Warum die "anderen amtlichen Werke" im Zweifel genauso #urheberrechtsfrei sein sollten wie Gerichtsurteile, Verordnungstexte und amtliche Erlasse: https://t.co/4gViooJmZa Also: § 5 UrhG im Zuge der Umsetzung der #OpenData-Richtlinie entspr. anpassen, 🎾 liegt beim @BMI_Bund. ^jw
— WikimediaDeutschland (@WikimediaDE) May 19, 2021