Teil 1
Wieder ein wertvolles Buch aus dem Müll gerettet
siehe zu diesem Thema:
https://thefateofbooks.wordpress.com/2021/01/20/the-most-amazing-books-people-found-in-a-dumpster/
https://archivalia.hypotheses.org/129086
Der Autor schreibt sich in der Auflage von 1887 „Dr. S. Bäck“; im Vorwort vom Juni 1878 schreibt sich der Autor „Dr. Baeck“. Warum der Autor vom Umlaut „ae“ zum Umlaut „ä“ übergegangen ist, hängt möglicherweise mit der neuen deutschen Orthographie Konrad Dudens aus dem Jahr 1880 zusammen:
https://archivalia.hypotheses.org/page/6
Um wen handelt es sich bei dem Autor?
siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Samuel_Baeck
Samuel Bäck erhielt 1903 für seine Verdienste den Roten Adlerorden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Roter_Adlerorden
Samuel Bäck ist der Vater von Leo Baeck, bedeutendster Vertreter des liberalen Judentums
https://de.wikipedia.org/wiki/Leo_Baeck
https://www.grin.com/document/195067
In der Buch-Inschrift von 1887 heißt es:
„Geschenk des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes“:
„Der Deutsch-Israelitische Gemeindebund (DIGB) war ein Dachverband der jüdischen Gemeinden Deutschlands und gilt als eine Vorläuferorganisation des heutigen Zentralrates der Juden in Deutschland“: https://provenienz.gbv.de/Deutsch-Israelitischer_Gemeindebund._Bibliothek
Tatsächlich ist der Sachverhalt etwas komplexer wie aus diesem link ersichtlich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsch-Israelitischer_Gemeindebund
Der DIGB war vor allem eine Organisation des liberalen Judentums. Die Inschrift ist deshalb mit Bezug auf den Autor eine historisch interessante Mitteilung: Samuel Baeck/Samuel Bäck war ein Repräsentant des liberalen Judentums: https://de.wikipedia.org/wiki/Liberales_Judentum
wie sein bedeutender Sohn Leo Baeck:
https://www.dhm.de/lemo/biografie/leo-baeck
https://www.grin.com/document/195067
Teil 2
Ein Geburtstagsbrief in einem Päckchen aus Stade
https://de.wikipedia.org/wiki/Stade
Aus Gründen des Persönlichkeitsrechts wurde der Absender dieses Briefes unkenntlich gemacht. Die Crux des Briefes vom 29.01.2021 ist der Passus:
„Die Stadt-Oberen – ( in Pattensen https://www.pattensen.de/ ) – hätten das Buch auch gerne für ihr Museum gehabt. Ich kann leider mit Gedenkräumen zur Vergangenheits-„Bewältigung“ wenig anfangen. Das Buch blieb bei mir. Als letzter Klassenbuchführer weiß ich, dass Du morgen Geburtstag hast, vielleicht freust Du dich über dieses Fundstück.“
Der Empfänger dieser Zeilen ist der jüdische Co-Abiturient und Klassenkamerad Michael D. Düllmann aus Bonn: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/judensau-in-wittenberg-michael-duellmann-bekaempft-den-antisemitismus-a-9f786518-3977-4c59-9d30-823c8ae6ef20
Schlussbemerkungen:
- Zwei Klassenkameraden mit einer völlig konträren Auffassung über den Umgang mit der Geschichte sind trotzdem in der Lage freundlich und zivilisiert miteinander zu kommunizieren.
- Das arg ramponierte Buch wird derzeit in einem Bonner Fachbetrieb restauriert und soll dem Förderverein Stadtmuseum Pattensen: http://www.stadtmuseum-pattensen.de/ oder den Jüdischen Museen in Berlin bzw. Frankfurt vermacht werden. Zu Pattensen und der NS-Zeit:
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Pattensen
- Die Bonner Kulturverwaltung, einschließlich der Stadtbibliothek, interessiert dass Thema Bücher im Müll bisher nicht.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
wolfganghdeuling (5. Februar 2021). Die Geschichte des Jüdischen Volkes und seiner Literatur von Dr. S. Bäck Breslau 1887. Archivalia. Abgerufen am 18. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cd8u
Es lohnt sich, die juristische Sicht auf diese Vorgänge nicht zu vernachlässigen: Die Mitnahme von Gegenständen, die zur Abholung durch Entsorgungsunternehmen an den Straßenrand gestellt werden, ist strafrechtlich Diebstahl. Es handelt sich seitens der Person, die die Dinge an den Straßenrand stellt, um ein Übereignungsangebot nur an die Entsorgungsfirma. Wäre es anders, gäbe es keinen juristischen Schutz gegen Personen, die z.B. aus voyeuristischen Gründen den Müll durchsuchen und z.B. perönliche Briefe, Kontoauszüge und anderes finden.
Das Recht des Eigentümers, Bücher, Briefe und alles andere dem Müll zu übergeben, findet seine Grenze im Kulturgutschutz, der bei dem oben erwähnten Buch aber offensichtlich nicht eingreift. Es gibt im übrigen auch keine Anbietungspflicht von Privaten an Archive – darüber kann man diskutieren, aber die eigenmächtige Durchsetzung qua “Rettung aus dem Müll” ist nicht unterstützenswert.
Mit aller Contenance:
1. Ab wann fällt Ihrer Ansicht nach ein Buch unter Kulturschutz? Es handelt sich bei dem in Rede stehenden Buch um die Neuauflage der 1. Auflage von 1878? Für die Bürger der Stadt Pattensen hat das Buch einen hohen kulturellen Wert, wie mir mitgeteilt wurde.
2. Jeden Tag holen sich Tausende von Menschen für sie wervolle Dinge aus dem an der Straße abgestellten Sperrmüll. Sie wollen doch wohl nicht im Ernst behaupten, dass diese Menschen sich strafbar machen. Oder?
ad 1.: Das Buch müsste nach § 7 Kulturgutschutzgesetz “besonders bedeutsam für das kulturelle Erbe Deutschlands, der Länder oder einer seiner historischen Regionen und (!) damit identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands” sein. Dass das Buch für die Bürger einer Stadt kulturell bedeutsam ist, reicht alleine nicht aus, denn die zweite Voraussetzung der Norm (“… und damit identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands”) liegt evident nicht vor. Der Kulturgutschutz erfasst das Buch also nicht (ich habe die Angaben zur “Mitnahme” des Buches so verstanden, dass auch die Voraussetzungen von § 6 Kulturgutschutzgesetz nicht vorliegen)
ad 2.: Die Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen Diebstahls liegen bei der Mitnahme von Dingen aus dem Sperrmüll relativ häufig vor. Das ändert sich nicht dadurch, dass das Delikt relativ selten verfolgt wird. Die Strafbarkeit kann in diesen Fällen nur wegen eines unvermeidbaren (!) Verbotsirrtums entfallen.
Mehrere aktuelle juristische Fälle haben vor kurzem die Strafbarkeit nochmals bestätigt:
Erstens beim sog. “Containern” (Mitnahme von Lebensmittelresten aus Supermark-Müllcontainern; die Strafbarkeit wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt) und
zweitens wurde die Mitnahme von Skizzen aus dem Altpapiercontainer des Künstlers Gerhard Richter als Diebstahl bestraft, siehe z.B.. hier: https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/geldstrafe-fuer-kunstdieb-mann-stiehlt-skizzen-aus-muell-von-gerhard-richter/24253060.html (inzwischen vom Oberlandesgericht endgültig bestätigt)
Die Auskunft einer Bonner Anwaltskanzlei lautet so:
Einige Rechtsexperten gehen davon aus, dass, wenn man etwas in den Müll gibt, dem städtischen Müllentsorger eine Übereignung anbiete und daher bis zur Abholung des Abfalls das Eigentum an den weggeworfenen Gegenständen behalten wolle.
Andere verneinen eine solche Willenserklärung. Sie berufen sich auf den objektiven Empfängerhorizont gemäß § 133 BGB: Ein verständiger Mensch würde die Entsorgung des Müll so interpretieren, dass dem Entsorger grundsätzlich gleichgültig sei, was mit dem Müll in der Tonne passiert.
Da mich inwischen Nachrichten aus Europa und Israel erreichen, frage ich bei Herrn Thomas Henne nach:
“Dass das Buch für die Bürger einer Stadt kulturell bedeutsam ist, reicht alleine nicht aus, denn die zweite Voraussetzung der Norm („… und damit identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands“) liegt evident nicht vor.” (Thomas Henne)
Wie begründen Sie Ihre Aussage über das Buch – “Die Geschichte des Jüdischen Volkes und seiner Literatur von Dr. S. Bäck Breslau 1887“ – “denn die zweite Voraussetzung der Norm („… und damit identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands“) – liegt evident nicht vor”?
Wollen Sie sagen, dass Bücher von Juden für die Identitätstiftung der Kultur Deutschlands irrelevant sind?
Meine Feststellung zu § 7 Abs. 1 Nr. 1 Kulturgutschutzgesetz (KGSG) bezieht sich auf das konkrete Exemplar des Buches, über das wir diskutieren. Dieses gedruckte Exemplar ist im Sinne des KGSG, also in einem juristischen Sinne, nicht identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands.
Natürlich sind Bücher von Juden in hohem Maße für die Kultur Deutschlands höchst relevant und identitätsstiftend. Der Schutz des KGSG für national wertvolles Kulturgut setzt aber nicht beim Buchtitel an und auch nicht beim Inhalt der Bücher, sondern geschützt wird die konkrete, wie die Juristen sagen, “bewegliche Sache” (§ 2 Nr. 10 KGSG), hier also die jeweilige Druckausgabe.
Und diese Buchausgabe (nochmals: nur darauf beziehe ich mich) hat möglicherweise eine regionalgeschichtliche Bedeutung oder auch eine Bedeutung für die Geschichte des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes, aber eben keine identitätsstiftende Funktion für die Kultur Deutschlands im allgemeinen.
Vielen Dank für die juristische Expertise zum Thema “identitätsstiftende deutsche Kultur”. Mit Verlaub: Ich bin froh, dass die Juristen nicht die Hoheit über die deutsche Kultur haben. Mit meiner Aktion “Save our books from dumpster” mache ich natürlich weiter und stütze mich auch auf die Ziffer 2.) der Auskunft aus der Bonner Anwaltskanzlei:
1. Einige Rechtsexperten gehen davon aus, dass, wenn man etwas in den Müll gibt, dem städtischen Müllentsorger eine Übereignung anbiete und daher bis zur Abholung des Abfalls das Eigentum an den weggeworfenen Gegenständen behalten wolle.
2. Andere verneinen eine solche Willenserklärung. Sie berufen sich auf den objektiven Empfängerhorizont gemäß § 133 BGB: Ein verständiger Mensch würde die Entsorgung des Müll so interpretieren, dass dem Entsorger grundsätzlich gleichgültig sei, was mit dem Müll in der Tonne passiert.
Das “wertvolle” Buch wird im zvab für USD 25 angeboten. Na ja.
Es geht noch billiger:
https://www.amazon.de/Geschichte-J%C3%BCdischen-Literatur-Babylonischen-Gegenwart/dp/1247865029
Wenn man so wenig Ahnung von Bibliografie hat, sollte man die Klappe halten. Der Herr “tigunrisnus” macht wohl einen auf auf Lateiner.
SALVE
Volvangus
Tribun
Castra Bonnensia
Der Tribun kann offensichtlich kein Englisch: ” This is a reproduction of a book…”. Beim zvab gibts das Original, Auflage von 1887.
Und richtig abschreiben kann er wohl ebensowenig, es heisst nicht „tigunrisnus“, sondern tigurinus. Und wenn der Tribun ein bisschen Ahnung von Geschichte hätte, brächte ihn das auf eine Fährte.
Aber beati pauperes spiritu!
Thank you very much Tigurinus, do you actually have the Great Latinum? I apologize for writing “tigunrismus”:https://de.wikipedia.org/wiki/Consensus_Tigurinus
Full text:
Beati pauperes spiritu,
quoniam ipsorum est regnum caelorum.
Selig sind die Armen im Geiste,
denn ihrer ist das Reich der Himmel!
Beati mundo corde, quoniam ipsi Deum videbunt:
Beati pacifici, quoniam filii Dei vocabuntur:
Beati qui persecutionem patiuntur propter iustitiam,
quoniam ipsorum est regnum caelorum.
Selig, die ein reines Herz haben, denn sie werden Gott sehen.
Selig, die Friedfertigen, denn sie werden Söhne Gottes genannt werden.
Selig, die Verfolgung leiden um der Gerechtigkeit willen,
denn ihrer ist das Himmelreich.
From my point of view – it’s enough. Mich würde Ihr Jahrgang interessieren, damit ich einschätzen kann, ab wann es mit der Bildung in Deutschland abwärts ging.
SALVE
Volvangus
Tribun
Legio V
Castrum Bonnensia
… außerdem ist es bereits jetzt in etlichen deutschen Bibliotheken verfügbar.
Liebe Frau Sophia,
es geht in diesem Fall nicht darum, dass das Buch inhaltlich zur Verfügung steht. Es geht um die Geschichte eines Buches. Ich kann auch die Bibel in heutiger Verfassung lesen. Was meinen Sie was es dazu seit A.D. alles gibt?
Beste Grüße
Wolfgang H. Deuling
Nur eine kleine Randbemerkung: In den Bibliothekskatalogen findet sich Bäck neben Baeck, wenn ich das richtig sehe, schwankt die Schreibung sogar innerhalb eines Kalalogs. Nur ganz kleine Stichprobe im KVK.
Mich erreichte noch dieser Hinweis zu Dr. Samuel Baeck:
http://steinheim-institut.de:50580/cgi-bin/bhr?id=94