Das Erzbistum Berlin hat – mit erheblichen Schwärzungen – nun auch den Teil C des Gutachtens zum Missbrauch ins Netz gestellt (Pressemeldung mit Link). Ein Beschuldigter war zwei Jahre lang bischöflicher Archivar (S. 46). Auch hier gibt es Hinweise auf unzulängliche Aktenführung, z.B. S. 84: “Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Aktenführung in hohem Maße unbefriedigend ist”. Im zuvor veröffentlichten Teil des Gutachtens heißt es S. 518: “Es erscheint uns dringend geboten, die Aktenführung insgesamt auf ein professionelles Niveau zu heben” (PDF).
Siehe auch:
https://archivalia.hypotheses.org/?s=missbrauch
Ingrid Strauch: Links zu Untersuchungsergebnissen im Rahmen von Aufarbeitungen, zu Berichten und Quellen zu Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs in Einrichtungen der katholischen Kirche in Deutschland und zur Rolle kirchlicher Archive (2018 mit Nachtrag 2019)
https://archivalia.hypotheses.org/83307
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Klaus Graf (18. Juni 2021). Missbrauchsskandal im Erzbistum Berlin: Beschuldigter wurde zum bischöflichen Archivar ernannt. Archivalia. Abgerufen am 14. Februar 2026 von https://doi.org/10.58079/ce04