Tätigkeitsberichte Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz https://www.datenschutz.de/uebergabe-der-taetigkeitsberichte-des-landesbeauftragten-fuer-den-datenschutz-und-die-informationsfreiheit/ Mit Hinweis auf ein unsägliches BGH-Urteil: Übersendung von anonymisierten Strafurteilen an Privatpersonen nicht zulässig. Autor: Klaus Graf Historiker und Archivar, Blogger Alle Beiträge von Klaus Graf anzeigen