Einstweilige Verfügung nicht ohne Anhörung

http://www.bverfg.de/e/rk20210111_1bvr268120.html

Das Bundesverfassungsgericht unterstreicht seine neuere Rechtsprechung, dass einstweilige Verfügungen nur ausnahmsweise ohne Anhörung der beklagten Partei erfolgen dürfen.

Auch die Partei DIE LINKE konnte vor dem Gericht in Sachen Waffengleichheit einen Erfolg gegen den klagewütigen Hohenzollern-Chef erzielen, der Beschluss vom 06.02.2021 – 1 BvR 249/21 – ist vom Gericht nicht veröffentlicht worden (Kanzlei-PDF).

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1148062.volksinitiative-linke-schenkt-den-hohenzollern-nichts.html


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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