Das ergibt sich aus folgender aktueller Meldung:
Wie das Bundesdenkmalamt (BDA) nun bekannt gab, hat eine Privatperson schon vor einiger Zeit in einem Garten im Raum Wiener Neustadt mehr als 200 Schmuckgegenstände entdeckt, die ein Alter von etwa 650 Jahren haben. Es handle sich dabei um einen der “qualitativ bedeutendsten mittelalterlichen Schatzfunde in Österreich”. Die Goldschmiede-Arbeiten seien “atemberaubend”, hieß es vom BDA – das auch eine gute Nachricht für den Finder hat: Er sei und bleibe “zu 100 Prozent Eigentümer”.
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Update:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,758790,00.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (23. April 2011). Kein Schatzregal in Österreich. Archivalia. Abgerufen am 15. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/boni
Schatzregal bereits 1846 aufgehoben Übrigens seit JGS 1846/970 (http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=jgs&datum=10300003&seite=00000338&zoom=2).
Das ABGB von 1811 kannte in § 399 eine Dreiteilung: je 1/3 geht an Finder, Eigentümer des Grundstücks sowie an den Fiskus. Seit 1846 je 1/2 an Finder und Eigentümer. Eine kurze Literaturdissonanz gab es mit dem 1. BundesrechtsbereinigungsG (BGBl I 1999/191), welches JGS 1846/970 aufhob; seit 2002 (BGBl 104/2002) ist der § 399 ABGB aber klargestellt: “Von einem Schatz erhalten der Finder und der Eigentümer des Grundes je die Hälfte.”