https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20210004
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Klaus Graf (12. Januar 2021). Zwang, zwischen der Anrede „Herr“ und „Frau“ zu wählen, kann Allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen. Archivalia. Abgerufen am 14. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/cd35
“Auf eine Entschädigung in Geld hat die klagende Person keinen Anspruch”, Abs. 77
Oleum et operam perdidi!