Erstaunlich ist, wieviele Kommentatoren bei Udo Vetter nichts an dem Vorgehen der Kölner Staatsanwaltschaft auszusetzen haben:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/04/07/klsche-nummernsuche
SE. 39 Hamachera – Heisterkamp (einschließlich 309 43 09
UJs-Sachen)
SE. 301 Heisterkampa – Höfflin (einschl. UJs-Sachen) 338 43 38
Auch wenn ein a an den Namen angehängt wurde, verstößt es eklatant gegen das Persönlichkeitsrecht der realen Träger der dort aufgeführten Namen, wenn durch Auflistung im Telefonverzeichnis einer Staatsanwaltschaft der Eindruck entsteht, es laufe ein Ermittlungsverfahren gegen sie. Ob die Namen aus dem Telefonbuch oder sonstwoher stammen, ist völlig wurscht.
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OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (7. April 2011). Datenschutzverstoß bei der Kölner Staatsanwaltschaft. Archivalia. Abgerufen am 24. Januar 2026 von https://doi.org/10.58079/bosw