[Preprint] Oliver Auge/Katja Hillebrand (Hg.), Klosterbuch Schleswig-Holstein und Hamburg. Klöster, Stifte und Konvente von den Anfängen bis zur Reformation, 2 Bde., 791 und 808 S., Regensburg: Schnell & Steiner 2019, zahlr. Abb., ISBN: 978-3-7954-2896-9, 120 €.
[26.1.2022 Erschienen in: Osnabrücker Mitteilungen 126 (2021), S. 299-301, recensio regio]
Die vorreformatorische Klosterlandschaft von Deutschlands Norden ist mit diesem Werk nahezu komplett durch moderne Klosterbücher erschlossen. Es gab solche Nachschlagewerke bereits für Westfalen, Niedersachsen (mit Bremen), Mecklenburg und Brandenburg (mit Berlin). Die einzige Lücke Vorpommern soll bald geschlossen werden.
Die beiden umfangreichen Bände, die auch den angrenzenden dänischen Teil des ehemaligen Herzogtums Schleswig berücksichtigen, können sich sehen lassen. Sie sind geradezu üppig mit hochwertigen Farbfotografien, von denen die Kunsthistorikerin Katja Hillebrand einen Großteil beigesteuert hat, und Besitzkarten ausgestattet. Den einzelnen umfangreichen Klosterartikeln vorgeschaltet sind sechs Überblicksaufsätze, die über die Forschungsgeschichte unterrichten, einen Überblick zu den Gründungen geben, die klösterliche Musikkultur beleuchten, die Bau- und Kunstgeschichte zusammenfassen, die Aufhebungen der Klöster im 16. Jahrhundert schildern und die Fortsetzung des klösterlichen Lebens in den bis heute existierenden vier Damenstiften der Ritterschaft (Itzehoe, Preetz, Uetersen und Schleswig) vorstellen.
Dem Werk kann ein hohes Niveau bescheinigt werden, auch wenn es einmal mehr darauf hinzuweisen gilt, dass solche Nachschlagewerke immer auch im Volltext online und Open Access zur Verfügung stehen sollten. Eine Fülle von Material entgeht bei der rein gedruckten Präsentation womöglich der Aufmerksamkeit der Forschenden, denn leider hat man auf jegliche Register verzichtet.
Eine von vielen Autorinnen und Autoren erstellte Sammlung hat immer das Problem der Einheitlichkeit. Was die Abdeckung der einzelnen Aspekte des Klosterlebens angeht, so haben die Herausgeber mit einer sehr differenzierten Gliederungsvorgabe das ihnen Mögliche getan. So erfährt man unter Punkt 2.2.3 “Dignitäten und Ämter, Zahl der Mitglieder” die Konventsstärke, soweit es dazu Quellen gibt. Es gibt andere Klosterlexika, die solche Angaben nicht systematisch vorgesehen haben. Bedenklicher ist die Frage der Einheitlichkeit bei den wissenschaftlichen Nachweisen. Angesichts des großen Aufwands bei der Erarbeitung dieses Grundlagenwerks wäre zu fordern gewesen, dass der Leser ohne große Mühe weiß, woher die Angaben eines Abschnitts stammen. Fuß- oder Endnoten sind nicht vorhanden, und nicht alle Autoren/Autorinnen haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, in Klammern Einzelnachweise beizugeben. Mitunter wechselt die diesbezügliche Praxis im gleichen Artikel von Abschnitt zu Abschnitt. Bei kleineren Institutionen mit sehr überschaubarer Quellen- und Literaturlage mag ein Verzicht vertretbar sein, aber doch nicht bei großen Klöstern wie Cismar OSB, wo die Bibliographie eine Vielzahl von Studien listet.
Gerade bei den Bibliotheken, einem in den Klosterlexika meist allzu stiefmütterlich abgehandelten Thema, wäre die einheitliche Dokumentation des Materials wünschenswert gewesen. Es gibt Artikel, die sogar mit Nennung der einzelnen Signaturen den Punkt 2.4.9 (“Bibliothek”) detailliert behandeln, und Artikel, die allzu kursorisch und ohne einen einzigen Literaturhinweis das Thema streifen. Mal werden unter den Realien im Schlussabschnitt 5 (“Archivalien und Literatur”) die einzelnen erhaltenen Bücher aufgelistet, meistens aber nicht. Das Internet ist bedauerlicherweise noch “Neuland”, wenn etwa bei den Bordesholmer Handschriften Hinweise auf Digitalisate der Universitätsbibliothek Kiel unterbleiben und wichtige Datenbanken nicht genannt werden wie Sigrid Krämers “Bibliothecae codicum medii aevi” (seit 2010 im Netz), die erweiterte Fassung ihres “Handschriftenerbes”, das es noch nicht einmal ins gemeinsame Literaturverzeichnis geschafft hat, oder Paul Needhams “Index Possessorum Incunabulorum”.
Gleichwohl bietet das Klosterbuch eines Fülle wertvollen Stoffs. Um nur einen weiteren Aspekt anzusprechen: den Frauengemeinschaften gelten 20 der 59 Artikel. Leider wurden die fünf Lübecker Beginenkonvente in einem Sammelartikel behandelt (Bd. 1, S. 741-762). Doppelklöster gab es in Lübeck und Seem (Benediktiner) sowie in Marienwohlde (Birgittiner). Fraglich ist das erschlossene Prämonstratenserdoppelstift Bergedorf im 13. Jahrhundert. Benediktinerinnen lebten in Hemmingstedt, Preetz und Schleswig, Zisterzienserinnen in Harvestehude, Itzehoe, Lübeck, Reinbek und Uetersen. Erst 1515 bezogen Windesheimer Chorfrauen aus Steterburg bei Salzgitter das Lübecker Annenkloster. Als Konvente der Schwestern vom gemeinsamen Leben werden gelistet: Lübeck, Neumünster, Neustadt und Plön. Beginenkonvente gab es in Haderslev, Hamburg und Lübeck. Anders als in Oberdeutschland üblich, haben diese Beginengemeinschaften keine Regel angenommen.
Nicht akzeptabel erscheint mir die auch von der Klosterdatenbank der Germania Sacra praktizierte Unsitte, als Ordenszugehörigkeit “Schwestern vom gemeinsamen Leben” anzugeben. Einen solchen Orden gab es nicht. Die im Ausstrahlungsgebiet der Devotio moderna anzutreffenden einschlägigen Konvente waren (Windesheimer) Augustiner-Chorfrauenstifte, Schwesternhäuser nach der Augustinusregel oder Niederlassungen der Franziskanerterziarinnen. Die Schwestern in Lübeck befolgten vor 1463 keine Regel oder waren Franziskanerterziarinnen, seit 1463 gehorchten sie der Augustinusregel (Bd. 2, S. 185). In Neumünster, einer Tochtergründung von Plön, hatten sich die Schwestern ebenfalls der Augustinusregel zu unterwerfen (Bd. 2, S. 313f.). Der erste Nachweis der Schwestern in Neustadt (1461) nennt diese die “gestliken susteren des ordens sancti Augustini” (Bd. 2, S. 318, wie immer bei diesen Nennungen der Namensformen am Kopf der Artikel leider ohne Einzelnachweis). Ebenso in Plön: 1470 “suster von sunte Augustinus regulen” (Bd. 2, S. 333). Es ist sinnvoll, die Schwesternhäuser vom gemeinsamen Leben in einer Gruppe zusammenzufassen, aber dies könnte auch durch einen Klammerzusatz nach der Angabe der eigentlichen Ordenszugehörigkeit geschehen.
Abschließend möchte ich dafür plädieren, den in den deutschen Klosterbüchern zusammengetragenen reichen Fundus an Faktenwissen strukturiert in einer Internetdatenbank aufzubereiten. So könnte man auch die Inhalte verbessern und aktualisieren. Nachträge von allen Autoren einzuwerben, um diese gemeinsam in einer gedruckten Zeitschrift zu publizieren, wäre im Kontext des Print-Zeitalters eine mögliche Lösung, die aber völlig unüblich ist. Der erfreuliche Anblick zweier optisch wohlgeratener Bände sollte nicht vergessen lassen, dass Wissenschaft ein dynamischer Prozess ist. Um hinreichend “flüssig” zu sein, wird sie sich mittelfristig von den Begrenzungen gedruckter Publikationen lösen müssen.
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Inhaltsverzeichnis: PDF.
Online kostenlos verfügbare weitere Rezensionen:
Mirko Breitenstein, sehepunkte
Wolfgang Huschner, HSOZKULT
Stefan Benz, Ordensgeschichte
Maximilian Röll, Forschungsstelle Ordensgeschichte
Klaus Schreiber, IFB
Detlev Kraack/Veronika Janssen, Rundbrief des Arbeitskreises für Wirtschaft- und Sozialgeschichte Schleswig-Holsteins
Dieter-J. Mehlhorn, Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, recensio regio
Sven Mahmens, Oldenburger Jahrbuch, recensio regio
Meine Kritik des Niedersächsischen Klosterbuchs: https://archivalia.hypotheses.org/9024 (2012)
Zuletzt nahm ich mir das Handbuch der Stiftskirchen in Baden-Württemberg vor: https://archivalia.hypotheses.org/122881
#histmonast
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (12. Juni 2021). Klosterbuch Schleswig-Holstein und Hamburg. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cdys
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