“Mit dem Stadtarchiv, das in der Festung in Rüsselsheim untergebracht ist, will die Stadt künftig Geld verdienen. Der Magistrat hat dem Parlament den Entwurf für eine Gebührenordnung vorgelegt. Die Zahl der Anfragen im Stadtarchiv habe qualitativ und quantitativ „stark zugenommen“, erklärte die Rathaussprecherin Gabriele Wacker zur Begründung des Vorstoßes. Es handele sich hierbei vor allem um kommerzielle Nutzungen, die man „ein bisschen eindämmen“ oder eben mit entsprechenden Einnahmen belegen wolle. Für Rüsselsheimer Bürger und Vereine solle die Nutzung der historischen Unterlagen allerdings nach wie vor kostenfrei bleiben, versicherte Wacker der „Main-Spitze“ gegenüber. In der Vorlage heißt es, dass darunter auch die Nutzung des Archivs für wissenschaftliche und ortsgeschichtliche Zwecke fällt.
Es wird darauf verwiesen, dass bereits im Jahr 1992 eine Satzung über die Aufgaben des Stadtarchivs Rüsselsheim sowie die Archivierung des kommunalen Archivguts vom Parlament beschlossen worden war, unterschrieben vom damaligen Oberbürgermeister Norbert Winterstein. Diese sah bereits die Erhebung von Gebühren und Auslagen nach einer Gebührenordnung vor, welche aber nie speziell entwickelt wurde. Man habe immer nur allgemeine Verwaltungsgebührenordnungen benutzt, heißt es.
Da sich mit der Profilierung des Stadtarchivs als Dienstleister allerdings die Qualität der von diesem zu erbringenden Leistungen grundlegend verändert habe und das Archivgut zunehmend auch zu gewerblichen Zwecken angefragt wird, sollen die Gebühren nun dezidiert festgelegt werden.
In der Gebührenordnung gibt es insgesamt zehn Ausgabenpositionen. Am billigsten sind mit acht Euro einfache Auskünfte aus den Personenstandsregistern und der Regionaldatei. Wenn besondere zusätzliche Ermittlungen erforderlich sind, erhöhen sich die Kosten allerdings gleich auf 25 Euro pro angefangene halbe Stunde. Die allgemeine Benutzungsgebühr für das Archiv ist in dem Entwurf mit 12,50 Euro pro Thema veranschlagt. Dagegen kann eine „Kurzbenutzung durch Einsichtnahme ohne Beratung“ auch kostenfrei bleiben. Besonders festgelegt ist in der Gebührenordnung dann noch das Recht der Wiedergabe und Nutzung von Archivalien, zum Beispiel auch in Filmen und TV-Beiträgen. Das geht dann gleich bis zu 100 Euro je angefangene Wiedergabeminute. Auch die Anfertigung von Kopien sowie elektronischen Dateien ist mit Kosten belegt.
Das neue Stadtparlament wird sich in seiner ersten Sitzungsrunde im Haupt und Finanzausschuss mit der Magistratsvorlage befassen und dann in der Stadtverordnetenversammlung Ende Mai entscheiden müssen. ….”
Quelle: Ralf Schuster in Main-Spitze, 29.04.2011
(T)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
wolfthomas (29. April 2011). Stadt Rüsselsheim will mit dem Stadtarchiv will Geld verdienen. Archivalia. Abgerufen am 12. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bom5