Jetzt hat das Amtsgericht München einen Durchsuchungsbeschluss gegen Attac erlassen, der sich darauf stützt, dass Attac mit der Veröffentlichung eines brisanten Gutachtens zu den Verfehlungen bei der BayernLB – an dessen Veröffentlichung ein erhebliches öffentliches Interesse besteht – gegen das Urheberrecht der Verfasser des Gutachtens verstoßen haben soll.
http://www.internet-law.de/2011/04/urheberrecht-vs-auserungsfreiheit.html
http://tinyurl.com/6gb3mqu = http://attac.de mit Link zum Gutachten
Was will man mit einer solchen Durchsuchung zur Klärung des Urheberrechtsverstoßes eigentlich feststellen?
Attac legt Rechtsmittel ein – gut so!
http://tinyurl.com/63rj6vm = http://attac.de
(T)