24 wird im Gegensatz zu den Baukörpern II und III dem Baukörper I keinerlei nennenswerte Wirkung auf den „PET-Wert“ zugesprochen, obwohl er als größter West-Ost- Riegel in die Frischluftschneise ragt, die sich über die Graurheindorfer Straße und deren randliche Grünflächen über die Kölnstraße bis zum Zentrum erstreckt.
Auch unter 5.2 Durchlüftung (S.27) wird dem Baukörper I bei der Analyse der bodennahen Windfelder in 2 m und 10 m Höhe über Grund keinerlei negative Auswirkung zugesprochen: „Negative Auswirkungen auf die Luftleitbahn, welche sich bei südlichen und nördlichen Anströmungsrichtungen infolge der geringen Rauhigkeit sowie der Leitwirkung der umgebenden Gebäude bildet, können aufgrund der in Richtung Süd weiterhin offenen Struktur ausgeschlossen werden“.
Graurheindorfers Straße 12-16 in der Planvariante 4 B-Plan 6522-1 Baukörper 1 und II von Norden aus gesehen.
Aufgrund der fehlerhaften Wahrnehmung der Gebäudeumrisse und der tatsächlichen Belüftungsverhältnisse (Abnahme der Windgeschwindigkeit und verringerte Frischluftzufuhr sowie Düseneffekte an anderer Stelle) sowie der bioklimatischen Situation (Reflexion, Absorption, Verdunstung > Temperaturverhältnisse über Vegetation anstelle eines betonierten Gebäudedaches) auf der Dachfläche der Gemeinschaftsgarage und deren Umgebung bleibt ca. ein Drittel der Fläche der Ergebniskarten aller drei Klimagutachten ohne Aussagekraft über die tatsächlichen Wind- und bioklimatischen Verhältnisse im Ist- und im Planfall.
Zusammenfassung
Es ist mit wissenschaftlich fundierter Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die negativen bioklimatischen Auswirkungen der geplanten Baukörpers I, II, III nicht nur in der Didinkirica-Siedlung selbst, sondern auch in den angrenzenden Straßenzügen (Graurheindorfer Straße, Am Römerkastell, Rosental und Am Johanneskreuz) und bei deren Anliegern sehr viel dramatischer sein werden als es die Gutachten suggerieren.
Gravierende methodologische Fehler in allen drei Gutachten stellen deren Aussagekraft und Glaubwürdigkeit grundsätzlich infrage.
Ein letzer gescheiterter Versuch von Bürgern die Nachverdichtung zu verhindern
FINALE GRANDE
- Die Nachverdichtung der Didinkirica nach der Vollendung
II. Das Bonner Weltkulturerbe – eingereicht wurde dieser Antrag:
Seite 272 bis 279: Limesstation 41 – Bonn
Von: Wolfgang H.Deuling
Gesendet: Montag, 14. Juni 2021 08:05
An: ‘michelle.muentefering@bundestag.de’; ‘buergerservice@diplo.de’
Cc: ‘birgitta.ringbeck@diplo.de’; ‘Balsamo, Alessandro’
Betreff: WG: Frontiers oft the Roman Empire – The Lower German Limes
Wichtigkeit: Hoch
Frau
Michellle Müntefering
MdB
Deutscher Bundestag
Staatsministerin für internationale Kulturpolitik
Auswärtiges Amt
Berlin
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrte Frau Staatsekretärin, sehr geehrte Frau Müntefering,
ich gebe Ihnen Kenntnis von meiner Mitteilung an Herrn Alexandro Balsamo vom WHC der UNESCO in Paris. Zum Evaluierungstermin von ICOMOS am 25.09.2020 in Bonn (Anlage 2.) stelle ich an Sie die Frage aufgrund welcher Rechtsgrundlage Vertreter des Auswärtigen Amtes an solchen Terminen teilnehmen. Nachstehend eine Mittteilung der Verwaltung der Stadt Bonn zum Ortstermin Bonn:
„Die Verwaltung hat Herrn Dr. Claßen, der als Leiter des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege an der Begutachtung teilgenommen hat, um eine Antwort zu dieser Frage gebeten und die folgende Auskunft erhalten:
Die Begutachtung in Bonn fand am 25.09.2020 statt und hat rund 60 Minuten in Anspruch genommen. Die Vertreterinnen von ICOMOS wurden permanent von einer Delegation bestehend aus Mitarbeitenden des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland, des Ministerium für Heimat, Kommunales Bau und Gleichstellung des Landes NRW, des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege, der Cultural Heritage Agency (RCE) des Ministeriums für Erziehung, Kultur und Wissenschaft der Niederlande sowie der Niederländischen Limes Assoziation (Nederlandse Limes Samenwerking) begleitet.
In Bonn standen zusätzlich Vertreter des LVR-Landesmuseum Bonn und der Wohnbau GmbH zur Verfügung. Zum Legionslager Bonn wurden zunächst, die für ICOMOS wesentlichen Aspekte vorgestellt und diskutiert (ca. 15 Min.):
- Einführung / Übersicht zum römischen Bonn
- vorgeschlagene Kernzone des möglichen künftigen Welterbes und dessen aktueller rechtlicher Status
- vorgeschlagene Pufferzone des möglichen künftigen Welterbes
- Erhaltungszustand der Bestandteile des möglichen künftigen Welterbes
- bodendenkmalpflegerische Praxis im Bereich des möglichen künftigen Welterbes
- Masterplan Bonn
Weiterhin wurde besprochen:
- Bauvorhaben Didinkirica I-III (ca. 30 Min.)
- die diesbezügliche intensive Abstimmung mit und Berücksichtigung der bodendenkmalpflegerischen Belange
- das Konzept der künftigen Vermittlung des Welterbes an dieser Stelle
- Vermittlungsstrategien für das mögliche künftige Welterbe in Bonn zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit (ca. 15 Min.)“
Haben Vertreter des Auswärtigen Amtes auch an anderen Evaluierungsterminen von ICOMOS teilgenommen für eingereichten Anträge mit deutschen Bezug wie z.B.?:
The Great Spas of Europe
Frontiers of the Roman Empire – The Danube Limes (Western Segment)
Mathildenhöhe Darmstadt
ShuUM Sites of Speyer, Worms and Mainz
Frontiers of the Roman Empire – The Lower German Limes
Es ist schwer vorstellbar, dass das Auswärtige Amt über eine derartige Reserve an Personal verfügt mit entsprechenden Fachkenntnissen. Warum haben Mitarbeiter des Auswärtigen Dienstes an der Evaluierung von ICOMOs am 25.09.2020 in Bonn teilgenommen, auf welcher Rechtsgrundlage und welche Position haben die in Bonn vertretenen Mitarbeiter des Auswärtigen Dienstes vertreten und wie hießen diese Mitarbeiter namentlich? Ich frage deshalb nach, weil mich Ministerialrätin, Frau Dr. Ringbeck, AA, in einer Mitteilung vom 05.05.2021 wissen ließ:
„Das Bauvorhaben wurde der UNESCO und ICOMOS im Vorfeld der Gutachtermission explizit gemeldet und war folglich Gegenstand der Evaluierungsmission mit Ortstermin in Bonn:
Am 25.09.2020 stellte der Investor dem Gutachter von ICOMOS die Pläne während eines Ortstermins im Detail vor. Zudem erläuterte das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege als zuständiges Fachamt die denkmalrechtlichen Belange.“
Von einer Teilnahme von Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes an diesem Treffen vom 25.09.2020 ist in dieser Mitteilung von Frau Dr. Ringbeck nicht die Rede. Warum?
Haben die Vertreter des Auswärtigen Dienstes bei dem Treffen am 25.09.2020 darauf gedrungen, dass der in Paris am 9. Januar 2020 vom deutschen UNESCO-Botschafter, Herr Dr. Peter Reus, zusammen mit seinem niederländischen Kollegen, Herr Hans Wesseling, eingereichte Nominierungstext (beigefügt), der objektiv falsch, unvollständig und täuschend ist, verändert und dem Welterbekomitee mit wissenschaftlich korrektem Inhalt vorgelegt wird?
Die 44. Sitzung des Welterbekomitees beginnt am 16. Juli 2021.Wer gehört zur deutschen Delegation die nach China zur Teilnahme an der Sitzung des Welterbekomitees reist?
Ich bitte Sie wegen der Dringlichkeit um eine kurzfristige Beantwortung und bedanke mich bei Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang H. Deuling
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Von: Wolfgang H.Deuling
Gesendet: Samstag, 12. Juni 2021 10:26
An: ‘Balsamo, Alessandro’
Betreff: Frontiers oft the Roman Empire – The Lower German Limes
Mr Alessandro Balsamo
Chief of Nominations Unit at UNESCO’s World Heritage
World Heritage Centre
UNESCO
7, Place de Fontenoy
75352 Paris CEDEX 07
France
Dear Sir,
On June 4, 2021, the WHC made this announcement:
http://whc.unesco.org/archive/2021/whc21-44com-8B-en.pdf
According to this announcement, ICOMOS, has recommended to the World Heritage Committee the nomination – The Frontiers of the Roman Empire – The Lower German Limes – as a World Heritage Site.
One of the limes stations is the city of Bonn. I attach the nomination text for the Limes Station 41 Bonn- submitted on 9, January 2020 to the World Heritage Center. On September 25, 2020, a delegation from ICOMOS visited Limestation 41 Bonn together with other people:
The assessment in Bonn took place on 25.09.2020 and lasted about 60 minutes. The representatives of ICOMOS were permanently accompanied by a delegation consisting of employees of the Foreign Office of the Federal Republic of Germany, the Ministry of Home Affairs, Municipal Construction and Equality of the State of North Rhine-Westphalia, the LVR Office for the Preservation of Archaeological Monuments, the Cultural Heritage Agency (RCE) of the Ministry of Education, Culture and Science of the Netherlands and the Dutch Limes Association (Nederlandse Limes Samenwerking). In Bonn, representatives of the LVR-Landesmuseum Bonn and the Wohnbau GmbH were also available.
Regarding the Bonn legionary camp, first of all, the aspects essential for ICOMOS were presented and discussed (approx. 15 min.):
o Introduction / overview of Roman Bonn
o proposed core zone of the possible future World Heritage Site and its current legal status
o proposed buffer zone of the possible future World Heritage Site
o conservation status of the components of the possible future World Heritage Site
o soil conservation practice in the area of the possible future World Heritage Site
o Bonn Master Plan
Furthermore it was discussed
o Didinkirica I-III construction project (approx. 30 min.)
the related intensive coordination with and consideration of the concerns of the preservation of ground monuments
the concept of the future mediation of the world heritage at this place
o mediation strategies for the possible future World Heritage in Bonn to raise public awareness (approx. 15 min.).
If I compare this meeting and the recommendation of ICOMOS with the text for the Limesstation 41 Bonn – see attachment – then I draw the following conclusions:
- there is no reference to redensification
- the master plan Castra Bonnensia is not mentioned in which the redensification is shown:
https://www2.bonn.de/bo_ris/daten/O/pdf/16/1612576ED2.pdf
- the literature list is incomplete as well as
- the excavations mentioned are incomplete:
http://www.legionaryfortresses.info/bonn.htm
- the mentioned figure of 83 percent of preserved archaeological substance is whitewash and pseudo-exactness; the master plan speaks of 80 percent.
It can be said that with the text submitted on January 9, 2020, the World Heritage Committee was deceived and cheated.
I kindly ask you to inform His Excellency Mr Tian Xuejun, Vice Minister of Education and Chairperson of the National Commission of the People’s Republic of China for UNESCO, Chairperson of the extended 44th session of World Heritage Committee.
Please send me an acknowledgement of receipt of this email.
With best regards,
Wolfgang H. Deuling
53111 Bonn
Germany
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Von: Wolfgang H.Deuling
Gesendet: Sonntag, 20. Juni 2021 11:41
An: ‘chair@44whcfuzhou2021.cn’
Cc: ‘Balsamo, Alessandro’
Betreff: WG: Frontiers oft the Roman Empire – The Lower German Limes
Wichtigkeit: Hoch
His Excellency Mr Tian Xuejun,
Vice Minister of Education and Chairperson of the National Commission of the People’s Republic of China for UNESCO,
Chairperson of the extended 44th session of World Heritage Committee.
Excellency,
I give you notice of my communication to Mr. Alessandro Balsamo, Chief of Nominations Unit at UNESCO’s World Heritage of June 12, 2021. I ask you, as Chairman of the 44th Session of the World Heritage Committee, to take note of my intervention.
Yours respectfully
Wolfgang H. Deuling
Bonn
Germany
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Von: 603-9-EXT Ringbeck, Birgitta [mailto:603-9-ext@auswaertiges-amt.de]
Gesendet: Montag, 21. Juni 2021 08:59
An: Wolfgang H.Deuling
Betreff: WG: Frontiers oft the Roman Empire – The Lower German Limes
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrter Herr Deuling,
Frau Staatsministerin Michelle Müntefering bedankt sich für Ihr Schreiben. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu Antworten.
An den Ortsterminen zur Evaluierung der Welterbeanträge The Great Spas of Europe (2019), Mathildenhöhe Darmstadt (2019), ShUM Sites of Speyer, Worms and Mainz (2020) und The Frontiers of the Roman Empire – The Lower German Limes (2020) habe ich als Leiterin der Koordinierungsstelle Welterbe teilgenommen. An der Evaluierung der Frontiers of the Roman Empire – The Danube Limes (Western Segment) (2018) konnte ich aus persönlichen Gründen nicht teilnehmen (die Zahlen in Klammern weisen auf die Jahre hin, in denen der Ortstermin stattfand).
Von Ihrer Einschätzung, der unter der Federführung der Niederlande auch wissenschaftlich koordinierte Antrag sei “objektiv falsch, unvollständig und täuschend” hatte ich zum Zeitpunkt der Evaluierung am 25.09.2020 keine Kenntnis. Deshalb konnte diese Einschätzung bei dieser Gelegenheit nicht berücksichtigt werden.
Die kommende Sitzung des Welterbekomitees findet aufgrund der Covid-19-Pandemie und der damit verbundenen Quarantänebestimmungen in China online statt. Es wird keine deutsche Delegation nach China reisen.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards / Cordialement
Dr. Birgitta Ringbeck
Auswärtiges Amt
Koordinierungsstelle Welterbe
Referat 603-9
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
birgitta.ringbeck@diplo.de
+49 (0) 3018174784; +49 (0) 15162834069
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Ab dem 16. Juli 2021 ist auf dem nachstehenden link das Geschehen der 44. Sitzung des Welterbekomitees in Fuzhou live zu verfolgen:
https://whc.unesco.org/en/sessions/44com/
General Information (unesco.org)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
wolfganghdeuling (21. Juni 2021). Castra Bonnensia. Die Römer. Die Hohenzollern. Die Bonner Sommerhitze. Das Bonner Weltkulturerbe. Die UNESCO. Das Auswärtige Amt. Archivalia. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ce0p