Überprüft habe ich die Websites der 15 größten NRW-Städte. Generell gibt es Nutzungseinschränkungen wie Voranmeldung, Maskenpflicht usw. Besonders restriktive Vorschriften und vollständige Schließungen sind vermerkt.
1. Historisches Archiv der Stadt Köln – dieses bekannt schlecht geführte Archiv kann durch einen Brandschaden sein Digitales Archiv voraussichtlich bis 9.4.2021 nicht zugänglich machen. Es schafft es auch, völlig widersprüchliche Signale zu senden. Auf der Startseite liest man rechts oben: “Termin für Lesesäle vereinbaren” (führt zu einer Kontaktseite), und links unten “Lesesäle wieder geöffnet”, aber der Link von dort führt zu einer Seite, auf der es heißt: “Die Lesesäle des Historischen Archivs sind wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis auf weiteres geschlossen”. Was denn nun??
2. Stadtarchiv Düsseldorf – offen
3. Stadtarchiv Dortmund – offen
4. Stadtarchiv Essen – Vorlage eines bestätigten tagesaktuellen negativen Corona-Tests (Schnelltest)
5. Stadtarchiv Duisburg – “tagesaktueller negativer Corona-Test (zertifiziertes Testergebnis z. B. von einem der städtischen Schnelltestzentren; kein Selbsttest!).”
6. Stadtarchiv Bochum – Der Besuch von Lesesaal und Ausstellungen sind nur möglich, sofern ein aktueller negativer Coronatest vorgelegt wird.
7. Stadtarchiv Wuppertal – Ab sofort ist jedoch ein tagesaktueller negativer Coronatest vorzulegen.
8. Stadtarchiv Bielefeld – geschlossen (bis 18.4.)
9. Stadtarchiv Bonn – geschlossen (bis 18.4.)
10. Stadtarchiv Münster – offen
11. Stadtarchiv Mönchengladbach – offen
12. Stadtarchiv Gelsenkirchen – negativer tagesaktueller Schnelltest
13. Stadtarchiv Aachen – “Der Lesesaal des Stadtarchivs Aachen bleibt geöffnet. Neben den bisher geltenden besonderen Bestimmungen zur Nutzung des Lesesaals in der Pandemie müssen angemeldete Nutzer*innen nun bei ihrer Ankunft im Lesesaal einen vor dem geplanten Archivbesuch bei einer offiziellen Teststation durchgeführten, negativen Corona-Schnelltest vorweisen. Das Testergebnis darf höchstens 24 Stunden alt sein; die Ergebnisse sog. Selbsttest können nur anerkannt werden, wenn sie in einer Teststation durchgeführt wurden und von dieser Stelle ein Testnachweis, der das negative Testergebnis dokumentiert, vorgelegt werden kann. Ein Zuhause durchgeführter Schnelltest erfüllt nicht die Bedingungen, die für eine Nutzung des Lesesaals notwendig sind! Das negative Testergebnis muss in Papierform oder in elektronischer Form von einer autorisierten Teststation bestätigt und dann im Lesesaal des Stadtarchivs vorgelegt werden, damit die Negativtestung nachvollzogen werden kann. Erst dann kann eine Nutzung des Lesesaals erfolgen. Grundlage hierfür ist die Allgemeinverfügung der StädteRegion Aachen vom 26. März 2021, in Verbindung mit der Coronaschutzverordnung des Landes NRW, gültig ab dem 29. März, hier vor allem §4 Abs. 4, sowie der Corona-Test- und Quarantäneverordnung vom 11. März 2021. Der benötigte Test kann zum Beispiel im Testzentrum vor dem Bahnhof Rothe Erde durchgeführt werden, das nah beim Stadtarchiv liegt; hierzu ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.”
14. Stadtarchiv Krefeld – geschlossen (bis auf weiteres). Ausnahme bei termingebundenen Prüfungsleistungen möglich.
15. Stadtarchiv Oberhausen – tagesaktueller, negativer Schnelltest
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OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. März 2021). Variatio delectat? Die Archive der größten NRW-Städte halten es unterschiedlich in Sachen Corona-Schließung. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cdl7