https://meedia.de/2021/02/19/mdr-gewinnt-in-glyphosat-streit/ ohne Angabe eines Aktenzeichens. [Az.: 6 U 105/20]
1.3.2021 https://openjur.de/u/2321549.html
Das über 100 Seiten umfassende “Addendum” ist ein Werk (§ 2 UrhG), aber kein amtliches Werk (§ 5 UrhG). Die Veröffentlichung war aber nach § 50 UrhG als Berichterstattung über Tagesereignisse zulässig, sie wurde vom Gericht “ausnahmsweise als angemessen” gewertet. Auch die Verletzung des Erstveröffentlichungsrecht ist gerechtfertigt.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (22. Februar 2021). Zensurheberrecht: MDR durfte Glyphosat-Gutachten veröffentlichen. Archivalia. Abgerufen am 13. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cdck