BGH: Jour­na­list darf weiter über Dop­pelpla­giat berichten

Zu https://archivalia.hypotheses.org/112180: Auch der BGH verneinte einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Berichterstattung Zenthöfers über den Plagiatsfall Charlotte G.:

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=09.03.2021&Aktenzeichen=VI%20ZR%2073%2F20


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Suche in OpenEdition Search

Sie werden weitergeleitet zur OpenEdition Search