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Ein Sammelband aus dem Jahr 1563 mit Druckabschriften (Ordo iudiciarius deutsch, Thomas Lirer, Sieben Weise Meister, Marquart von Stein) – Oldenburg, Landesbibliothek, Cim I 204a – ist online

https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:45:1-502737

Im Handschriftencensus (https://handschriftencensus.de/22303) wird übergangen die korrekte Lesung der zitierten Ausgabe von Harvey 1988 (Auszug GBS) für den Schreiber Jakob Haberkalt, der sich Bl. 253v als Pfarrer von “Kyppenhusen” Konstanzer Bistums und Linzgauer Kapitels bezeichnet und seine Abschrift 1563 datiert (der Handschriftencensus trägt nur zur Verwirrung bei, wenn er “1563 (Schmitz S. 13); 1568 (Vorderdeckel); 1603 (Bl. 1r)” datieren möchte). Oberbibliothekar Dr. Mosen hatte Schmitz 1904 die falsche Namensform Haberkate mitgeteilt.

Jakob Haberkalt war 1547 bis 1598 Pfarrer von Kippenhausen (Bodenseekreis): Heidelberger Inkunabelkatalog S. 1041 (UB Heidelberg). In einem Kölner Boethius-Druck von 1481 (ebenda Nr. 358) steht: “Sum Bernardi Ill emptus ab haeredibus domini Jacobi Haberkalt parochi in Kippenhausen (17. Jh.).” In Kippenhausen amtierten laut Stengele im Freiburger Diözesan-Archiv 1904, S. 151 (Freidok; im Heidelberger Inkunabelkatalog falsch zitiert: Linzgau 1 statt richtig Linzgau 2) Jakob Haberkalt senior (1554) und Jakob Haberkalt junior (1598) – wäre es da nicht naheliegend, den jüngeren Haberkalt als Buchbesitzer und als Freiburger Student von 1563 (ULB Düsseldorf) anzunehmen? Das Register-Lemma weist den Jüngeren aus, aber wieso dann die Angabe der Amtszeit des Älteren in der Kurzbiographie? Die Freiburger Matrikel identifiziert den Studenten mit dem jüngeren. Der Herkunftsort Pfaffenhofen lag im Bistum Konstanz, daher irrt der Heidelberger Inkunabelkatalog ein drittes Mal, wenn er an den Ort im Landkreis Neu-Ulm denkt. Der Pfarrsitz Pfaffenhofen ist in Owingen (Bodenseekreis) aufgegangen (Krieger; Leo BW).

1547 Dezember 27: “Jakob Haberkalt, Priester des Konstanzer Bistums, wurde von Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, als Pfarrer in Kippenhausen angenommen, nachdem diese Pfarrei dem Kloster aus päpstlicher Gewalt inkorporiert worden war.” (Findmittel Landesarchiv BW). Zuvor war er 1534 zum Stadtpfarrer von Pfullendorf bestellt worden (ebenda; weitere Belege zu ihm als Pfarrer von Kippenheim mit der Volltextsuche s.v. Haberkalt).

Die Oldenburger Handschrift trägt einen Besitzvermerk des Klosters Weingarten aus dem Jahr 1603, der – entgegen dem Handschriftencensus – nichts mit der Datierung der Handschrift zu tun hat.

Der Handschriftencensus gibt als Inhalt an:

Bl. 1r-15v = Titulaturen, Erklärung juristischer Wörter
Bl. 16r-31r = ‘Gmünder Chronik’ (Druckabschrift, Dinckmut-Ausgabe vom 14. August 1486, Reihenfolge von Gmünder Kaiserchronik und Lirer vertauscht)
Bl. 31v-75v = Thomas Lirer: ‘Schwäbische Chronik’ (Druckabschrift)
Bl. 75v-141v = ‘Sieben weise Meister’ (Prosafassung g)
Bl. 145r-253v = Marquart von Stein: ‘Der Ritter vom Turn von den Exempeln der gotsforcht und erberkeit’ (Druckabschrift)

Der Verdacht liegt nahe, dass es sich auch bei den Sieben Weisen Meistern (Historia septem sapientium deutsch) um eine Druckabschrift handelt. Udo Gerdes listet den Textzeugen zwar unter den Handschriften (²VL 8, Sp. 1185), aber es gab ab 1473 mehr als 60 Drucke des Werks in seiner deutschen Fassung (GW).

Bisher nicht identifiziert wurde der erste Teil, was nach Vorliegen des Digitalisats und dank der Google-Buchsuche aber ein Leichtes ist. Ab etwa 1472 liegt eine deutsche Fassung des Przesskompendiums Ordo antequam in einer Reihe von Inkunabeln vor (GW). Der Handschriftencensus setzt als Titel ‘Ordo iudiciarius’ dt. (‘Von ordenunge ze reden’) an. Zur Übersetzung zu vergleichen ist Peter Johanek im ²VL 11, Sp. 1087f., vor allem aber die auch online verfügbare Einleitung von Bernhard Roll zu seiner Ausgabe 2002.

Das Büchlein wurde nach Roll noch 1507 in Straßburg gedruckt (VD 16 O 885, Digitalisat z.B. ÖNB Wien). Man findet aber von Roll nicht genannte weitere Ausgaben, die im VD 16 nicht einfach aufzufinden sind, da die Titelformulierungen variieren. Einen Nürnberger Druck von 1512 (MDZ) finde ich nicht im VD 16. Landshuter Drucke Johann Weißenburgers von 1515 bis 1531 verzeichnet im Anschluss an den Nürnberger Druck Weißenburgers 1509 (VD 16 J 362) der VD 16 unter J 363-365. [Siehe auch den Kommentar von Walter Behrendt unten.] Vorlage unserer Abschrift muss ein Druck mit dem Anhang “Wie man Höfe, Zehnte und Mühlen verleihen soll” gewesen sein.

Ein Pfarrer am Bodensee (Kippenhausen liegt nicht direkt am See, aber ganz nahe bei Immenstaad) hat sich also einen Sammelband mit Druckabschriften zusammengestellt. Ein populäres Prozessbüchlein diente ihm als Rechts-Kompendium. Es folgte die bis 1462 reichende Kaiserchronik (Teil 2 des Ulmer Drucks von 1486) als historisches Kompendium, während Lirers (fiktive) Chronik Spannendes aus Schwabens Frühzeit und zum Bodenseeraum bot. Die unterhaltsam-erbaulichen Erzählungen der ‘Sieben Weisen Meister’ und der ‘Ritter vom Turm’ (in der Überschrift Bl. 145r: “Der ritter vom Thurn von den Exempeln der gotzforcht unnd erberkait”, vom Handschriftencensus ungenau wiedergegeben) konnten auch als religiöse Didaxe durchgehen. Vielleicht hat Haberkalt die Vorlagen in Überlingen oder Meersburg gefunden? Erwerben konnte er die Werke offenbar nicht. Insbesondere der bibliophil mit Holzschnitten geschmückte Lirerdruck war vermutlich für einen Landpfarrer schwer aufzutreiben und wohl auch nicht allzu günstig.

#forschung #fnzhss


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (15. Juni 2021). Ein Sammelband aus dem Jahr 1563 mit Druckabschriften (Ordo iudiciarius deutsch, Thomas Lirer, Sieben Weise Meister, Marquart von Stein) – Oldenburg, Landesbibliothek, Cim I 204a – ist online. Archivalia. Abgerufen am 14. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cdyz


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „Ein Sammelband aus dem Jahr 1563 mit Druckabschriften (Ordo iudiciarius deutsch, Thomas Lirer, Sieben Weise Meister, Marquart von Stein) – Oldenburg, Landesbibliothek, Cim I 204a – ist online“

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