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BGH: Jour­na­list darf weiter über Dop­pelpla­giat berichten

Zu https://archivalia.hypotheses.org/112180: Auch der BGH verneinte einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Berichterstattung Zenthöfers über den Plagiatsfall Charlotte G.:

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=09.03.2021&Aktenzeichen=VI%20ZR%2073%2F20


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. April 2021). BGH: Jour­na­list darf weiter über Dop­pelpla­giat berichten. Archivalia. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cdq9


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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