Tätigkeitsberichte Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

https://www.datenschutz.de/uebergabe-der-taetigkeitsberichte-des-landesbeauftragten-fuer-den-datenschutz-und-die-informationsfreiheit/

Mit Hinweis auf ein unsägliches BGH-Urteil: Übersendung von anonymisierten Strafurteilen an Privatpersonen nicht zulässig.


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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