https://www.nzz.ch/zuerich/christian-jott-jenny-vor-gericht-da-er-zuerich-songs-anpasste-ld.1615152
Dass die Strafjustiz in Sachen Urheberpersönlichkeitsrecht tätig wird, ist höchst ungewöhnlich.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (10. Mai 2021). Urheberrecht: Weil Christian Jott Jenny alte Zürich-Lieder der heutigen Zeit anpasste, zerrt ihn ein Staatsanwalt vor Gericht. Archivalia. Abgerufen am 10. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cdrq