Zwang, zwischen der Anrede „Herr“ und „Frau“ zu wählen, kann Allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20210004 Autor: Klaus Graf Historiker und Archivar, Blogger Alle Beiträge von Klaus Graf anzeigen
“Auf eine Entschädigung in Geld hat die klagende Person keinen Anspruch”, Abs. 77 Oleum et operam perdidi! Antworten
“Auf eine Entschädigung in Geld hat die klagende Person keinen Anspruch”, Abs. 77
Oleum et operam perdidi!