Die Entscheidung des VG Gelsenkirchen reiht sich ein in eine dümmliche Rechtsprechung, die den Datenschutz übermäßig in den Vordergrund stellt:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2021/20_K_4117_19_Urteil_20210308.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (7. April 2021). Bauakten als Sammlung personenbezogener Daten. Archivalia. Abgerufen am 15. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cdmq