http://www.bverfg.de/e/rk20210111_1bvr268120.html
Das Bundesverfassungsgericht unterstreicht seine neuere Rechtsprechung, dass einstweilige Verfügungen nur ausnahmsweise ohne Anhörung der beklagten Partei erfolgen dürfen.
Auch die Partei DIE LINKE konnte vor dem Gericht in Sachen Waffengleichheit einen Erfolg gegen den klagewütigen Hohenzollern-Chef erzielen, der Beschluss vom 06.02.2021 – 1 BvR 249/21 – ist vom Gericht nicht veröffentlicht worden (Kanzlei-PDF).
Wenn die Partei DIE LINKE ähnlich engagiert wäre, den Verbleib des nach wie vor verschwundenen SED-Parteivermögens aufzuklären, wäre es löblich.
“Dennoch bleibt ein großer Teil des Altvermögens der früheren DDR-Staatspartei unauffindbar. Experten gehen von einem dreistelligen Millionenbetrag aus. Genau wird man das wohl nie erfahren. ”
https://www.mdr.de/zeitreise/ddr/sed-vermoegen-100_page-1_zc-43c28d56.html